Gewaltloser politischer Gefangener

Am 9. Dezember 2009 wurde Jamal al-Hajji, ein lautstarker Kritiker der Menschenrechtslage in Libyen, festgenommen und offenbar in ein Gefängnis gebracht. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich nur aufgrund seiner Kritik an den libyschen Behörden in Haft befindet.

Appell an

INNENMINISTER
General Abdul Fatah al Younis Ubeidi I
Secretary of the General People's Committee for Public Security
Secretariat of the General People's Committee for Public Security
Tripoli
LIBYEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00218) 214442903
Email: minister@almiezan.net

JUSTIZMINISTER
Mustafa Muhammad Abdeljalil
Secretary of the General People's Committee for Justice
Secretariat of the General People's Committee for Justice
Al-Salad Street
Tripoli
LIBYEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00218) 21 4805427 oder (00218) 21 4809266

PRÄSIDENT
Saif al-Islam al-Gaddafi

Gaddafi International Charity and Development Foundation
El-Fateh Tower, 5th Floor – no. 57
Tripoli
LIBYEN
Fax: (00218) 21 3350263 oder (00218) 21 477 8766
Email: director@gdf.org.ly

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER LIBYSCH-ARABISCHEN VOLKS-DSCHAMAHIRIJA
S.E. Herr Jamal Ali Omar El-Baraq
Podbielskiallee 42
14195 Berlin
Fax: 030-2005 9699
E-Mail: info@libysche-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Expressing concern that Jamal al-Hajji was arrested on 9 December;

  • Urging the authorities to release Jamal al-Hajji immediately and unconditionally, as Amnesty International believes that he has been detained solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression;

  • Calling on them to ensure that Jamal al-Hajji is not subjected to torture or other ill-treatment in custody, is allowed regular visits by his family and lawyers, and receives any medical assistance he may require.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE EMAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Drücken Sie Ihre Sorge über Jamal al-Hajjis Festnahme am 9. Dezember 2009 aus.

  • Dringen Sie bei den Behörden auf die sofortige und bedingungslose Freilassung von Jamal al-Hajji, da Amnesty International der Überzeugung ist, dass er nur deshalb festgehalten wird, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.

  • Fordern Sie die Behörden auf, sicherzustellen, dass Jamal al-Hajji während seiner Haft nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird, regelmäßig Besuch von seiner Familie und seiner rechtlichen Vertretung erhalten darf, und jegliche benötigte medizinische Versorgung erhält.

Sachlage

Am Abend des 8. Dezember erhielt Jamal al-Hajji einen Telefonanruf, in dem man ihn aufforderte, am nächsten Morgen um 9:00 Uhr zu einer Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsgerichts in der Hauptstadt Tripolis zu erscheinen. Er kam dieser Aufforderung nach und etwa um die Mittagszeit durfte er seine Frau anrufen und ihr mitteilen, dass er ins Gefängnis von Jdeida in Tripolis gebracht würde. Seitdem hat seine Familie nichts mehr von ihm gehört. Die Behörden haben seine Familie außerdem nicht offiziell über seine Festnahme in Kenntnis gesetzt.

Jamal al-Hajji wurde bereits am 5. November 2009 von der Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die er vor dem Justizminister (Secretary of the General People's Committee for Justice), Mustafa Muhammad Abdeljalil, vorgebracht hatte. In seiner Beschwerde hatte er folgendes kritisiert: das Versagen der Behörden hinsichtlich der Rechtspflege in Libyen, die Behandlung, z.T. Folter, libyscher Gefängnisinsassen, die anhaltende willkürliche Inhaftierung von Personen auch nach Freispruch durch ein Gericht, und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte. Er wurde zu dieser Beschwerde befragt und ohne Anklage freigelassen.

Jamal al-Hajji hatte diese Beschwerde nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis im März 2009 eingereicht. Er war dort seit Februar 2007 festgehalten worden. Im Juni 2008 war er durch das Staatssicherheitsgericht in einem Verfahren, das nicht den internationalen Menschenrechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprach, zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden - für vage formulierte Vergehen wie "der Versuch, das politische System zu stürzen", "das Verbreiten von unbegründeten Gerüchten über das libysche Regime" und "das Kommunizieren mit feindlichen Mächten". Jamal al-Hajji war festgenommen und vor Gericht gestellt worden in Verbindung mit einer Aussage, die auf Nachrichtenseiten im Internet veröffentlicht worden war. Darin hatte er zu einer friedlichen Demonstration am 17. Februar 2007 aufgerufen, um an eine frühere Demonstration in Benghazi, der zweitgrößten Stadt Libyens, zu erinnern, bei der Sicherheitskräfte mindestens 12 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt hatten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Staatssicherheitsgericht und die dazugehörige Staatsanwaltschaft wurden im August 2007 eingerichtet. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsgerichts ist es, Vergehen gegen die nationale Sicherheit und nicht genehmigte politische Aktivitäten zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden in Libyen gesetzlich und in der Praxis stark eingeschränkt. Gesetz Nr. 71 aus dem Jahr 1972 stellt die Gründung von Parteien unter Strafe und untersagt somit die Bildung von politisch aktiven Gruppierungen, die sich gegen die Prinzipien der al-Fateh Revolution vom 1. September 1969 richten, durch welche Mu’ammar al-Gaddafi an die Macht kam. Das libysche Strafgesetz beinhaltet viele Bestimmungen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung erheblich eingeschränkt wird und die dazu genutzt werden, vermeintliche Gegner oder Kritiker des gegenwärtigen politischen Systems zu unterdrücken.

JournalistInnen, Familien von Betroffenen, politisch engagierte oder andere Personen, die Kritik an den Behörden äußern bzw. Zusammenkünfte oder Demonstrationen organisieren möchten, um gegen die Regierung zu protestieren, laufen Gefahr, festgenommen oder anderweitig eingeschüchtert und drangsaliert zu werden.