Amnesty Journal Deutschland 26. Juli 2018

Kein Wort des Bedauerns

Zeichnung einer aufgeschlagenen Zeitschrift

Das Urteil im NSU-Prozess blendet die Erfahrungen und Forderungen der Betroffenen des rechtsextremen ­Terrors aus. Ein Kommentar von Heike Kleffner

18 Jahre lang mussten Semiya und Abdulkerim Şimşek drauf warten, dass mit Beate Zschäpe zumindest eine der Verantwortlichen für den Mord an ihrem Vater verurteilt wurde. Enver Şimşek war am 9. September 2000 in Nürnberg von mehreren Schüssen tödlich getroffen worden. Für die Hinterbliebenen des ersten Opfers der rassistischen Mordserie folgten bis zur Selbstenttarnung des NSU im November 2011 elf Jahre , "in denen wir nicht einmal richtig Opfer sein durften", sagte Semiya Şimşek nach der Urteilsverkündung gegen Zschäpe und ihre fünf Mitangeklagten im Juli.

Von Anfang an waren die Ermittler davon überzeugt, Enver Şimşek und die acht anderen migrantischen NSU-Mordopfer seien in kriminelle Machenschaften verstrickt gewesen, die mit ihrer Herkunft in Verbindung stünden. Die damals 14-jährige Semiya Şimşek etwa wurde in den zwei Tagen, in denen ihr Vater auf der Intensivstation mit dem Tod rang, ohne erwachsene Begleitperson vernommen. Ihre Mutter, Adile Şimşek, durfte ihren sterbenden Ehemann erst besuchen, nachdem sie von Ermittlern verhört worden war.

Die von institutionellem Rassismus geprägten Ermittlungen und die Berichterstattung, die dem polizeilichen Ansatz blind folgte, hatten nicht nur gravierende Folgen für die Angehörigen, sondern bestärkten auch die Täter. Der NSU archivierte die Berichterstattung nach seinen Morden und Anschlägen akribisch und war präzise über die Ermittlungsrichtung informiert.

Zudem behauptete der Verfassungsschutz noch bis 2011, es gebe keine neonazistischen Terrorstrukturen in Deutschland. So wies der damalige VS-Vizepräsident, Klaus Dieter Fritsche, nach einem verhinderten Neonazi-Anschlag auf den Münchner Syna­gogenneubau 2003 Fragen nach den "drei Bombenbauern aus Thüringen" zurück, die bei ihrem Leben im Untergrund "sicherlich die Unterstützung Dritter" erhielten. "Dem ist entgegenzuhalten, dass diese Personen auf der Flucht sind und – soweit ­erkennbar – seither keine Gewalttaten begangen haben. Deren Unterstützung ist daher nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität." Zu diesem Zeitpunkt hatte der NSU schon Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg, Suleyman Taşköprü in Hamburg und Habil Kılıç in München ermordet, einen Sprengstoffanschlag verübt und mehrere Banken überfallen. Nach zahlreichen Razzien mit Waffen- und Sprengstofffunden sowie Informationen von Neonazi-V-Leuten über den Aufbau bewaffneter Strukturen waren zudem Polizei und Geheimdienste über den steigenden Grad der Militanz der Neonazibewegung gut informiert.

Im Prozess vor der 6. Strafkammer des Oberlandesgerichts München haben Semiya Şimşek und andere Hinterbliebene ­sowie Überlebende der Anschläge in Köln auf eindrückliche Weise ihre Erfahrungen mit der "Bombe nach der Bombe" – der Täter-Opfer-Umkehr der Ermittler und Medien – beschrieben. Vor Gericht wurde auch deutlich, wie sich Geheimdienstmit­arbeiter in Erinnerungslücken flüchteten, um eine parlamen­tarische und strafprozessuale Aufklärung zu behindern.

