Saudi-Arabien: 15 Jahre Haft für Menschenrechtsaktivisten

Der Menschenrechtsaktivist Waleed Abu al-Khair wurde zu 15 Jahren Haft sowie einem Reiseverbot und einer Geldstrafe verurteilt
© Privat
07. Juli 2014 - Am 6. Juli verurteilte das Sonderstrafgericht in Dschidda Waleed Abu al-Khair zu 15 Jahren Gefängnis, einem ebenso langen Reiseverbot und einer Geldstrafe. Das Gericht wies ihn darüber hinaus an, alle Webseiten und Profile in den sozialen Medien, die Bezüge auf ihn vorweisen, zu löschen. Die Richter befanden ihn der folgenden Anklagepunkte für schuldig: "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher" und "Versuch seine Legitimität zu untergraben", "Beleidigung der Justiz und Infragestellung der richterlichen Integrität", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation (Menschenrechtsmonitor Saudi-Arabien)", "Mitwirkung an der Gründung einer weiteren Organisation (Saudi-arabische Organisation für bürgerliche und politische Rechte, ACPRA)", "Schädigung des Rufes des Staates durch Kommunikation mit internationalen Organisationen" sowie "Aufbereitung, Aufbewahrung und Übersendung von Informationen, die die öffentliche Ordnung gefährden". Die saudi-arabischen Behörden müssen mit sofortiger Wirkung das Urteil gegen einen der prominentesten Menschenrechtsverteidiger des Landes aufheben und ihn ohne weitere Bedingungen freilassen, fordert Amnesty International nach der Urteilsverkündung gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen Waleed Abu al-Khair.
Saudi-Arabien, das aktuell einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat inne hat, kündigt fortwährend Verbesserungen der Menschenrechtslage im Land an. Im März 2014 behaupteten Vertreter des Landes in der 25. Sitzung der Universal Periodic Review des Menschenrechtsrates, dass die Meinungsfreiheit im saudischen Recht garantiert sei. Gleichzeitig verfolgen die saudischen Behörden jedoch schonungslos AktivistInnen, die es wagen, die klägliche Menschenrechtsbilanz des Landes zu kritisieren.
Durch die Inhaftierung von Waleed Abu al-Khair haben die saudischen Behörden demonstriert, dass sie keine Form kritischer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit akzeptieren. Die unmissverständliche Botschaft lautet, dass der einzige Platz für Menschenrechtsverteidiger im Land der in überfüllten Gefängniszellen ist.
Hintergrund Waleed Abu al-Khair
Waleed Abu al-Khair ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Vorsitzender des Menschenrechtsmonitors Saudi-Arabien, einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation, die er 2008 gegründet hat. Er hat viele Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor Gericht vertreten. Unter seinen Mandanten befindet sich Raif Badawi, ein bekannter saudi-arabischer Blogger und Mitgründer der "Saudi Arabian Liberals"-Webseite. Badawi war am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von rund 195.000 € verurteilt worden.
Die saudi-arabischen Behörden haben über viele Jahre hinweg gerichtliche und außergerichtliche Mittel bemüht, um Waleed Abu al-Khair zu schikanieren und einzuschüchtern. Über sein jetziges Verfahren gegen ihn vor dem Sonderstrafgericht wurde er informiert drei Wochen bevor das Strafgericht in Dschidda ihn am 29. Oktober 2013 zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilte. Die Anklagepunkte, die vor dem Sonderstrafgericht gegen ihn erhoben wurden, ähneln stark der Anklage, aufgrund derer er vom regulären Strafgericht verurteilt wurde. Dies lässt vermuten, dass die Behörden ein relativ mildes Urteil des Strafgerichts erwarteten und sich deshalb dafür entschieden, den Fall vor das Sonderstrafgericht zu bringen.
Das Sonderstrafgericht beschäftigt sich mit Fällen, die die öffentliche Sicherheit und den Kampf gegen den Terrorismus berühren. Die Regeln und Verfahren des Gerichts sind geheim. AktivistInnen geben an, dass es direkt dem Innenministerium unterstünde, welches weitgehende und unkontrollierte Einflussmöglichkeiten habe. Zahlreiche AktivistInnen, darunter Waleed Abu al-Khair, haben die Legitimität des Gerichts nicht anerkannt.
