Menschenrechtler erneut inhaftiert

Fadhel Maki al-Manasif

Fadhel Maki al-Manasif

Weniger als zwei Monate nach seiner Freilassung wurde der Menschenrechtsverteidiger Fadhel Maki al-Manasif am 2. Oktober in der Ostprovinz Saudi-Arabiens erneut festgenommen. Berichten zufolge wird er ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten. Ihm drohen Folter und andere Misshandlungen.

Sende eine Kopie an

LEITER DER GEHEIMPOLIZEI
General Abdul Aziz bin Muhammad al-Huwairaini
Ministry of Interior
P.O. Box: 2844
Riyadh 11461
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 3 813 1345

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin Abdul Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

GOUVERNEUR DER OSTPROVINZ
Prince Muhammad bin Fahd bin Abdul Aziz Al Saud
Eastern Province, King Abdel-Aziz Street
Dammam 31179
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness / Eure Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 3 833 4000
E-Mail: info@sharqiah.gov.sa

Sachlage

Am 2. Oktober wurde Fadhel Maki al-Manasif an einem Kontrollpunkt der Polizei zwischen den Dörfern al-Awwamiya und Safwa in der Ostprovinz festgenommen. Man brachte ihn zuerst zur Polizei in Safwa und anschließend auf die Polizeistation in al-Dhahran, wo er in Isolationshaft und ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten wurde. Am 10. Oktober wurde er schließlich in die Haftanstalt des Geheimdienstes in der benachbarten Provinzhauptstadt Dammam verlegt. Die genauen Gründe für seine Festnahme sind nicht bekannt. Man vermutet allerdings, dass die Festnahme auf dem Engagement von Fadhel Maki al-Manasif für die Menschenrechte beruht.

Seit seiner Inhaftierung durfte der Menschenrechtsverteidiger seine Familie nur ein Mal am 10. Oktober anrufen und sie über seinen Aufenthaltsort informieren. Besuche von seiner Familie sowie Rechtsbeiständen werden ihm nicht gestattet. Daher vermutet man, dass er ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten wird und ihm Folter sowie andere Misshandlungen drohen.

Fadhel Maki al-Manasif war bereits am 1. Mai 2011 in Verbindung mit Potesten in der Ostprovinz festgenommen worden. Am 22. August ließ man ihn Berichten zufolge nach der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung darüber, dass er sich nicht wieder an Protesten beteiligen werde, frei.

Laut saudischen Quellen hat Fadhel Maki al-Manasif das Vorgehen gegen Angehörige der schiitischen Glaubensgemeinschaft in Saudi-Arabien kritisiert und insbesondere die Diskriminierung von Gläubigen und ihre langjährige Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren angeprangert. Amnesty International geht davon aus, dass er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen wurde.

[EMPFOHLENE AKTIONEN:]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Fadel Maki al-Manasif weder gefoltert noch misshandelt wird, regelmäßig von seiner Familie sowie rechtlichen Vertretungen seiner Wahl besucht werden darf und angemessen medizinisch versorgt wird.

  • Ich fordere die umgehende und bedingungslose Freilassung von Fadel Maki al-Manasif, falls er nur deshalb in Haft gehalten wird, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise Gebrauch gemacht hat.

  • Veröffentlichen Sie sämtliche gegen Fadel Maki al-Manasif erhobenen Anklagepunkte und stellen Sie sicher, dass eventuelle Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren genügen.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin Abdul Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

GOUVERNEUR DER OSTPROVINZ
Prince Muhammad bin Fahd bin Abdul Aziz Al Saud
Eastern Province, King Abdel-Aziz Street
Dammam 31179
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness / Eure Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 3 833 4000
E-Mail: info@sharqiah.gov.sa

KOPIEN AN
LEITER DER GEHEIMPOLIZEI
General Abdul Aziz bin Muhammad al-Huwairaini
Ministry of Interior
P.O. Box: 2844
Riyadh 11461
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 3 813 1345

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Am 1. Mai 2011 meldete Fadel Maki al-Manasif sich aufgrund einer Vorladung beim Polizeipräsidiums von al-Awwamiya und wurde dort festgenommen. Am 4. Mai überstellte man ihn in das ebenfalls in der Ostprovinz gelegene Gefängnis von al-Khobar, wo er zweimal die Woche Kontakt zu seiner Familie und Rechtsbeiständen aufnehmen durfte. Am 18. Mai verlegten die Behörden Fadel Maki al-Manasif erneut, dieses Mal in die Haftanstalt des Geheimdienstes in der Provinzhauptstadt Dammam. Dort wurde er bis zu seiner Freilassung ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten.