Doch das mündliche Urteil, mit dem Zschäpe im Juli zu lebenslanger Haft und ihre fünf Mitangeklagten zu Gefängnisstrafen zwischen 30 Monaten und zehn Jahren verurteilt wurden, blendete die Erfahrungen der Hinterbliebenen einfach aus. In der Urteilsbegründung fiel kein Wort darüber, dass zentrale Fragen der Angehörigen zur Mitverantwortung der Sicherheitsbehörden für die neonazistische Terrorserie weder durch die Hauptverhandlung noch durch die 13 parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene beantwortet werden konnten.

Die Hinterbliebenen und die Öffentlichkeit haben kein Wort des Bedauerns darüber gehört, dass es dem Gericht nicht gelungen ist, aufzuklären warum ausgerechnet ihre Väter, Brüder, Söhne und ihre Tochter von den neonazistischen Mördern ausgewählt wurden. Es wurde nicht erklärt, warum das Gericht den naheliegenden Fragen nach Unterstützern und Helfern an den Tatorten nicht nachgehen wollte. Keine Antwort gab es auch auf die Frage, warum die Angehörigen des NSU-Kerntrios und dessen Unterstützer nicht im Sommer 1998 festgenommen wurden – obwohl Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämter umfangreiche Kenntnisse über den Aufenthaltsort in Chemnitz, die Bewaffnung und einen ersten Raubüberfall hatten.

Mit seinem Urteil hat das Gericht stattdessen die frühe Festlegung der Generalbundesanwaltschaft auf ein "isoliertes Trio" oder eine isolierte Neonazi-Zelle mit wenigen Helfern festgeschrieben und alle Aussagen und Indizien ignoriert, die die Existenz eines Unterstützernetzwerks belegten. Das Gericht hätte die Chance – und die Aufgabe – gehabt, mit seinem Urteil der gesellschaftlichen Dimension der NSU-Verbrechen und der staatlichen Mitverantwortung gerecht zu werden. Das Urteil bot auch die Chance, einen Paradigmenwechsel in der juristischen Auseinandersetzung sowohl mit den organisierten rassistischen Terrornetzwerken der 1990er und 2000er Jahre als auch mit den Tätern der aktuellen Welle rassistischer Gewalt einzuleiten.

Stattdessen brachten fünf Prozessjahre ein Urteil, das überall dort Leerstellen aufweist, wo zentrale Merkmale des NSU-Komplexes hätten genannt werden müssen: an erster Stelle beim unheilvollen Zusammenwirken des mörderischen Rassismus neonazistischer Terroristen und des institutionellen ­Rassismus der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden. Diese stellten das Prinzip "Quellenschutz vor Strafverfolgung" über das Versprechen "umfassender Aufklärung" von Bundeskanzlerin Angela Merkel – und vernichteten ungestraft wichtige Beweismittel. Diese Leerstellen und die milden Strafen für die zwei bis heute überzeugten Nationalsozialisten Ralf Wohlleben und André Eminger werden eine fatale Wirkung haben: Sie entmutigen diejenigen Strafverfolger, die die neuen rechten Terrornetzwerke ernst nehmen und bei ihren Kollegen in Polizei und Staats­anwaltschaften kein Gehör finden. Ermutigt werden hingegen die vielen straffreien Täter der Brand- und Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte seit 2015 ebenso wie rassistische Gelegenheitstäter.

Mit dem Urteil wird außerdem Geheimdienstmitarbeitern signalisiert, dass sie unangetastet bleiben. Und es stärkt diejenigen, die einen Schlussstrich unter die Strafverfahren gegen bekannte NSU-Unterstützer ziehen wollen. Maria Scharlau, Antirassismus-Expertin von Amnesty, fordert deshalb stattdessen "eine seit langem überfällige Untersuchung", um zu klären, "inwieweit institutioneller Rassismus in den Behörden eine bessere Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert hat". Ganz im Sinne von Yvonne Boulgarides, Witwe des in München 2005 ermordeten Schlüsseldienstinhabers Theodoros Boulgarides, die betont: "Wir alle sollten auch nach dem Prozess nicht aufhören, nach Antworten zu suchen." 

Heike Kleffner ist Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt. Sie war Referentin in den NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages für die Linksfraktion.

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