Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Der mexikanische Staatsbürger Edgar Arias Tamayo ist am 22. Januar hingerichtet worden. Die Behörden des US-Bundesstaates Texas verstießen damit gegen eine Anweisung des Internationalen Gerichtshofs, der eine Überprüfung des Schuldspruchs und des Strafmaßes verlangt hatte. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission war kurz zuvor zu dem Schluss gekommen, dass der Prozess gegen Edgar Arias Tamayo nicht fair gewesen war.
© Fons Hickmann
Der mexikanische Staatsbürger Edgar Arias Tamayo soll am 22. Januar 2014 im US-Bundesstaat Texas hingerichtet werden. Die Hinrichtung des Mexikaners würde gegen das Völkerrecht verstoßen. Nach seiner Festnahme waren ihm seine konsularischen Rechte verwehrt worden, und die vom Internationalen Gerichtshof angeordnete rechtliche Überprüfung dieses Aspekts hat noch nicht stattgefunden.
Appell an
BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON TEXAS
Clemency Section, Texas Board of Pardons and Paroles
8610 Shoal Creek Blvd.
Austin, Texas 78757-6814, USA
(Anrede: Dear Board members / Sehr geehrte Damen und Herren)
Fax: (00 1) 512 467 0945
E-Mail: bpp-pio@tdcj.state.tx.us
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES TEXAS
Governor Rick Perry, Office of the Governor
PO Box 12428, Austin, Texas 78711-2428, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 512 463 1849
Sende eine Kopie an
PRESSESTELLE DES GOUVERNEURS
Fax: 001 512 463 1847
RECHTSABTEILUNG IM GOUVERNEURSAMT
Office of the General Counsel
Fax: 001 512 463 1932
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 22. Januar 2014 (bzw. 7. Januar 2014 bei Schreiben an den Begnadigungsausschuss) eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte weder den Mord an Guy Gaddis entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen.
-
Dennoch wende ich mich gegen die Hinrichtung von Edgar Arias Tamayo und verweise insbesondere darauf, dass die Hinrichtung einen Verstoß gegen das Völkerrecht und ein rechtskräftiges Urteil des Internationalen Gerichtshofs darstellen würde.
-
Bitte berücksichtigen Sie, dass Beweise über die mangelnden geistigen Fähigkeiten und die Vernachlässigung während der Kindheit von Edgar Arias Tamayo während des ursprünglichen Gerichtsverfahrens nicht vorgebracht wurden.
- Ich bitte Sie als Mitglieder des Begnadigungsausschusses, eine öffentliche Anhörung durchzuführen und dem Gouverneur die Umwandlung des Todesurteils zu empfehlen.
Sachlage
Am 31. Januar 1994 wurde der damals 26-jährige Edgar Arias Tamayo festgenommen. Man klagte ihn des Mordes an Guy Gaddis, einem Beamten der Houstoner Polizei an. Der Polizist war in seinem Einsatzfahrzeug erschossen worden, als er Edgar Arias Tamayo und einen anderen Straftatverdächtigen nach einem Raub vor einen Nachtclub zum Gefängnis fuhr.
Edgar Arias Tamayo ist mexikanischer Staatsbürger und kam mit 19 Jahren in die USA, um dort Arbeit zu finden. Auf der Grundlage von Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen hat er das Recht, nach der Festnahme "ohne Verzögerung" konsularischen Beistand zu erhalten. Er wurde jedoch über dieses Recht nicht in Kenntnis gesetzt, und auch die mexikanischen Behörden wurden erst einen Tag vor dem Gerichtsverfahren über den Fall informiert. Das mexikanische Konsulat hat die Rechtsbeistände von Edgar Arias Tamayo zwar in den Berufungsverfahren unterstützen können, während des ursprünglichen Gerichtsverfahrens stand dem Verteidiger jedoch keine derartige Unterstützung zur Verfügung. So legte der Verteidiger weder Beweise für die Vernachlässigung und Misshandlung vor, die sein Mandant während der Kindheit erlebt hatte, noch für die Entwicklungsstörungen oder die als 17-Jähriger erlittene schwere Kopfverletzung und deren Auswirkungen auf sein Verhalten, einschließlich der sich verschlimmernden Abhängigkeit von Drogen und Alkohol. Im Jahr 2008 wurden die intellektuellen Fähigkeiten von Edgar Arias Tamayo in einem psychologischen Gutachten als "leichte mentale Retardierung" eingestuft. Somit würde seine Hinrichtung einen Verstoß gegen die US-amerikanische Verfassung darstellen.
Der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice) ist vor fast zehn Jahren zu der Einschätzung gelangt, dass die USA im Fall von 51 in den USA zum Tode verurteilten mexikanischen Männern – darunter auch Edgar Arias Tamayo – gegen Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen verstoßen haben. Der Gerichtshof wies die USA an, Schuldspruch und Strafen nach juristischen Kriterien daraufhin "zu überprüfen und erneut zu beraten", ob bei der Verteidigung der Angeklagten gegen das Wiener Übereinkommen verstoßen worden ist. Nachdem im Jahr 2008 einer der Männer in Texas hingerichtet worden war, wandte sich Mexiko ein weiteres Mal an den Internationalen Gerichtshof. Die dortigen RichterInnen bekräftigten 2009 das ursprüngliche Urteil als "in jeder Hinsicht korrekt". Die US-Behörden wurden in die Pflicht genommen, das Urteil "vorbehaltlos umzusetzen". Anderenfalls, so die RichterInnen, würden sie "gegen das Völkerrecht verstoßen". Innerstaatliche Rechtsvorschriften seien kein Hinderungsgrund.
Im Jahr 2011 wurde im US-Kongress ein Gesetzesentwurf eingebracht, um die Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs herbeizuführen und die Einhaltung von Artikel 36 des Wiener Übereinkommens zu gewährleisten. Dieses Gesetz ist allerdings noch nicht verabschiedet worden. Edgar Arias Tamayo ist bislang keine Überprüfung der Frage gewährt worden, ob in seinem Verfahren gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verstoßen wurde. Er hat derzeit nur die Möglichkeit, ein Gnadengesuch einzureichen. Seine Rechtsbeistände streben eine öffentliche Anhörung des Falls vor dem texanischen Begnadigungsausschuss an, um so eine Empfehlung des Ausschusses an den Gouverneur zu erwirken, das Todesurteil in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln. Die Rechtsbeistände wollen zumindest einen Hinrichtungsaufschub erreichen, bis der US-Kongress das oben erwähnte Gesetz verabschiedet hat und die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Antrag der Rechtsbeistände von Edgar Arias Tamayo geprüft hat, in dem seine eingeschränkten geistigen Fähigkeiten und die mutmaßlichen Verstöße gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geltend gemacht werden.