Eine präsidiale Untersuchungskommission empfahl Verfassungsänderungen, um bestimmte Rechte besser zu schützen, gab jedoch auch einige menschenrechtlich bedenkliche Empfehlungen ab.
Die als Reaktion auf die Coronapandemie eingeführten Notstandsgesetze wurden zweimal verlängert und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ein.