Anti-Terror Gesetz
In seinem Urteil vom 6. Juli 2014 zitierte der Richter Artikel 21 eines kürzlich verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzes, obwohl dieses Gesetz zum Zeitpunkt der Anklage im Oktober 2013 noch gar nicht in Kraft getreten war. Es wurde lediglich im April 2014 vom Richter herangezogen, um die willkürliche Inhaftierung Waleed Abu al-Khairs nach seiner fünften Verhandlungsrunde im Strafgericht zu rechtfertigen.
Das Gesetz über terroristische Verbrechen und ihre Finanzierung, welches am 1. Februar 2014 in Kraft trat, bleibt weiter hinter internationalen Standards zurück und wurde von Menschenrechtsorganisationen massiv kritisiert. Unter den zahlreichen Mängeln des Gesetzes ist die breite und unklare Definition des Begriffs ´terroristisches Verbrechen`. Die Definition umfasst jede Handlung, die direkt oder indirekt darauf abzielt, "die öffentliche Ordnung des Staates zu stören", "die Sicherheit der Bevölkerung oder des Staates zu destabilisieren", "die nationale Einheit zu bedrohen", "die Grundordnung (etwa vergleichbar mit einer Verfassung) oder einer ihrer Artikel zu verändern" oder "den Ruf oder das Ansehen des Staates zu schädigen". Ähnliche Anklagepunkte wurden bereits vor Einführung des Gesetzes genutzt, um MenschenrechtsaktivistInnen ins Gefängnis zu bringen.
Waleed Abu al-Khair ist der erste prominente Menschenrechtsaktivist, der unter dem neuen Anti-Terror Gesetz verurteilt wird. Dies bestätigt bereits von Amnesty International zum Ausdruck gebrachte Befürchtungen, dass das Gesetz existierende Menschenrechtsverletzungen verankern wird und als neues Instrument dienen wird, um die friedliche Meinungsäußerung politisch Andersdenkender zu unterdrücken.
Hartes Durchgreifen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen
Seit März 2013 haben die saudischen Behörden fast alle prominenten MenschenrechtsaktivistInnen des Landes verurteilt und eingesperrt, unter ihnen mehrere Mitglieder der ACPRA. Die beiden Mitbegründer von ACPRA Dr. Abdullah al-Hamid und Dr. Mohammed al-Qahtani wurden am 9. März 2013 zu jeweils zehn und elf Jahren Haft, gefolgt von Reiseverboten mit derselben Dauer verurteilt. Dr. Abdulrahman al-Hamid, Bruder von Dr. Abdullah al-Hamid und ebenfalls Mitbegründer des ACPRA, wurde am 17. April 2014 von der Kriminalpolizei in Buraydah in der Provinz al-Qassim festgenommen. Er wurde einen Monat lang isoliert gefangen gehalten, bevor er ins Buraydah-Gefängnis überführt wurde, in dem er gegenwärtig ohne Anklage oder Verfahren festgehalten wird.
Fowzan al-Harbi, ein viertes Gründungsmitglied der ACPRA, wurde am 25. Juni vom Strafgericht in Riad zu sieben Jahren Haft und einem Reiseverbot mit derselben Dauer verurteilt. Sein Verfahren begann am 4. Dezember 2013, am 26. Dezember wurde er willkürlich festgenommen. Am 23. Juni 2014, zwei Tage vor seiner Verurteilung, wurde al-Harbi freigelassen. Allerdings musste er eine Zusicherung unterschreiben, nichts in den sozialen Medien zu veröffentlichen und keine Kontakte mit anderen Menschen zu pflegen, bis das Urteil nach der Revision rechtskräftig sein würde.
Omar al-Hamid al-Sa’id, als 22-jähriger das jüngste Mitglied der ACPRA Gruppe, wurde am 12. Dezember von einem Strafgericht in Buraydah zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe und 300 Peitschenhieben verurteilt. Nach der Verbüßung der Strafe ist er mit einem vierjährigen Reiseverbot belegt.
Fadhel Maki al-Manasif, ein Gründungsmitglied des unabhängigen Adala Zentrums für Menschenrechte wurde von einem Sonderstrafgericht in Riad am 17. April zu 15 Jahren Haft und einem darauffolgenden 15-jährigen Reiseverbot und einer Geldstrafe von rund 19.200 € verurteilt. Die Anklagepunkte beziehen sich auf seine Berichterstattung und Dokumentation der Diskriminierung der saudischen schiitischen Bevölkerung. Es wird angenommen, dass er während der Haft gefoltert wurde und anderen Misshandlungen ausgesetzt war.
Setzen Sie sich für die Freilassung von Waleed Abu al-Khair ein - jetzt mitmachen!