Verfahren erneut vertagt

Karte Israel

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Der palästinensische Menschenrechtsanwalt Anas Barghouti erschien am 6. Dezember erneut vor Gericht. Bei dieser Anhörung hatte die Anklagebehörde nun zum letzten Mal die Möglichkeit, Zeug_innen zu präsentieren, die gegen Anas Barghouti aussagen. Dies geschah jedoch nicht. Somit hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, stattdessen wurde es auf den 24. Januar 2017 vertagt.

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MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu, Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., PO Box 187
Kiryat Ben-Gurion
Jerusalem 91950, ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: pm_eng@pmo.gov.il oder pm_eng2@pmo.gov.il

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Sharon Afek
6 David Elazar Street, Hakirya
Tel Aviv
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VERTEIDIGUNGSMINISTER
Avigdor Liberman
Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
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(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 73 323 3300
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S.E. Herrn Yacov David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
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Fax: 030–8904-5555 oder -5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Anas Barghouti, ein palästinensischer Anwalt und Menschenrechtsverteidiger, erschien am 6. Dezember vor dem Militärgericht Ofer im Westjordanland. Diese Anhörung hätte die letzte Möglichkeit für die Militärstaatsanwaltschaft sein sollen, Zeug_innen gegen Anas Barghouti zu präsentieren, bevor das Verfahren eingestellt wird. Anas Barghouti war am 15. September 2013 festgenommen worden. Amnesty International betrachtete ihn damals als gewaltlosen politischen Gefangenen. Die israelische Militärstaatsanwaltschaft klagte ihn wegen "Mitgliedschaft in der Volksfront zur Befreiung Palästinas" an, einer in Israel verbotenen Organisation. Die zweite Anklage lautete auf "Leitung eines Komitees zur Organisation von Demonstrationen". Anas Barghouti weist beide Beschuldigungen zurück. Am 23. Oktober 2013 ordnete ein Militärgericht die Freilassung von Anas Barghouti gegen Kaution an, weil keine ausreichenden Beweise dafür vorlägen, dass er eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle. Anas Barghouti muss seit seiner Freilassung alle drei Monate vor Gericht erscheinen. Bislang wurde das Verfahren aber jedes Mal um weitere drei Monate vertagt, weil die Zeug_innen der Anklage, die gegen den Menschenrechtsanwalt hätten aussagen sollen, nicht erschienen waren.

Bei der Anhörung am 6. Dezember wurde der Militärstaatsanwaltschaft eine weitere Chance eingeräumt, indem für einen der Zeugen, der trotz Vorladung nicht vor Gericht erschienen war, ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Palästinenser_innen einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge leisten, da sie nicht mit einer Einrichtung des israelischen Militärs zusammenarbeiten wollen. Es ist unklar, weshalb der Richter drei Jahre mit der Ausstellung eines Haftbefehls wartete. Die Rechtsbeistände von Anas Barghouti von der palästinensischen Gefangenenrechtsorganisation Addameer befürchten, dass sich der Fall damit über lange Zeit hinziehen könnte, da Richter häufig Gründe wie "fehlende Kapazitäten" und "Sicherheit" als Rechtfertigung dafür akzeptieren, dass die Staatsanwaltschaft bei der Anhörung keine Zeug_innen präsentieren kann. Dies wiederum führte dann zu vertagten Anhörungen und damit zu weiteren Gerichtsterminen für Anas Barghouti. Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit in bestimmten Fällen kritisiert, dass wiederholte und ungerechtfertigte Verzögerungen in Gerichtsverfahren offenbar als Strafe für inhaftierte oder gegen Kaution freigelassene Palästinenser_innen eingesetzt werden. Angeklagten Palästinenser_innen im besetzten Westjordanland droht ein Verfahren vor dem israelischen Militärgericht, das nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie alle gegen Anas Barghouti erhobenen Anklagen fallen. Wenn er für schuldig befunden und inhaftiert wird, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten, weil er dann allein wegen seiner Arbeit als Anwalt für Gefangene und wegen der friedlichen Äußerung seiner politischen Überzeugungen inhaftiert wäre.

  • Sorgen Sie für ein sofortiges Ende der Drangsalierung von Anas Barghouti und anderen Menschenrechtsverteidiger_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten.

