10. Deutscher Menschenrechts-Filmpreis
© Deutscher Menschenrechts-Filmpreis
Der Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises lobt zum zehnten Mal den Wettbewerb um die besten deutschsprachigen Produktionen aus, denen es gelingt, das Thema Menschenrechte überzeugend darzustellen.
Ab sofort können bis zum 16. August 2016 in den folgenden Kategorien Kino- und Fernsehfilme eingereicht werden:
Langfilm (professionelle Produktionen, ohne Begrenzung der Spiellänge) Kurzfilm (professionelle Produktionen, Spiellänge maximal 30 Minuten) Magazinbeiträge (professionelle TV-Formate, Spiellänge maximal 10 Minuten) Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge) Amateure (Produktionen von nicht-kommerziell arbeitenden Filmemacher_innen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
Zusätzlich wird aus allen Einreichungen ein Film mit dem Bildungspreis geehrt, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in der Bildungsarbeit eignet. Eine direkte Bewerbung in dieser Kategorie ist nicht möglich.
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird seit 1998 im zweijährigen Rhythmus vergeben und von Amnesty International und 17 weiteren Veranstaltern getragen. Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert. Die eingereichten Arbeiten werden durch mehrere Fachjurys gesichtet und bewertet. Die Gewinnerfilme werden bei der Preisverleihung am 10. Dezember 2016 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt. Im Anschluss an die Preisverleihung gehen die Gewinnerfilme im Rahmen der "Langen Nächte des Menschenrechts-Films" bundesweit auf Kinotour.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier, Anmeldeformulare zu jeder Kategorie unter der Rubrik Teilnahme 2016 hier und eine Anleitung zur Filmeinreichung hier.