Mexikaner in Texas hingerichtet

Ergebnis dieser Urgent Action

Der mexikanische Staatsbürger Edgar Arias Tamayo ist am 22. Januar hingerichtet worden. Die Behörden des US-Bundesstaates Texas verstießen damit gegen eine Anweisung des Internationalen Gerichtshofs, der eine Überprüfung des Schuldspruchs und des Strafmaßes verlangt hatte. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission war kurz zuvor zu dem Schluss gekommen, dass der Prozess gegen Edgar Arias Tamayo nicht fair gewesen war.

Hinrichtungskammer

Hinrichtungskammer

Der mexikanische Staatsbürger Edgar Arias Tamayo ist am 22. Januar hingerichtet worden. Die Behörden des US-Bundesstaates Texas verstießen damit gegen eine Anweisung des Internationalen Gerichtshofs, der eine Überprüfung des Schuldspruchs und des Strafmaßes verlangt hatte. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission war kurz zuvor zu dem Schluss gekommen, dass der Prozess gegen Edgar Arias Tamayo nicht fair gewesen war.

Sachlage

Edgar Arias Tamayo wurde wegen Mordes an einem Polizeibeamten 1994 zum Tode verurteilt. Nach seiner Festnahme war ihm sein Recht auf unverzüglichen konsularischen Beistand vorenthalten worden, was gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜD) verstieß. Edgar Arias Tamayos Rechtsbeistand machte eine Reihe von strafmildernden Beweisstücken und Umständen im Prozess nicht geltend, darunter auch Hinweise auf eine mentale Beeinträchtigung seines Mandanten. Im Jahr 2008 wurden die intellektuellen Fähigkeiten von Edgar Arias Tamayo in einem psychologischen Gutachten als "leichte mentale Retardierung" eingestuft.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) kam im März 2004 zu der Einschätzung, dass die USA im Fall von 51 in den USA zum Tode verurteilten mexikanischen Männern – darunter auch Edgar Arias Tamayo – gegen Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen verstoßen hatten. Der Gerichtshof wies die USA an, Schuldspruch und Strafen nach juristischen Kriterien zu "überprüfen und erneut zu beraten", um zu ermitteln, ob bei der Verteidigung der Angeklagten gegen das Wiener Übereinkommen verstoßen worden war. Edgar Tamayos Fall wurde trotz der Anweisung des IGH nie überprüft.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission kam am 15. Januar 2014 zu dem Schluss, dass die USA durch die Missachtung ihrer Pflichten, an die das Wiener Übereinkommen sie bindet, Edgar Tamayos Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt hatten. Die Hinrichtung würde daher einen "ernsthaften und irreparablen Verstoß gegen das Recht auf Leben" darstellen.

Der texanische Begnadigungsausschuss gab am 21. Januar bekannt, dass dem Gouverneur von Texas nicht empfehlen werde, das Todesurteil in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln oder eine Begnadigung auszusprechen. Gouverneur Rick Perry hätte die Hinrichtung dennoch verhindern können. Sein Sprecher teilte mit: "Es spielt keine Rolle, woher man kommt. Wenn man in Texas ein so abscheuliches Verbrechen begeht, dann ist man den Gesetzen unseres Staates unterworfen, zu denen ein faires Geschworenengerichtsverfahren und eben auch die Todesstrafe gehören."

Die Hinrichtung von Edgar Arias Tamayo war ursprünglich auf 18 Uhr Ortszeit angesetzt, wurde jedoch aufgeschoben, bis der Oberste Gerichtshof der USA entschieden hatte, ob er eingreifen solle. Um etwa 21 Uhr traf die Nachricht ein, dass dieser nicht eingreifen werde und dass drei der neun RichterInnen einen Hinrichtungsaufschub befürwortet hätten. Edgar Tamayo wurde hingerichtet und um 21:32 Uhr für tot erklärt, 17 Minuten nach Beginn der tödlichen Injektionen.

Die Regierung Mexikos ließ in einer Erklärung verlauten, dass sie die Hinrichtung eines ihrer Staatsbürger "bedaure" und rief zu "wirkungsvollen Maßnahmen" auf, um weitere Hinrichtungen verhindern, die gegen Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs verstoßen. Solche Hinrichtungen würden "dem System diplomatischer Unterstützung und Schutz, das zwischen den Ländern vereinbart worden ist, Schaden zufügen".

Eine Sprecherin des US-Außenministeriums gab an, das Ministerium "bedaure" die Entscheidung des Bundesstaates Texas, die Hinrichtung ohne die vom Internationalen Gerichtshof verordnete Überprüfung und erneute Beratung durchzuführen. Die Einhaltung der Urteile des IGH durch die USA sei "von großer Bedeutung, um unseren eigenen BürgerInnen, die von ausländischen Regierungen festgenommen oder inhaftiert werden, diplomatische Hilfe garantieren zu können und um die Zusammenarbeit mit anderen Regierungen im Bereich der Strafverfolgung und in vielen weiteren Punkten fortführen zu können". Die Regierung der Vereinigten Staaten unter Barack Obama werde den Kongress weiterhin drängen, das Gesetz zur diplomatischen Bekanntgabe (Consular Notification Compliance Act) zu verabschieden und die Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs herbeizuführen.

Seit der Wiederaufnahme der Todesstrafenpraxis im Jahr 1977 sind in den USA 1.364 Menschen hingerichtet worden, davon 509 in Texas. In diesem Jahr sind in den USA bereits fünf Menschen hingerichtet worden. Amnesty International ist ausnahmslos gegen die Todesstrafe.

Vielen Dank allen, die mit uns versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.