Aktuell Usbekistan 12. August 2014

Folter in Usbekistan

Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Misshandlung sind in Usbekistan weit verbreitet. Amnesty International erhält weiterhin und anhaltend glaubwürdige Hinweise auf routinemäßige Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte und Gefängnispersonal. Berichten zufolge werden Menschen gefoltert und misshandelt, wenn sie festgenommen oder an einen anderen Ort gebracht werden. Das gleiche passiert in Haft und während Menschen auf ihr Gerichtsverfahren warten. Nur die wenigsten Personen, die Folter anwenden, müssen sich wegen Foltervorwürfen vor Gericht verantworten und die usbekischen Behörden versäumen es regelmäßig, zielgerichtete Untersuchungen von Folter- und Misshandlungsvorwürfen vorzunehmen.

Die Ergebnisse von Amnesty-Recherchen und die Dokumentation von Einzelfällen belegen Folgendes:

  • Die Gerichte in Usbekistan stützen sich häufig auf Geständnisse, die unter Folter erpresst wurden.
  • Beschwerden über Folter können zu schweren Vergeltungsmaßnahmen führen, darunter Schikane, Einschüchterungen und weitere Folter.
  • Vermeintliche Mitglieder und Unterstützer religiöser Gruppen oder oppositioneller politischer Bewegungen sind besonders gefährdet.
  • Es herrscht Straflosigkeit. Beschwerden über Folter werden routinemäßig ignoriert. Eine Ermittlung oder Strafverfolgung wird nur gegen sehr wenige Personen, die der Folter verdächtigt werden, eingeleitet.
  • Usbekistan versäumt es regelmäßig, die Empfehlungen der internationalen Menschenrechtsorganisationen umzusetzen.
  • Die usbekischen Behörden entziehen sich der Kontrolle, indem sie sich weigern, internationale Anti-Folter-ExpertInnen in das Land einzuladen.
  • Offenbar werden verschiedene Foltermethoden verwendet, darunter Schläge, Sauerstoffentzug und Vergewaltigung von Männern und Frauen.
  • Gefangene berichten, dass sie in beengten Betonzellen inhaftiert und geschlagen werden.
  • Ausgelieferte Personen werden oft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und der Zugang zu Rechtsbeiständen oder Familienangehörigen wird ihnen nicht gestattet.

Usbekistan hat einige formale Maßnahmen zur Ausweitung des Schutzes vor Folter und anderen Misshandlungen ergriffen und die Todesstrafe 2008 abgeschafft. Es mangelt jedoch völlig an der Umsetzung dieser Gesetze, da keine praktischen Schritte unternommen werden, um Folter effektiv zu verhindern und die Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Die usbekischen Behörden müssen dringend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese sollten folgendes beinhalten: Anzeigen und Beschwerden wegen Folter untersuchen; Urteile erneut prüfen, die auf durch Folter erlangtem Material basieren; erzwungene Geständnisse verbieten; faire Gerichtsverfahren gewährleisten; RegierungsgegnerInnen nicht mehr unter Berufung auf "Gewährung der nationalen Sicherheit" attackieren; mit den UN-Sondermechanismen bezüglich Folter zusammenarbeiten; Verfahren, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Straflagern stattfinden, abschaffen.

Folter ist nie gerechtfertigt. Folter ist rechtswidrig. Sie ist unmenschlich.

Es ist an der Zeit, die Folter in Usbekistan zu stoppen.

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Länderbericht zu Folter in Usbekistan. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht (PDF, deutsch, 10 Seiten).

Schlagworte

Usbekistan Aktuell

Weitere Artikel