Am 22. August ließ man ihn unter Auflagen frei. Laut saudi-arabischen Quellen hat er eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, dass er sich nicht wieder an Protesten beteiligt. Sein genauer rechtlicher Status ist nicht bekannt. Es ist auch nicht bekannt, ob er ein Gerichtsverfahren erhält.

Abweichende Meinungen und Demonstrationen werden in Saudi-Arabien im Allgemeinen nicht geduldet. Wer Protestveranstaltungen zu organisieren oder daran teilzunehmen versucht, wird meist festgenommen und ohne Anklage oder Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Kaum einer der Gefangenen erhält die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor Gericht anzufechten.

Nach einer Demonstration gegen die von den israelischen Streitkräften am 27. Dezember 2008 im Gaza-Streifen gestartete Militäroffensive soll ein Sprecher des saudischen Innenministeriums am 30. Dezember 2008 erklärt haben, in Saudi-Arabien seien Protestveranstaltungen fortan nicht mehr erlaubt. Nach den Protesten Anfang März 2011 in al-Qatif (siehe UA-061/2011 vom 7. März 2011) gab das Innenministerium angesichts offenbar weiterer geplanter Protestkundgebungen am 5. März bekannt, das Demonstrationsverbot gelte auch weiterhin. In der Erklärung des Ministeriums hieß es, die Sicherheitskräfte würden "alle erforderlichen Maßnahmen" gegen Personen ergreifen, welche die öffentliche Ordnung zu stören versuchten.

Tags darauf unterstrich der Rat der Religionsgelehrten (Ulema) abermals das Demonstrationsverbot. Neben Demonstrationen wurde auch vor der Ausübung weiterer Mittel gewarnt, die dem Religionsgelehrtenrat zufolge zu Uneinigkeit und Spaltungen in der Gesellschaft führen würden und daher keine geeigneten Ausdrucksformen für Reformforderungen oder Hinweise an die Regierung seien. Noch am selben Tag hob der Shura-Rat (ein vom König ernanntes Beratergremium) hervor, dass Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit im Königreich oberste Priorität hätten. Der Rat forderte die Bevölkerung auf, Aufrufe zu Demonstrationen, Sitzblockaden und Protestmärschen zu ignorieren und bezeichnete sie als unvereinbar mit den Grundprinzipien des Islamischen Rechts.

KritikerInnen der saudi-arabischen Regierung drohen schwere Menschenrechtsverletzungen. Oft werden sie ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage in Haft, manchmal auch Einzelhaft, gehalten und können weder RechtsanwältInnen noch die Gerichte einschalten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Folterungen und Misshandlungen werden ebenfalls oftmals angewendet und dienen dem Zweck, Geständnisse zu erzwingen, Gefangene, die keine Reue zeigen, zu bestrafen oder sie von weiteren kritischen Äußerungen über die Regierung abzuhalten. Oftmals werden Menschen so lange von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten, bis sie schließlich ein Geständnis ablegen. Der Zeitraum kann Monate, wenn nicht sogar Jahre betragen.

Für weitere Informationen siehe UA-180/2011.

PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY

  • Urging the Saudi Arabian authorities to ensure that Fadhel Maki al-Manasif is protected from torture or other ill-treatment, given regular access to his family, lawyers of his own choosing and any adequate medical care he may require.

  • Calling on them to release him immediately and unconditionally if he is being held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Asking them to make public the details of any charges he faces, and ensure that any legal proceedings against him conform to international fair trial standards.