Drohende Hinrichtung in Oregon

Ergebnis dieser Urgent Action

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Oregon stoppte die bevorstehende Hinrichtung von Gary Haugen. Dies wäre die erste Hinrichtung in diesem Bundesstaat seit 1997 gewesen und die dritte seit 1962. Der Gouverneur gab an, dass er während seiner Amtszeit keine Exekutionen mehr genehmigen werde.

Allem Anschein nach soll Gary Haugen am 6. Dezember im US-Bundesstaat Oregon hingerichtet werden. Dies wäre die erste Hinrichtung in diesem Bundesstaat seit 1997, und die dritte seit 1962. Der Verurteilte hat auf alle Rechtsmittel gegen das Todesurteil verzichtet. Es bestehen Zweifel an der geistigen Kompetenz von Gary Haugen.

Appell an

GOUVERNEUR VON OREGON
Governor John Kitzhaber
160 State Capitol, 900 Court Street
Salem, Oregon 97301-4047, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 503 378 6827
E-Mail: über das Formular auf der Webseite: http://governor.oregon.gov/Gov/contact.shtml (nur mit US-Adresse möglich)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle vor dem 6. Dezember 2011. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich betrachte mit Sorge, dass der US-Bundesstaat Oregon allem Anschein nach seine erste Hinrichtung seit 14 Jahren vollziehen will.

  • Darüber hinaus bin ich besorgt über die Tatsache, dass ein Richter Gary Haugen als geistig fähig beurteilt hat, ohne die Aussage einer Neuropsychologin in Betracht zu ziehen, die zum gegenteiligen Schluss gekommen ist.

  • Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass sich auch innerhalb der USA immer mehr Menschen gegen die Todesstrafe aussprechen. Die USA stehen mit dem Festhalten an der Todesstrafe zunehmend alleine da, besonders vor dem Hintergrund der weltweiten Forderung nach einem Hinrichtungsmoratorium.

  • Ich appelliere an Sie als Gouverneur von Oregon, sich gegen diesen negativen Schritt auszusprechen und sich für ein Hinrichtungsmoratorium in Oregon einzusetzen. Ich möchte Sie außerdem höflich auffordern, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um Hinrichtungen im Allgemeinen zu verhindern, einschließlich die von Gary Haugen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Express concern that the State of Oregon looks set to conduct its first execution in 14 years.

  • Express concern that Gary Haugen has been found competent for execution by a judge who did not hear testimony from a neuropsychologist who has come to the opposite conclusion.

  • Note the growing concern in the USA about the death penalty, the isolation of the USA on this punishment, and the international calls for a worldwide moratorium on executions.

  • Urge the governor to oppose his state taking this negative step, to support a moratorium on executions in Oregon, and to do all he can to prevent any executions, including that of Gary Haugen.

Sachlage

Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977 sind in Oregon zwei Todesurteile vollstreckt worden, und zwar im Jahr 1996 und im Jahr 1997. In beiden Fällen handelte es sich um Häftlinge, die ihr Recht auf Berufung gegen das Todesurteil nicht wahrgenommen hatten. Auch Gary Haugen droht nun wahrscheinlich am 6. Dezember die Hinrichtung, nachdem er auf sein Recht auf Berufung verzichtet hat. 2007 waren Gary Haugen und Jason Van Brumwell für den mutmaßlich im Jahr 2003 begangenen Mord an ihrem Mithäftling David Polin im Gefängnis von Oregon (Oregon State Penitentiary) zum Tode verurteilt worden. Gary Haugen verbüßte zum Zeitpunkt der Tötung eine lebenslange Haftstrafe, nachdem er 1981 für schuldig befunden worden war, im selben Jahr die Mutter seiner Ex-Freundin getötet zu haben. 2010 bestätigte der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates in einem automatischen Berufungsverfahren den Schuldspruch und das Todesurteil. Gary Haugen verzichtet seither auf alle weiteren Rechtsmittel.

Anfang dieses Jahres hatte eine Neuropsychologin im Auftrag von Gary Haugens damaligen AnwältInnen bei dem Verurteilten eine "wahnhafte Störung, die eine Hinrichtung unmöglich macht", festgestellt. Nach Ansicht von Dr. Muriel Lezak verfügt Gary Haugen zwar über "Kenntnis der Sachlage" bezüglich seiner bevorstehenden Hinrichtung und der Gründe dafür; er könne jedoch die Straftat und seine Bestrafung auf rationaler Ebene nicht begreifen. Sie diagnostizierte bei Gary Haugen ein erhebliches Aufmerksamkeits�Defizit�Syndrom sowie eine eingeschränkte kognitive Funktionsfähigkeit und wies darauf hin, dass er in der Vergangenheit häufig an Kopfverletzungen und Gedächtnisstörungen leidete.

