Blog 03. Mai 2016

Türkei: Anwälte auf der Anklagebank

Der Justizpalast in Istanbul.

Anfang April reiste Amnesty-Mitglied Johannes von Ahlefeldt zur Prozessbeobachtung in die Türkei, um sich vor Ort selbst einen Eindruck zu machen von den Verfahren gegen Anwältinnen und Anwälte und gegen die Aktivistin Erin Keskin.

Johannes von Ahlefeldt ist seit 1986 in unterschiedlichen Funktionen für Amnesty International aktiv. Seit 1993 engagiert er sich in der Türkei-Koordinationsgruppe der deutschen Amnesty-Sektion.

In den vergangenen Jahren bin ich immer wieder als Amnesty-Mitglied in die Türkei gereist, um Gerichtsverfahren gegen Personen beizuwohnen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Diese Prozessbeobachtung ist ein besonders wichtiger Teil der Arbeit unserer Türkei-Ländergruppe. Durch unser Engagement wollen wir den Menschen, die in der Türkei ins Visier der Behörden geraten sind, zeigen: "Wir vergessen euch nicht und stehen an eurer Seite."

Johannes von Ahlefeldt vor dem Amnesty-Büro in Istanbul.

Anfang April flog ich nach Istanbul, um für Amnesty an der zweiten Anhörung im Verfahren gegen 30 Rechtsanwältinnen und -anwälte teilzunehmen. Am 11. Juni 2013 waren mehrere Dutzend Rechtsanwälte von Polizisten in Istanbuls "Caglayan-Gerichtsgebäude" festgenommen worden, als sie ihre Solidarität mit den sogenannten Gezi-Protesten bekundeten. Diese landesweiten Proteste hatten sich Ende Mai an der geplanten Zerstörung des Istanbuler Gezi-Parks entzündet, der einem großen Bauvorhaben weichen sollte. Sie weiteten sich jedoch schnell zu einem allgemeinen Protest gegen die AKP-Regierung unter Ministerpräsident Erdogan aus. Sondereinsatzkräfte der Polizei gingen nach Aussagen der Rechtsanwaltskammer Ankara an diesem Tag gewaltsam gegen Anwältinnen und Anwälte vor, als einige von ihnen unter dem Applaus von Kolleginnen und Kollegen eine Presseerklärung zur Unterstützung der Gezi-Proteste verlasen. Dies war die dritte derartige Protestaktion von Anwältinnen und Anwälten.

Nun, fast drei Jahre später, fand das Verfahren am 6. April 2016 vor dem 90. Strafgericht statt. An einem sonnigen Morgen erreichte ich  zusammen mit meiner türkischen Dolmetscherin gegen 10 Uhr den Justizpalast. Die Verhandlung war wegen des Andrangs in den größten Saal verlegt worden. Etwa 100 Rechtsanwältinnen und -anwälte hatten als Verfahrensbeteiligte im vorderen Bereich Platz genommen. Auch hinten, wo wir saßen, bildeten Juristinnen und Juristen unter den Zuschauerinnen und Zuschauern die Mehrheit. Darunter befand sich auch der Vorsitzende der Istanbuler Rechtsanwaltskammer, der für sein Fehlen bei der ersten Sitzung heftig kritisiert worden war. Das auch er nun ins Gericht gekommen war, war ein deutliches Zeichen der Solidarität mit den Berufskolleginnen und -kollegen.

Johannes von Ahlefeldt vor dem Justizpalast in Istanbul.

In der ersten Sitzung war nur die Anklageschrift verlesen worden, und wenige Angeklagte hatten sich zum Vorfall geäußert. Diesmal erteilte der Einzelrichter der Verteidigung das Wort. Der Staatsanwalt war dabei gar nicht anwesend; nach türkischem Recht ist dies nur bei Verfahren vor den aus drei Richtern bestehenden "Gerichten für Schwere Straftaten" erforderlich.

Nacheinander ergriffen drei Anwälte das Wort, um die Verteidigung vorzutragen. Der erste zweifelte die Legalität des Verfahrens grundsätzlich, da es an einem "hinreichenden Tatverdacht" fehle. Die Angeklagten, die er nur als "Kollegen" und "Kolleginnen" bezeichnete, hätten nur einem Pressestatement zugehört und Applaus gespendet. Es handele sich  also um eine Meinungsäußerung, keine Demonstration in einem öffentlichen Gebäude, die nach dem türkischen Versammlungsrecht verboten ist.

