Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 12. Juli 2010

Das Problem Guantánamo ist noch lange nicht gelöst

US-Soldaten eskortieren Guantánamo-Häftling im Camp Delta

US-Soldaten eskortieren Guantánamo-Häftling im Camp Delta

12. Juli 2010 - Am 7. Juli verkündete Innenminister Thomas de Maizière, dass Deutschland innerhalb der nächsten zwei Monate zwei unschuldige, entlassene Guantánamo-Häftlinge aufnehmen würde. Damit leistet Deutschland eine große humanitäre Geste und einen wichtigen Beitrag zur Schließung des Lagers – gelöst ist das Problem Guantánamo damit jedoch noch lange nicht.

Zurzeit sitzen in dem US-Gefangenenlager auf Kuba noch rund 180 Gefangene ein. Etwa 30 von ihnen wurden als unschuldig eingestuft, können jedoch nicht in ihre Heimatländer zurück, da ihnen dort Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohen. Sie können Guantánamo erst verlassen, wenn sich ein Land bereit erklärt, sie aufzunehmen – wie bei den beiden Personen, die nach Deutschland kommen werden. Das Ziel zu erreichen, für die 30 Häftlinge eine neue Heimat zu finden, wird sich schwierig gestalten. Noch komplizierter wird es bei den restlichen 150 Gefangenen. Von ihnen sollen 35 angeklagt werden und 48 ohne Anklage unbegrenzt inhaftiert bleiben. Die restlichen Häftlinge wurden von einer Arbeitsgruppe für die Freilassung in ihre Heimatländer empfohlen. Dass dies tatsächlich geschieht, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unwahrscheinlich.

Anklagen vor Militärkommissionen

Den 35 Personen, die angeklagt werden sollen, soll größtenteils vor Militärkommissionen der Prozess gemacht werden. Bereits im November 2001 hatte der damalige US-Präsident George W. Bush per Anordnung verfügt, dass "feindliche Kombattanten" im Rahmen des "War on Terror" vor solchen Tribunalen angeklagt werden sollten. Diese Praxis wurde 2006 vom Obersten Gerichtshof der USA für rechtswidrig befunden, aber noch im gleichen Jahr unter einer leicht veränderten Gesetzgebung wieder aufgenommen.

Barack Obama ordnet die Schließung von Guantánamo an

Barack Obama ordnet die Schließung von Guantánamo an

Der neue US-Präsident Obama hatte zuerst angekündigt, alle Fälle von Guantánamo-Häftlingen vor Zivilgerichten verhandeln zu lassen. Nach einer Überprüfung der Möglichkeiten zur Strafverfolgung von Guantánamo-Häftlingen unterzeichnete er jedoch im Oktober 2009 das geänderte Gesetz über Militärkommissionen (Military Commissions Act – MCA). Amnesty International kritisiert, dass die Militärkommissionen auch unter der veränderten Gesetzgebung nicht internationalen Standards über faire Verfahren gerecht werden und fordert Verhandlungen vor Zivilgerichten.

Omar Khadr: Folter und unmenschliche Behandlung in Haft

Omar Khadr: Folter und unmenschliche Behandlung in Haft

Am 10. August soll nun das erste Verfahren vor einer Militärkommission unter der Obama-Administration beginnen. Angeklagt ist Omar Khadr, der vor acht Jahren in Afghanistan von US-Truppen verhaftet wurde. Während seiner Haftzeit erlitt er Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Obwohl er kanadischer Staatsbürger ist, lehnt Kanada es ab, seine Zurückführung zu verlangen. Omar Khadr wird wegen fünf "Kriegsverbrechen" angeklagt, darunter eine Mordanklage im Zusammenhang mit dem Tod eines US-Soldaten. Falls man ihn schuldig spricht, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Selbst wenn er freigesprochen wird, könnte er wieder in unbegrenzten Militärgewahrsam genommen werden – denn Guantánamo-Häftlinge können auch dann unbegrenzt festgehalten werden, wenn sie von einer Militärkommission freigesprochen werden.

Im Fall von Omar Khadr verletzen die USA nicht nur das Recht auf eine rasche Anhörung und ein faires Verfahren, sondern auch ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Kindern – Omar Khadr war bei seiner Verhaftung erst 15 Jahre alt.

