Aktuell Deutschland 09. November 2018

Rechtsstaatliche Mängel: Amnesty kritisiert geplantes Polizeigesetz in Sachsen

Zeichnung einer Figur mit Mütze und Jacke, auf der "Polizei" steht

Amnesty International nimmt am 12. November 2018 bei der Anhörung des sächsischen Innenausschusses zu der geplanten Neufassung der sächsischen Polizeigesetze Stellung. Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland: 

"Der sächsische Gesetzentwurf steht in einer Reihe mit geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze in vielen Bundesländern, die aus Sicht von Amnesty International kritisch zu sehen sind. Die vorgesehenen Polizeimaßnahmen bedrohen Menschenrechte, stellen aber auch rechtsstaatliche Grundsätze der Polizeiarbeit in Frage. 

In der derzeitigen Fassung verstößt der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen gegen Menschenrechte. Die Rechtssicherheit ist nicht gewährleistet: Alle Menschen müssen in etwa vorhersehen können, durch welches Verhalten sie in das Visier der Polizei geraten können – hierfür sind die Vorgaben des Gesetzentwurfs aber viel zu vage. Gleich mehrere einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel die elektronische Fußfessel, aber auch Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote, knüpfen an sehr unbestimmte Kriterien an: 

Danach kann die Polizei gegen Personen vorgehen, wenn sie aufgrund bestimmter 'Tatsachen' oder aufgrund des 'individuellen Verhaltens' einer Person annimmt, dass sie in absehbarer Zukunft eine bestimmte Straftat begehen könnte. Welche Anhaltspunkte als Zeichen für eine spätere Gefährlichkeit gewertet werden, wird an keiner Stelle konkretisiert. Reicht die Teilnahme an einem Vereinstreffen? Ein Posting in sozialen Netzwerken? Auch für die Polizei sind diese Kriterien eine Zumutung: Sie muss auf Grundlage vager Vermutungen handeln und soll in die Köpfe der Menschen gucken können.

Insgesamt ermöglicht der Gesetzentwurf vielfältige Polizeimaßnahmen gegen Menschen, die bislang nicht gegen das Recht verstoßen haben – es wird nur vermutet, dass sie in Zukunft straffällig werden. Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung: De facto wirken viele der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten wie eine Bestrafung – ohne dass es ein Verfahren oder einen Prozess gibt. Dies bedeutet auch, dass den Betroffenen die Schutzrechte aus dem Strafverfahren nicht zustehen – wie zum Beispiel eine garantierte anwaltliche Vertretung. 

Problematisch ist auch, dass das Gesetz auf der Grundlage von – oft vagen – Voraussetzungen gleich mehrere Polizeimaßnahmen auf einmal ermöglicht: der Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass eine Ausschreibung bestimmter Personen zur polizeilichen Beobachtung gleich auch die Erfassung des Kfz-Kennzeichens und biometrischer Daten erlaubt. Wer ausgeschrieben werden darf, darf auch gleich durchsucht werden. Dies führt dazu, dass es für Betroffene, aber auch für die Gerichte, viel schwerer nachzuvollziehen ist, ob Grundrechtseingriffe stattgefunden haben. Die Kombinationen mehrerer Polizeimaßnahmen lässt befürchten, dass die menschenrechtliche Beeinträchtigung am Ende unverhältnismäßig ist. 

Polizeigesetze müssen so formuliert sein, dass alle Menschen vorhersehen können, wann sie ins Visier der Polizei geraten. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die polizeilichen Möglichkeiten sich im Rahmen der Menschenrechte und der Verfassung bewegen. Amnesty International fordert die sächsische Landesregierung daher dazu auf, den Gesetzesentwurf so anzupassen, dass Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip gewahrt bleiben."

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