Der zweite Verteidiger argumentierte, man müsse davon ausgehen, dass die Angeklagten "im Dienst" gewesen seien, da sie sich im Gerichtsgebäude befunden hatten. Demzufolge hätte die Festnahme nach türkischem Recht durch das Justizministerium angeordnet werden müssen. Die gewaltsame Inhaftierung stelle eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person dar, ebenso des Rechts auf Meinungsfreiheit.

Der dritte Verteidiger empfahl dem Gericht, die Vernehmung der Angeklagten nicht zu eröffnen, da das Verfahren an sich illegal sei. Sie hätten deshalb auch Beschwerde gegen den Prozess beim Verfassungsgericht eingereicht. Er erklärte, dass seine Mandanten nicht bereit seien, Fragen zu beantworten und damit an einem unzulässigen Verfahren mitzuwirken.

An diesem Punkt fragte der Richter, ob einer der Angeklagten eine Erklärung zu seiner Verteidigung abgeben wolle. Viele riefen: "Nein", und es entstand Unruhe im Saal. Viele der Anwesenden redeten durcheinander. Der Richter erhob sich und griff nach seinem Handy, als ob er telefonieren wollte. Aber offenbar wollte er nur seinen elektronischen Kalender konsultieren, denn mit der Vertagung auf  den 28. September 2016 beendete der Richter die Sitzung wenige Augenblicke darauf.

Eine ungewöhnlich lange Vertagung, normalerweise werden in der Türkei jeden Monat Hearings anberaumt. Vermutlich hofft der Richter, dass das Verfassungsgericht in der Zwischenzeit eine Entscheidung über die Beschwerde trifft, so dass ihm entweder eine Entscheidung erspart wird, oder er zumindest klare Vorgaben erhält, wie er zu entscheiden hat. Schon während des Vortrags der Verteidiger hatte der Richter aufmerksam zugehört und häufig – scheinbar zustimmend – bei deren grundsätzlicher Kritik am Vorgehen gegen die Rechtsanwälte genickt.

Johannes von Ahlefeldt mit der Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin.

Einen Tag später besuchte ich ein Verfahren gegen die bekannte Strafverteidigerin und Menschenrechtsaktivistin Eren Keskin, die 2001 von der deutschen Amnesty-Sektion ausgezeichnet worden war. Eren Keskin ist als eine der Herausgeberinnen einer prokurdischen Zeitung wegen eines kritischen Zeitungsartikels angeklagt.Die Anhörung sollte um 9.30 Uhr stattfinden. Bis ich mich am 7. April mit rudimentären Türkisch-Kenntnissen allein zum Gerichtssaal durchgeschlagen hatte, war es schon kurz nach 10 Uhr. Die Verhandlung sollte gerade beginnen. Während der Gerichtsdiener mich vor dem Saal warten ließ, um die Zustimmung des Gerichts zu meiner Anwesenheit zu erfragen, huschte Eren Keskin an mir vorbei. Wenige Augenblicke später durfte auch ich den Gerichtssaal des 14. Gericht für Schwere Straftaten betreten.

Der Anhörung wohnten neben den drei Richtern und dem Staatsanwalt Eren Keskin mit einer Assistentin sowie ihr Verteidiger Özcan Kilic bei. Im Zuschauerraum saßen außer mir nur zwei weitere Personen, darunter ein Anwaltskollege. In Windeseile wurde die Verhandlung mit kurzen Statements des Richters, des Verteidigers sowie von Eren Keskin abgehandelt. Schon gegen 10.25 Uhr wurde die Sitzung auf den nächsten Monat vertagt. Hinterher war nur Zeit für eine kurze Begrüßung und ein Selfie mit Eren Keskin. Und dann enteilte sie bereits zu ihrem nächsten Termin. Trotzdem war es für mich zum Abschluss der Beobachtermission eine willkommene Überraschung, dass ich sie bei der Verhandlung kurz getroffen habe.

Mein Eindruck: An der Prozessführung ist in beiden Fällen nichts auszusetzen gewesen, aber die Vorwürfe verletzen an sich das Recht auf Meinungsfreiheit. Amnesty International wird beide Prozesse daher weiterhin beobachten. Wir hoffen, dass sich die offenere Einstellung des türkischen Verfassungsgerichtes zur freien Meinungsäußerung auf die Rechtsprechung der anderen Gerichte positiv auswirkt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Türkei-Koordinationsgruppe finden Sie auf www.amnesty-tuerkei.de

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