Freigelassen, aber weiterhin unter Anklage
Papua-Neuguinea, Indonesien
© Amnesty
Hosea Yeimo und Ismael Alua, die am 19. Dezember 2016 wegen der Teilnahme an friedlichen politischen Demonstrationen inhaftiert worden waren, wurden am 11. Januar von der Polizei aus der Haft entlassen. Sie sind jedoch weiterhin wegen "Rebellion" (makar) angeklagt. Bei einem Schuldspruch würde ihnen lebenslange Haft drohen.
Appell an
POLIZEICHEF VON PAPUA Irjen Paulus Waterpauw
Papua Regional Police Headquarters Jl. Sam Ratulangi No. 8 Jayapura, Papua Province, INDONESIEN (Anrede: Dear Inspector General / Sehr geehrter Polizeichef) Fax: (00 62) 967 533 763
LEITER DES BÜROS DES PRÄSIDIALSTABS Mr. Teten Masduki Gedung Bina Graha Jl. Veteran No. 16 Jakarta Pusat, 10110, INDONESIEN (Anrede: Dear Mr. Masduki / Sehr geehrter Herr Maduki) Fax: (00 62) 21 345 0009 E-Mail: webmaster@ksp.go.id Twitter: @KSPgoid
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM) Mr. Imdadun Rahmat Jl Latuharhary No. 4 Menteng Jakarta Pusat 10310 INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227 E-Mail: pengaduan@komnasham.go.id
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN S.E. Herrn Fauzi Bowo Lehrter Straße 16-17 10557 Berlin Fax: 030-4473 7142 E-Mail: info@indonesian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie die gegen Hosea Yeimo und Ismael Alua erhobenen Anklagen fallen, da man sie nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt.
- Bitte stellen Sie sicher, dass nicht länger vage formulierte und allgemein gehaltene Gesetze dafür herangezogen werden, Personen festzunehmen, diese strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen, nur weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrnehmen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to drop the charges against Hosea Yeimo and Ismael Alua as they have been criminalised solely for the peaceful exercise of their human right to freedom of expression.
- Calling on them to stop evoking vague and overbroad legislation to arrest, prosecute and punish persons for peacefully exercising their human rights.
Sachlage
Hosea Yeimo und Ismael Alua, zwei Aktivisten einer Studierendenorganisation für die Unabhängigkeit Papuas namens Komite Nasional Papua Barat (KNPB), wurden laut ihrem Rechtsbeistand am 11. Januar von der Polizei der Provinz Papua (Polda Papua) freigelassen. Sie dürfen Jayapura, die Hauptstadt der Provinz, jedoch nicht verlassen und die Anklagen gegen sie wegen "Rebellion" (makar) bestehen weiter. Bei einem Schuldspruch könnte ihnen lebenslange Haft drohen.
Hosea Yeimo und Ismael Alua gehörten zu einer Gruppe von mindestens 528 Personen, darunter auch Kinder, die am 19. Dezember 2016 aufgrund gleichzeitig stattfindender friedlicher politischer Aktivitäten in zahlreichen Städten in ganz Indonesien festgenommen wurden. Die meisten Festgenommenen wurden am folgenden Tag ohne Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt.
Indonesische Gesetze werden noch immer dazu genutzt, friedliche politische Aktivitäten zu kriminalisieren und Personen aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu inhaftieren. Oft werden die Festgenommenen auf Grundlage der Paragrafen 106 und 110 des indonesischen Strafgesetzbuchs (Straftaten gegen die Sicherheit des Staates) wegen "Rebellion" (makar) angeklagt.
Hintergrundinformation
Sowohl durch die indonesische Verfassung als auch durch die nationale Gesetzgebung des Landes werden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungen geschützt. Zahlreiche Menschen sind dennoch derzeit in der Region Papua (umfasst die Provinzen Papua und West-Papua) inhaftiert, weil sie an friedlichen politischen Aktivitäten oder Demonstrationen teilgenommen oder diese mitorganisiert haben oder weil sie die Morgenstern-Flagge, ein verbotenes Symbol der Unabhängigkeitsbewegung, besaßen, gehisst oder geschwenkt haben.
Amnesty International hat zudem den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen sowie die Anwendung von Folter und anderen Formen der Misshandlung gegen friedliche politische Aktivist_innen und Personen, denen man Verbindungen zu Unabhängigkeitsbewegungen vorwirft, durch die indonesischen Sicherheitskräfte dokumentiert. Die Verantwortlichen werden für solche Handlungen nur selten belangt. Bestenfalls werden Disziplinarstrafen gegen Angehörige der Sicherheitskräfte verhängt. Siehe hierzu auch die englischsprachigen Amnesty-Dokumente: https://www.amnesty.org/en/documents/asa21/3010/2015/en/, https://www.amnesty.org/en/documents/asa21/1932/2015/en/ und https://www.amnesty.org/en/documents/asa21/3797/2016/en/.
Amnesty International nimmt zum politischen Status der Provinzen Indonesiens und zu Forderungen nach ihrer Unabhängigkeit keine Stellung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst nach Auffassung der Organisation jedoch auch das Recht, mit friedlichen Mitteln für Volksabstimmungen, Unabhängigkeit oder andere politische Lösungen einzutreten.