In einer gerichtlichen Anhörung im Mai gab der Richter allerdings dem Antrag von Gary Haugen statt, seinen AnwältInnen das Mandat zu entziehen, und in der Folge konnten diese die Nachweise über Gary Haugens Handlungskompetenz nicht präsentieren. In einer späteren, vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates angeordneten Anhörung gab derselbe Richter Gary Haugens Antrag statt, die von Dr. Lezak abgegebene Beurteilung nicht zu berücksichtigen. Im Zeugenstand fand sich stattdessen lediglich ein staatlich beauftragter Arzt, der eine schriftliche Einschätzung abgab, die nicht veröffentlicht wurde. Der Richter befand Gary Haugen für geistig fähig, auf sein Recht auf Berufung zu verzichten und hingerichtet zu werden. Der Hinrichtungsbefehl wurde zwar noch nicht unterzeichnet, dies soll jedoch Mitte November geschehen und der erwartete Hinrichtungstermin ist der 6. Dezember.

AnwältInnen für das nichtstaatliche Oregon Capital Resource Center haben beim Obersten Gerichtshof des Bundesstaates einen Antrag auf eine weitere Anhörung zur Feststellung der Kompetenz von Gary Haugen gestellt. Ihrer Ansicht nach würde es "eine gewissenlose Willkür im System der Todesstrafe darstellen, wenn man einem Angeklagten erlaube, seine eigene Strafe zu wählen". Wenn man "einem allem Anschein nach geistig nicht kompetenten Angeklagten, dem die Todesstrafe droht, erlaube, Beweise über seine geistige Inkompetenz zurückzuhalten", laufe der Staat Oregon darüber hinaus Gefahr, eine verfassungswidrige Hinrichtung zu vollziehen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich betrachte mit Sorge, dass der US-Bundesstaat Oregon allem Anschein nach seine erste Hinrichtung seit 14 Jahren vollziehen will.

  • Darüber hinaus bin ich besorgt über die Tatsache, dass ein Richter Gary Haugen als geistig fähig beurteilt hat, ohne die Aussage einer Neuropsychologin in Betracht zu ziehen, die zum gegenteiligen Schluss gekommen ist.

  • Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass sich auch innerhalb der USA immer mehr Menschen gegen die Todesstrafe aussprechen. Die USA stehen mit dem Festhalten an der Todesstrafe zunehmend alleine da, besonders vor dem Hintergrund der weltweiten Forderung nach einem Hinrichtungsmoratorium.

  • Ich appelliere an Sie als Gouverneur von Oregon, sich gegen diesen negativen Schritt auszusprechen und sich für ein Hinrichtungsmoratorium in Oregon einzusetzen. Ich möchte Sie außerdem höflich auffordern, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um Hinrichtungen im Allgemeinen zu verhindern, einschließlich die von Gary Haugen.

[APPELLE AN]

GOUVERNEUR VON OREGON
Governor John Kitzhaber
160 State Capitol, 900 Court Street
Salem, Oregon 97301-4047, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 503 378 6827
E-Mail: über das Formular auf der Webseite: http://governor.oregon.gov/Gov/contact.shtml (nur mit US-Adresse möglich)

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle vor dem 6. Dezember 2011. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Gerichtsverfahren von 2007 sagte Gary Haugens Schwester aus und sprach über ihre gemeinsame Kindheit. Ihren Angaben zufolge kamen sie durch ihre Eltern mit Alkoholismus, mentaler Instabilität und Gewalttätigkeit in Berührung. Die Kinder wurden zuerst von ihrer Mutter und dann auch von ihrem Vater verlassen, getrennt und in Pflege gegeben. Als Erwachsener wurden bei Gary Haugen affektive Störungen und Anfallerkrankungen diagnostiziert. In der Verfahrensphase, in der über das Strafmaß befunden wird, sagte ein Psychiater aus, dass er an dem Angeklagten eine periodische explosive Persönlichkeitsstörung sowie partial-komplexe Anfälle festgestellt habe. Letztere Diagnose wurde zum Teil dadurch begründet, dass die medizinischen Fachkräfte des Gefängnisses von Oregon Gary Haugen das Antiepileptikum Neurontin verabreichten, welches seinen geistigen Zustand offenbar verbesserte. Die Tötung von David Polin soll in einem Zeitraum stattgefunden haben, als man Gary Haugen dieses Medikament gerade nicht verabreichte. Ein weiterer Experte für psychische Erkrankungen gab ebenfalls an, dass Gary Haugen seiner Ansicht nach wahrscheinlich unter partial-komplexen Anfällen litt, und dass er nach Absetzen des Medikaments Neurontin wohl eine "explosive Tat" begangen habe. Vor Beginn des Gerichtsverfahrens setzten sich die VerteidigerInnen von Gary Haugen für die Vornahme einer Quantitativen Elektroenzephalographie (QEEG) ein, um das Ausmaß seiner geistigen Störung messen zu lassen. Zu dieser Zeit stand diese Methode in Oregon jedoch nicht zur Verfügung.

Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977 hat jeder Zehnte zum Tode Verurteilte auf eine Berufung verzichtet (siehe auf Englisch: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/087/2007).

Es gibt zahlreiche Faktoren, die dazu führen können, dass verurteilte Häftlinge keine Rechtsmittel einlegen, so beispielsweise: geistige Störungen; körperliche Erkrankungen; Reue; Draufgängermentalität; religiöser Glaube; der Wunsch, als berüchtigt zu gelten; die Aussicht auf strenge Haftbedingungen wie z. B. eine lange Zeit der Isolierung und Verbot von Besuchen mit körperlichem Kontakt; die aussichtslose Alternative von lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung; und Pessimismus bezüglich der Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens. In einigen Fällen scheint es, als habe der/die Betreffende das Verbrechen genau deshalb begangen, um zum Tode verurteilt zu werden. Einige solcher Häftlinge scheinen von vor dem Gerichtsverfahren oder nach der Verurteilung einsetzenden Suizidgedanken in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst zu werden. Darunter finden sich auch einige Häftlinge mit psychischen Erkrankungen. Vor diesem Hintergrund wird die Hinrichtung von "Freiwilligen" oft mit staatlicher Beihilfe zum Selbstmord verglichen. Eine bessere Beschreibung wäre jedoch möglicherweise der Begriff "Beihilfe des Häftlings zur eigenen Ermordung". In Anbetracht der hohen Zahl an Justizirrtümern, die in Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, später in Berufungsverfahren aufgedeckt werden, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass viele der etwa 140 "Freiwilligen", die seit 1977 hingerichtet worden sind, bei Inanspruchnahme ihres Berufungsrechts eine Umwandlung des Todesurteils in eine Haftstrafe erfahren hätten. Anders ausgedrückt trägt dieses Phänomen der "Freiwilligen" zur Willkürlichkeit des Systems der Todesstrafe in den USA bei.

In den vergangenen vier Jahren haben die drei US-Bundesstaaten New Jersey, New Mexico und Illinois die Todesstrafe abgeschafft. Die Gouverneure der drei Staaten wiesen bei der Unterzeichnung der entsprechenden Gesetze auf die möglichen Verfahrensmängel bei der Verhängung hin. Dazu zählten sie das Risiko, dass ein unabänderbarer Irrtum oder ein unfaires Verfahren vorliegen, die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe, die Kosten, die Tatsache, dass Mittel aufgewendet werden, die man für Prävention oder zur Betreuung der Opfer verwenden könnte, das Fehlen eines Nachweises, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat und der potentielle Verrohungseffekt im Bezug auf die Gesellschaft. Im Jahr 2008 erklärte das älteste Mitglied des Obersten US-Gerichtshofs, Richter John Paul Stevens, dass seine 33-jährige Praxis am Gerichtshof ihn davon überzeugt habe, dass "die Verhängung der Todesstrafe eine sinnlose und unnötige Auslöschung von Leben" ist. Während der 14 Jahre, in denen im Bundesstaat Oregon keine Hinrichtung vollzogen wurde, haben sich rund 30 Länder von der Todesstrafe abgewendet. Somit ist die Todesstrafe heute in 139 Staaten per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

Während der UN-Menschenrechtsrat Ende 2010 die universelle regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtsbilanz in den Vereinigten Staaten durchführte, riefen viele Länder die USA auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat alle Staaten, die weiterhin von der Todesstrafe Gebrauch machen, aufgerufen, ein Moratorium zu verhängen.

Internationale Menschenrechtsbestimmungen und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) berücksichtigen zwar, dass einige Länder die Todesstrafe beibehalten, aber diese Zurkenntnisnahme der aktuellen Lage sollte nicht dazu aufrufen, "die Abschaffung der Todesstrafe zu verzögern oder zu verhindern", wie es in Artikel 6.6 des IPbpR steht. Die USA ratifizierten den IPbpR vor ungefähr 20 Jahren. Der UN-Menschenrechtsausschuss – die im Rahmen des IPbpR eingeführte Fachkommission zur Überwachung der Umsetzung des Paktes – gab an, dass sich Artikel 6 allgemein auf "die Abschaffung bezieht und die Abschaffung der Todesstrafe dringend empfohlen wird. Die Kommission folgert, dass alle Schritte zur Abschaffung als Fortschritt hin zu einem universellen Recht auf Leben betrachtet werden sollen". Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen bedingungslos ab, ungeachtet der Straftat, des Verantwortlichen und der Art der Exekution.

In den USA gab es 1.271 Hinrichtungen seit der Wiederaufnahme von Exekutionen im Jahr 1977. In diesem Jahr fanden bisher 37 Hinrichtungen statt.