Drohende weitere Haft
Muhammad Bekzhanov
© Privat
Der Journalist Muhammad Bekzhanov, der im Januar nach über 17 Jahren in Haft aufgrund politisch motivierter Anklagen endlich freigelassen werden müsste, ist in eine Strafzelle verlegt worden. Dies ist in Usbekistan übliche Praxis, um die Haftstrafe von Gefangenen willkürlich zu verlängern.
Appell an
PRÄSIDENT
Shavkat Mirziyoyev
Rezidentsia prezidenta
ul. Uzbekistanskaia 43, Tashkent 700163 USBEKISTAN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 998) 71 139 5325
E-Mail: presidents_office@press-service.uz
Facebook: https://www.facebook.com/Mirziyoyev/?fref=ts
GENERALSTAATSANWALT
Ihtior Abdullaev
Prosecutor General’s Office of Uzbekistan
ul. Gulyamova 66, Tashkent 700047
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 998) 71 133 39 17
E-Mail: prokuratura@lawyer.uz
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Adham Ahmedbaev
Ministry of Internal Affairs
ul. Junus Rajabiy 1
Tashkent 100029
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 998) 71 233 6646
E-Mail: info@mvd.uz
BOTSCHAFT DER REPUBLIK USBEKISTAN
S. E. Herrn Durbek Amanov
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Fax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Usbekisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, FACEBOOK-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, Muhammad Bekzhanov zum vorgesehenen Datum aus der Haft zu entlassen.
- Die in Usbekistan weit verbreitete Praxis, Gefängnisstrafen aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Gefängnisvorschriften willkürlich zu verlängern, so wie es bei Muhammad Bekzhanov 2012 der Fall war, gibt Anlass zu großer Sorge.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to ensure that Muhammad Bekzhanov is released on his scheduled release date.
- Raising concern about the widely-used practice in Uzbekistan of arbitrarily extending prison sentences, including in Muhammad Bekzhanov’s case in 2012, on the pretext of alleged violations of prison rules.
Sachlage
Am 13. Dezember wollte ein Familienmitglied von Muhammad Bekzhanov ihn ein letztes Mal vor seiner Freilassung im Zarafshan-Gefängnis in der Region Navoi im Südwesten von Usbekistan besuchen. Der 62-jährige hat seine willkürlich verlängerte Haft fast abgebüßt und soll im Januar 2017 entlassen werden. Doch Gefängnisangestellte teilten dem Familienmitglied mit, dass Muhammad Bekzhanov in eine Strafzelle verlegt worden sei und er daher nicht besucht werden könne. In diese Zellen kommen Gefangene, die angeblich gegen die Gefängnisvorschriften verstoßen haben. Die Gefängnisangestellten gaben keine Auskunft darüber, warum Muhammad Bekzhanov verlegt worden ist und forderten das Familienmitglied auf, nach dem 10. Januar 2017 wiederzukommen.
Dies wäre nicht das erste Mal, dass eine angebliche Verletzung der Gefängnisvorschriften dazu benutzt wird, Muhammad Bekzhanov weiter zu bestrafen. Im Januar 2012, nur einen Monat vor seiner geplanten Entlassung, wurde er zu zusätzlichen vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, weil er angeblich gegen die Gefängnisvorschriften verstoßen hatte. Familienangehörige berichteten, dass Muhammad Bekzhanov vor Gericht gesagt hatte, dass er in 13 Jahren nicht eine Gefängnisvorschrift verletzt habe und dass es doch seltsam sei, dass er nur wenige Wochen vor seiner Freilassung beginnen solle, gegen Vorschriften zu verstoßen. Ein Berufungsgericht hielt die zusätzliche Haftstrafe im März 2012 dennoch aufrecht.
Muhammad Bekzhanov hat die vergangenen 17 Jahre im Gefängnis verbracht. In seinem Strafverfahren im Jahr 1999 gab er an, durch Folter dazu gebracht worden zu sein, die konstruierten Anklagen gegen ihn "zu gestehen". Er beschrieb, dass man ihn mit Gummiknüppeln geschlagen, ihm die Luft genommen und mit Elektroschocks gefoltert habe. Das Gericht wies die Foltervorwürfe zurück. Bis heute sind seine Vorwürfe weder untersucht worden, noch sind die Verantwortlichen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen worden. Muhammad Bekzhanov zählt weltweit zu den am längsten inhaftierten Journalist_innen.