Mangelnde Rechtsstaatlichkeit

US-Soldaten und Gefangener auf dem Weg zur Krankenstation

US-Soldaten und Gefangener auf dem Weg zur Krankenstation

Doch das Problem der mangelnden Rechtsstaatlichkeit hört nicht bei den Verfahren vor Militärkommissionen auf. Die Regierung von Präsident George W. Bush hatte den Guantánamo-Häftlingen den habeas corpus-Grundsatz – also das Recht auf Haftprüfungsverfahren – mit der Begründung verwehrt, dass sie keine US-Bürger seien und außerhalb des Territoriums der USA festgehalten würden. Diese Begründung wurde 2008 mit dem Boumediene-Urteil vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen und den Gefangenen das Recht auf Klage gegen ihre Inhaftierung vor einem ordentlichen US-Gericht und damit auf unverzügliche Überprüfung der Haftgründe zuerkannt. Bis heute jedoch wurden die meisten Gefangenen, die ein entsprechendes Verfahren angestrengt hatten, noch nicht angehört. Und selbst wenn ein Gericht urteilt, die Gefangenen seien rechtswidrig inhaftiert, werden sie oft trotzdem weiterhin festgehalten – Rechtsstaatlichkeit wird somit systematisch verwehrt. Dies dokumentiert Amnesty International auch in zwei neuen Berichten ("Normalizing delay, perpetuating injustice, undermining the 'rules of the road'"; "Enough is enough: After more than 3,000 days in US military detention without charge, Guantánamo detainee’s case sent back to District Court").

Die Lage der Jemeniten

Besonders betroffen von der mangelnden Rechtsstaatlichkeit sind die in Guantánamo inhaftierten Jemeniten. Sie machen etwa die Hälfte der verbleibenden Häftlinge aus. In den letzten Jahren wurden erst sieben Jemeniten in ihre Heimat zurückgebracht. Seit dem gescheiterten Sprengstoff-Anschlag in einem Flugzeug über Detroit am 25. Dezember 2009 haben die USA keine Häftlinge mehr in den Jemen entlassen. Zu dem Anschlagsversuch hatte sich die Terrororganisation al-Qaida im Jemen bekannt, zwei der Drahtzieher sollten ehemalige Guantánamo-Häftlinge sein. Nun werden die Jemeniten auf unbestimmte Zeit festgehalten, obwohl gegen sie keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe vorliegen.

Exemplarisch hierfür steht der Fall von Saeed Hatim. Seit acht Jahren ist er ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Guantánamo inhaftiert. Vor einem US-Gericht klagte er für sein Recht auf ein Haftprüfungsverfahren. Am 16. Dezember 2009 stellte ein US-Richter fest, dass die Anschuldigungen gegen ihn "fast ausschließlich auf Aussagen beruhen, die der Kläger selber gemacht hat – Aussagen, die ihm zufolge nur gemacht wurden, weil er in US-Haft gefoltert wurde." Der Richter ordnete seine Freilassung an. Trotzdem ist Saeed Hatim heute – über ein halbes Jahr nach dem Urteil – noch immer in Guantánamo inhaftiert.

Guantánamo bleibt auch unter Obama ein Problem

Willkür statt Recht: Das Gefangenenlager in Guantánamo

Willkür statt Recht: Das Gefangenenlager in Guantánamo

Auch unter Obama haben also die Menschenrechtsverletzungen, die im Namen des "War on Terror" begangen werden, kein Ende – denn diesen Begriff hat Obama zwar offiziell abgeschafft, die Praktiken, die mit ihm einhergehen, jedoch nicht. Guantánamo wurde nicht wie angekündigt innerhalb eines Jahres geschlossen, den dort inhaftierten Menschen werden ihre Menschenrechte weiterhin verweigert, und die für Folter und andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen bleiben straflos. Obama hat der Tendenz der erodierenden Rechtsstaatlichkeit, die durch die Bush-Regierung in Gang gesetzt wurde, nichts entgegenzusetzen – mit katastrophalen Folgen nicht nur für die Männer in Guantánamo, sondern auch für die Glaubwürdigkeit der USA als Verfechter der Menschenrechte schlechthin.

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