Briten droht Hinrichtung in China
Akmal Shaikh ist in China wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Der Brite, der an einer psychischen Störung leiden soll, hat sein Berufungsverfahren verloren und könnte in den nächsten Tagen hingerichtet werden.
Appell an
VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 92 345
VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui Bangongting
23 Xijiaominxiang, Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 10 630 97 934
E-Mail: icc@npc.gov.cn
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu, Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 630 70 900
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
chinaemb_de@mfa.gov.cn
de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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an das Oberste Volksgericht appellieren, Akmal Shaikh nicht hinzurichten;
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die Behörden auffordern, Akmal Shaikh Zugang zu seiner Familie und jeder notwendigen medizinischen Versorgung (einschließlich einer psychiatrischen Beurteilung) zu gewähren;
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an den Nationalen Volkskongress zu appellieren, ein rechtliches Verfahren für Begnadigungen einzuführen und die Todesstrafe für alle Verbrechen ohne Gewaltanwendung abzuschaffen;
- die Behörden aufrufen, einen sofortigen Hinrichtungsstopp zu erlassen, mit dem Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe, wie dies die Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 fordert.
Sachlage
Akmal Shaikh war am 29. Oktober 2008 vom Mittleren Volksgericht der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang zum Tode verurteilt worden. Im Oktober 2009 hat das Höhere Volksgericht von Xinjiang seine Berufung zurückgewiesen, obwohl sein Anwalt argumentierte, dass Akmal Shaikh psychisch krank sei.
Akmal Shaikh war am 12. September 2008 am Flughafen von Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang, festgenommen worden, als er mit einem Flug aus Tadschikistan dort ankam. Man warf ihm vor, vier Kilogramm Heroin in seinem Gepäck versteckt zu haben. Internationale und Hongkonger Medien berichteten, dass Shaikh in Polen, wo er zu der Zeit lebte, von einer kriminellen Bande hereingelegt worden sei. Bandenmitglieder hatten versprochen, ihn mit Leuten aus der Musikbranche bekannt zu machen, die ihm bei seiner Musikkarriere helfen würden. Sie arrangierten eine Reise nach Kirgistan und dann nach China; dabei baten sie ihn, das Gepäckstück mitzunehmen, in dem sich das Heroin befand. In dem Glauben, er würde als Popstar Karriere machen, bestieg Akmal Shaikh mit dem Gepäckstück ein Flugzeug nach China.
Hintergrundinformation
Die Familie und der Anwalt von Akmal Shaikh argumentieren, dass er psychisch krank sei. Nach ihren Angaben leidet er seit vielen Jahren unter psychischer Instabilität und hat wahrscheinlich eine manisch-depressive Störung. Trotzdem haben die chinesischen Behörden Akmal Shaikh eine medizinische Untersuchung verweigert. Auch der forensische Psychologe Dr. Peter Shaapveld, der extra nach China gereist war, um Akmal Shaikh zu untersuchen, durfte ihn nicht sehen. Nach Gesprächen mit Familienmitgliedern und anderen Quellen ist er jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass "die Anzeichen eindeutig darauf hinweisen, dass Herr Shaikh an einer schweren psychischen Störung litt und/oder leidet".
Nach Artikel 18 des chinesischen Strafgesetzbuches ist ein psychisch Kranker, der ein Verbrechen begeht und die Fähigkeit zum Erkennen und Steuern seiner Handlungen zum Tatzeitpunkt nicht völlig verloren hatte, strafrechtlich verantwortlich, kann allerdings eine leichtere Strafe erhalten.
In den "Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht", die 1984 verabschiedet wurden, erklärt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (WSR), dass psychisch Kranke nicht hingerichtet werden sollen. In Resolution 1989/64 vom 24. Mai 1989 empfahl der WSR den UN-Mitgliedsstaaten, die Todesstrafe für Personen abzuschaffen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung oder Hinrichtung geistig zurückgeblieben oder in ihren geistigen Möglichkeiten sehr eingeschränkt sind.
In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. China richtet pro Jahr mehr Menschen hin als jedes andere Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden in China 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf den Angaben örtlicher chinesischer BehördenvertreterInnen. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.
Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch das Oberste Volksgericht wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an das zuständige Gericht zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne den Zugang zu solchen Informationen kann die Entwicklung im Bezug auf die Todesstrafe nicht vollständig und begründet analysiert oder ein Rückgang festgestellt werden.
Keines der Verfahren, das in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Menschenrechtsstandards für einen fairen Prozess. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Oft liegt es bei den Angeklagten, ihre Unschuld zu beweisen, statt dass ihre Schuld bewiesen werden musste, und ihre Möglichkeiten, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, sind beschränkt.
In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.