Hintergrundinformation
Muhammad Bekzhanov, Chefredakteur der verbotenen Tageszeitung der Oppositionspartei Erk, verließ 1993 aufgrund politischer Verfolgung, Schikane und Einschüchterung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei Erk durch die usbekischen Behörden seine Heimat Usbekistan.
Am 16. Februar 1999 explodierten in Taschkent sechs Bomben. Dreizehn Menschen starben bei diesem Anschlag und über hundert wurden verletzt. Daraufhin nahmen die usbekischen Sicherheitskräfte willkürlich Hunderte angeblicher Verdächtiger fest, darunter Mitglieder von unabhängigen islamischen Gemeinden sowie Mitglieder und Unterstützer_innen verbotener politischer Oppositionsparteien und oppositioneller Bewegungen und ihre Familienangehörigen. Muhammad Bekzhanov wurde am 18. März 1999 nach den Bombenanschlägen in Taschkent aus der Ukraine nach Usbekistan zurückgeschoben. Bis Ende April 1999 hielt man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam.
Während seines Strafverfahrens im August 1999 veröffentlichte Muhammad Bekzhanov zusammen mit seinen fünf Mitangeklagten eine Stellungnahme, in der sie angaben, in Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Man wollte sie so dazu zwingen, die konstruierten Anklagen zu "gestehen", die ihn mit den Bombenanschlägen vom Februar in Verbindung brachten und auch den exilierten Parteivorsitzenden von Erk, Muhammad Salih, belasteten. Muhammad Bekzhanov beschrieb unter anderem, dass er mit Gummiknüppeln und mit Wasser gefüllten Plastikflaschen geschlagen worden sei, man ihm die Luft genommen und ihm Elektroschocks verabreicht habe. Nach seiner Aussage vor Gericht räumte die Richterin den Rechtsbeiständen von Muhammad Bekzhanov nur 40 Minuten für die Verteidigung ihres Mandanten ein. Das Gericht ignorierte Muhammad Bekzhanovs Vorwürfe bezüglich der Folter und des erzwungenen Geständnisses und begründete das Urteil mit seinem "Geständnis". Am 18. August 1999 verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Haft wegen angeblicher Beteiligung an den Bombenanschlägen vom Februar 1999.
In Usbekistan ist es üblich, angebliche Verstöße gegen die Gefängnisvorschriften zu benutzen, um Gefängnisstrafen gemäß Paragraf 221 des Strafgesetzbuchs der Republik Usbekistan wegen "Ungehorsams gegenüber rechtmäßiger Anordnungen der Verwaltung von Hafteinrichtungen" zu verlängern. Paragraf 221 ahndet Verstöße gegen die Gefängnisvorschriften mit der Verlängerung der Haftstrafe von bis zu fünf Jahren je Verstoß. Die Gefängnisvorschriften sind nicht öffentlich zugänglich und ihre Durchsetzung scheint häufig willkürlich und politisch motiviert zu sein.
Bestimmte Gefangene wie Menschenrechtsverteidiger_innen, Regierungskritiker_innen und Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einer islamistischen Partei oder Gruppe oder in Usbekistan verbotenen islamischen Bewegungen verurteilt werden, werden in den Gefängnissen oft harten Bestrafungen ausgesetzt; ihre Haftstrafen werden selbst bei geringfügigen Verstößen gegen die Gefängnisvorschriften über lange Zeiträume verlängert. So werden sie beispielsweise häufig in Strafzellen verlegt, die in Anlehnung an den russischen Begriff "shtrafnoi izoliator" SHIZO genannt werden. Ehemalige Häftlinge beschreiben diese Strafzellen als kleine, oft fensterlose Betonräume ohne Heizung, natürliches Licht und Lüftung und als zu klein für ein Bett. Gefangenen wird häufig eine angemessene medizinische Versorgung verweigert und sie werden gezwungen, mit einfachen Werkzeugen stundenlang harte körperliche Arbeit, wie Bauarbeiten oder die Herstellung von Ziegelsteinen, zu verrichten. Sie tragen dabei weder angemessene Kleidung noch Schutzkleidung und erhalten wenig Nahrung und Wasser. Ehemalige Gefangene und Angehörige von Gefangenen berichten über häufige Schläge und andere Misshandlungen durch Gefängnisaufseher_innen und Mitgefangene.