Drohende Hinrichtung am 29. Dezember

Akmal Shaikh ist in China wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Er hat mittlerweile sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft. Nach Angaben des britischen Außenministeriums ist sein Hinrichtungstermin für den 29. Dezember 2009 anberaumt worden.

Appell an

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 92 345

VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui Bangongting
23 Xijiaominxiang, Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 10 630 97 934
E-Mail: icc@npc.gov.cn

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu, Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 630 70 900

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • an das Oberste Volksgericht appellieren, Akmal Shaikh ein Wiederaufnahmeverfahren zu gewähren;

  • die Behörden auffordern, Akmal Shaikh Zugang zu seiner Familie und jeder notwendigen medizinischen Versorgung (einschließlich einer psychiatrischen Beurteilung) zu gewähren;

  • an den Nationalen Volkskongress zu appellieren, ein rechtliches Verfahren für Begnadigungen einzuführen und die Todesstrafe für alle Verbrechen ohne Gewaltanwendung abzuschaffen.

Sachlage

Am 21. Dezember bestätigte das Oberste Volksgericht das Todesurteil gegen Akmal Shaikh. Das Gericht verwarf Einsprüche seiner Familie und seines Rechtsanwalts, dass der Gefangene bereits seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. Aus dem britischen Außenministerium verlautete, man werde den Antrag auf Begnadigung "nachdrücklich erneuern".

Ein Sprecher des Außenministeriums der Volksrepublik China erklärte, das Verfahren gegen Akmal Shaikh sei in Einklang mit den Gesetzes des Landes geführt und die Rechte des Angeklagten seien "gewahrt und respektiert" worden. Dies treffe auch für das Recht des Gefangenen auf Verteidigung zu.

Nach Meldungen in den britischen Medien hat das Mittlere Volksgericht der Autonomen Uigurischen Region Xingjiang den Termin der Hinrichtung von Akmal Shaikh auf den 29. Dezember 2009 gelegt. In den chinesischen Medien heißt es hingegen, die Behörden hätten noch kein Datum bekannt gegeben.

Das Obere Volksgericht der Autonomen Region Xingjiang hatte die Rechtsmittel des Gefangenen am 29. Oktober 2008 zurückgewiesen und sein Todesurteil bestätigt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Akmal Shaikh war am 12. September 2007 am Flughafen von Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang, festgenommen worden, als er mit einem Flug aus Tadschikistan dort ankam. Man warf ihm vor, vier Kilogramm Heroin in seinem Gepäck versteckt zu haben. Internationale und Hongkonger Medien berichteten, dass Shaikh in Polen, wo er zu der Zeit lebte, von einer kriminellen Bande hereingelegt worden sei. Bandenmitglieder hatten versprochen, ihn mit Leuten aus der Musikbranche bekannt zu machen, die ihm bei seiner Musikkarriere helfen würden. Sie arrangierten eine Reise nach Kirgistan und dann nach China; dabei baten sie ihn, das Gepäckstück mitzunehmen, in dem sich das Heroin befand. In dem Glauben, er würde als Popstar Karriere machen, bestieg Akmal Shaikh mit dem Gepäckstück ein Flugzeug nach China.

Die Familie und der Anwalt von Akmal Shaikh argumentieren, dass er psychisch krank sei. Nach ihren Angaben leidet er seit vielen Jahren unter psychischer Instabilität und hat wahrscheinlich eine manisch-depressive Störung. Dessen ungeachtet haben die chinesischen Behörden Akmal Shaikh eine medizinische Untersuchung verweigert. Am 13. Oktober erklärte ein Sprecher des Außenministeriums, die britische Botschaft in China und die in Großbritannien ansässige Organisation Reprieve hätten eine Untersuchung der geistigen Verfassung von Akmal Shaikh angeregt, allerdings keine Anhaltspunkte für eine etwaige Erkrankung geliefert. In den chinesischen Medien wurde ein Wissenschaftler mit der Aussage zitiert, Akmal Shaikh habe sich als geistig gesund bezeichnet und eine psychiatrische Untersuchung abgelehnt.

Nach Artikel 18 des chinesischen Strafgesetzbuches ist ein psychisch Kranker, der ein Verbrechen begeht und die Fähigkeit zum Erkennen und Steuern seiner Handlungen zum Tatzeitpunkt nicht völlig verloren hatte, strafrechtlich verantwortlich, kann allerdings eine leichtere Strafe erhalten.

In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.