  • Bitte heben Sie außerdem das gegen Anas Barghouti verhängte Reiseverbot auf.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Anas Barghouti wurde am 15. September 2013 an einem Militärkontrollpunkt in den besetzten palästinensischen Gebieten nördlich von Bethlehem festgenommen. Er befand sich auf der Rückreise von einem Besuch bei Freunden und Familienangehörigen in seine Heimatstadt Ramallah. Gegen 19 Uhr hielten Soldat_innen sein Auto an. Nachdem er seinen Ausweis der Rechtsanwaltskammer vorzeigte, nahmen die Soldat_innen ihn fest. Sein Handy wurde beschlagnahmt und man unterzog ihn einem Verhör. Anschließend brachte man ihn mit verbundenen Augen und in Handschellen in eine Haftanstalt in der illegalen israelischen Siedlung Etzion. Später wurde er dann in den Militärkomplex Ofer gebracht, wo er sich bis zu seiner Freilassung befand. Amnesty International betrachtete ihn damals als gewaltlosen politischen Gefangenen, da er nur deshalb inhaftiert wurde, weil er sich friedlich als Menschenrechtsanwalt engagiert hatte und Palästinenser_innen vertrat, die von den palästinensischen Sicherheitskräften festgenommen worden waren. Anas Barghouti wurde am 16. September 2013 erstmals einem Militärgericht vorgeführt. Der zuständige Richter stimmte an diesem Tag dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Haftverlängerung ohne Anklage bis zum 22. September zu. Nach Ablauf dieser Frist verlängerte man seine Haft erneut um zwei Tage, bevor man dann am 24. September in zwei Punkten Anklage gegen ihn erhob. Am 1. Oktober fand eine Anhörung statt, bei der sein Verfahren auf den 9. Oktober verschoben wurde. Danach wurde das Verfahren auf den 23. Oktober 2013 vertagt. An diesem Tag verfügte das Gericht die Freilassung von Anas Barghouti gegen Kaution. Es besteht seit seiner Festnahme ein Reiseverbot gegen ihn.

Seit der Anklageerhebung gegen ihn am 24. September 2013 muss Anas Barghouti alle drei Monate zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Militärgericht Ofer im Westjordanland erscheinen. Jede dieser gerichtlichen Anhörungen bedeutet einen verpassten Arbeitstag für Anas Barghouti, der eine Anwaltspraxis in Ramallah unterhält und weiterhin Palästinenser_innen vertritt, die von den palästinensischen Behörden festgenommen wurden. Jeder dieser Gerichtstermine lässt die Familie des Menschenrechtlers im Ungewissen, ob er an dem Tag nach Hause zurückkehren wird. Anas Barghouti hat am 8. November in seiner Praxis zu Vertreter_innen von Amnesty International gesagt: "Ich wäre sehr froh, wenn dieses Verfahren endet, wie es sollte und ich nicht wieder ins Gefängnis zurück muss. Diese Vorstellung, auch wenn ich mich damit auseinandersetzen muss, ist immer noch extrem schwierig für mich." Der Menschenrechtsverteidiger hofft auch, dass das ihm auferlegte Reiseverbot aufgehoben wird.

Anas Barghouti hat gegenüber Amnesty International erläutert, welche Auswirkungen das nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren auf ihn hat: "Der Tag des Gerichtsverfahrens ist ein verlorener Tag, und er bedeutet Stress für mich und meine Familie. Insbesondere wenn du zwischen 10 und 16 Uhr im Gericht bist und dir dein Telefon abgenommen wird, sodass deine Familie nicht weiß, was passiert. Wenn ich eine dieser Anhörungen habe, versuche ich meinen Kalender freizuhalten und keine beruflichen oder privaten Termine zu haben. Ich bin ein Rechtsanwalt, aber wenn ich zum Gericht gehe, hat das keine Bedeutung. Das Reiseverbot gibt mir das Gefühl, in einem großen Gefängnis zu sein – ich kann weder nach Israel reisen noch ins Ausland."

Verfahren vor dem Militärgericht Ofer werden häufig verschoben, wenn es der Anklagehörde nicht gelingt, Zeug_innen beizubringen. Bei den Zeug_innen handelt es sich oft um andere palästinensische Gefangene oder Angehörige der israelischen Streitkräfte. Amnesty International hat bereits zuvor kritisiert, dass in einigen Fällen wiederholt und ohne Begründung Verfahren verzögert wurden und dies als Bestrafung gegen Palästinenser_innen eingesetzt wurde, die entweder inhaftiert oder gegen Kaution auf freiem Fuß waren. Palästinser_innen drohen oft unfaire Verfahren vor einem israelischen Militärgericht. Bei derartigen Prozessen werden die internationalen Standards für faire Verfahren verletzt. Die Richter_innen und Staatsanwält_innen gehören dem israelischen Militär an, wobei die Richter_innen auf Empfehlung des militärischen Generalanwalts von den regionalen Befehlshaber_innen benannt werden und fast ausschließlich aus den Reihen der Staatsanwält_innen stammen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Festanstellung und können jederzeit von den regionalen Befehlshaber_innen aus dem Amt entlassen werden. Es herrschen tiefgreifende Zweifel hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit. Darüber hinaus basieren die Verfahren vor Militärgerichten häufig auf Geständnissen von Zeug_innen, die diese oftmals zu einem späteren Zeitpunkt zurückziehen, weil sie unter Zwang abgelegt wurden. Angeklagte stimmen zudem oft selbst dann Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft zu, wenn sie unschuldig sind. Sie sehen in der Abgabe eines Geständnisses die einzige Möglichkeit, einem unfairen Verfahren zu entgehen und geringere Strafen zu erhalten.