Asylgutachten eines palästinensischen Volkszugehörigen in Gaza
Asylgutachten zur Anfrage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der Verwaltungsstreitsache eines palästinensischen Volkszugehörigen in Gaza
21.12.2012
[...] Den Fragen Ihres Beweisbeschlusses liegt nach Angaben des Klägers folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein palästinensischer Volkszugehöriger, gab an, mit Hilfe von Schmugglern durch einen Tunnel nach Ägypten gelangt zu sein. Der Tunnel sei schätzungsweise 20 m tief und hätte einen Durchmesser von 1½ m. Er habe in dem Tunnel nicht aufrecht stehen können, es sei dunkel gewesen und er habe eine kleine Taschenlampe verwendet. Er sei etwa 10 Minuten zu Fuß durch den Tunnel gegangen. Auf- und Abstieg in den Tunnel sei über eine Strickleiter erfolgt.
1. Lässt sich die Beschreibung des Tunnels des Klägers mit Ihren Erkenntnissen über die Tunnel zwischen dem Gazastreifen und Ägypten in Einklang bringen?
Die Beschreibung des Klägers klingt nach unseren Erkenntnissen realistisch. Die Tunnel sind in der Regel zwischen 800 und 1400 m lang, dies würde einem Fußweg von ungefähr 10 Minuten entsprechen. Je nach Tunnel können diese deutlich in Größe, Gestalt und Begehbarkeit variieren. Manche Tunnel sind übermannshoch, andere können nur kriechend durchquert werden. Es gibt sowohl mit Holz oder sogar Beton verkleidete Tunnel, als auch solche, die nur notdürftig abgestützt werden und nicht verkleidet sind. Teilweise werden die Tunnel elektrisch beleuchtet, teilweise müssen die die Tunnel durchquerenden Personen diese selbst beleuchten. Die Tiefe der Tunnel reicht von 15 bis 30 Metern. Bei manchen Tunneln werden an Ein- und Ausgängen mit Generatoren betriebene Kräne oder Flaschenzüge benutzt, andere werden über einfache Leitern betreten und verlassen. Die vom Kläger beschriebene Durchquerung des Tunnels klingt daher glaubwürdig.
Das komplette Asylgutachten unter "Weitere Dokumente" zum Download.