Gefangenen droht Hinrichtung
Drei Angehörigen der kurdischen Minderheit im Iran droht die Hinrichtung. Möglicherweise ist dies ein Akt der Vergeltung für eine Welle von Attentaten und Attentatsversuchen gegen Regierungsbeamte in der nordwestlichen Provinz Kurdistan im September 2009.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani, Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary), Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.
GOUVERNEUR DER PROVINZ KURDISTAN
Esmail Najjar
(korrekte Anrede: Dear Governor)
E-Mail: In Persisch und Kurdisch über die Website
http://www.ostan-kd.ir/Default.aspx?tabId=150&cv=4@0_1,
in Englisch, Französisch oder Deutsch über die Website
http://en.ostan-kd.ir/Default.aspx?TabID=59
Falls Sie auf diesem Wege nicht durchkommen, senden Sie das Schreiben bitte an die Botschaft
Sende eine Kopie an
LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
c/o Office of the Deputy for International Affairs, Ministry of Justice, Ministry of Justice Building, Panzdah-Khordad (Ark) Square
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Director)
Fax: (0098) 21 5537 8827
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
-
die Behörden auffordern, Habibollah Latifi, Ehsan (Esma’il) Fattahian und Sherko Moarefi nicht hinrichten zu lassen und die Todesstrafe umzuwandeln;
-
Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass die Hinrichtung der drei Männer als Akt der Vergeltung für Verbrechen dienen soll, die von anderen begangen wurden;
- Sie darauf dringen, dass als erster Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe sofort ein umfassender Hinrichtungsstopp erlassen wird.
Sachlage
Habibollah Latifi, Ehsan (Esma’il) Fattahian und Sherko Moarefi sind in den letzten zwei Jahren unabhängig voneinander wegen "Feindschaft mit Gott" zum Tode verurteilt worden. Sie sollen sich im Todestrakt eines Gefängnisses in Sanandaj, der Provinzhauptstadt Kurdistans, befinden.
Nach Informationen der Nachrichtenwebsite SenaNews (http://senanews.blogfa.com) hat ein Richter in Sanandaj von den Justizbehörden in der Hauptstadt Teheran den Befehl erhalten, die drei kurdischen Gefangenen hinrichten zu lassen. Das Oberhaupt der Justiz in Sanandaj hat Berichten zufolge beim iranischen Religionsführer um Erlaubnis ersucht, die Hinrichtungen durchführen zu lassen. Nach Angaben kurdischer Quellen wurden einige kurdische politische Gefangene kürzlich von Sanandaj in andere Gefängnisse verlegt. Dies soll ihrer Meinung nach dazu dienen, im Fall der Hinrichtungen Gefängnisunruhen zu vermeiden – ein weiteres Zeichen, dass die Vollstreckung der Todesstrafe unmittelbar bevorstehen könnte.
Es ist bekannt, dass die iranischen Behörden politische Gefangene hinrichten lassen, wenn sie glauben, dass gerade Angehörige derselben Gruppe Verbrechen begangen haben. Habibollah Latifi, Ehsan (Esma’il) Fattahian und Sherko Moarefi sollen wegen Mitgliedschaft und Mitwirkung in der verbotenen bewaffneten Gruppe "Partei für ein Freies Leben in Kurdistan" (PJAK) verurteilt worden sein. Berichte iranischer Quellen deuten darauf hin, dass die drei Gefangenen in Einzelhaft verlegt wurden, was oft im Vorfeld von Hinrichtungen geschieht.
Hintergrundinformation
Die Kurden sind eine der zahlreichen ethnischen Minderheiten im Iran und leben vor allem im Westen und Nordwesten des Landes, in der Provinz Kurdistan und in Nachbarprovinzen, die an kurdische Gebiete in der Türkei und im Irak grenzen. Sie sind religiöser, wirtschaftlicher und kultureller Diskriminierung ausgesetzt. Daher stehen kurdische Organisationen wie die Demokratische Partei Kurdistan-Iran (KDPI) und die marxistische Gruppe Komala seit Jahren in bewaffneter Opposition zur Islamischen Republik Iran. Auch die 2004 gegründete Partei für ein Freies Leben in Kurdistan (PJAK) verübt Anschläge gegen iranische Sicherheitskräfte.
Keine Gruppierung hat sich bisher zu der Welle von Attentaten und Attentatsversuchen in Kurdistan bekannt, die sich zwischen dem 9. und 19. September 2009 ereignete und vor allem Richter und Personen des religiösen Lebens zum Ziel hatte. Im Zuge dieser Ereignisse kamen der Vorsitzende des Stadtrats von Sanadaj, ein sunnitischer Geistlicher, der die Kampagne zur Wiederwahl von Präsident Ahmadinejad unterstützt hatte, sowie der kurdische Repräsentant im Expertenrat (der den Religionsführer ernennt) ums Leben. Zwei Richter wurden bei den Angriffen verletzt. Die Behörden machen die PJAK und "radikale sunnitische Fundamentalisten", die zu ausländischen Geheimdiensten in Verbindung stehen sollen, für die Attentate verantwortlich. Verschiedene iranische Medien berichtete am 28. September 2009, dass mehrere der mutmaßlichen Drahtzieher der Angriffe am Schauplatz eines weiteren Attentats verhaftet und zwei andere getötet wurden.
Amnesty International verurteilt ohne Einschränkung Angriffe auf Zivilpersonen, zu denen auch Richter, Geistliche und lokal oder national gewählte Behördenvertreter gehören, denn Angriffe auf Zivilpersonen verstoßen gegen grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Diese Grundsätze verbieten Angriffe auf Zivilpersonen sowie willkürliche und unverhältnismäßige Angriffe. Solche Gewalttaten sind durch nichts zu rechtfertigen.
Im Iran gelten viele Vergehen als Kapitalverbrechen, unter anderem auch "Feindschaft mit Gott". Dieses Urteil wird oft bei bewaffnetem Widerstand gegen den Staat gefällt, aber auch bei anderen Verstößen gegen die nationale Sicherheit, z. B. Spionage.
Mindestens zehn weitere kurdische Männer und eine Frau sollen wegen Mitgliedschaft und Mitwirkung in verbotenen kurdischen Organisationen im Todestrakt sitzen. Zu ihnen gehören Farzad Kamangar, Farhad Vakili, Ali Haydarian, Farhad Chalesh (türkischer Staatsbürger), Rostam Arkia, Ramazan Ahmad (syrischer Staatsbürger), Fasih (Fateh) Yasmini, Hossein Khezri, Anvar Rostami, Shaker Baghi und Zeynab Jalalian. Weitere Informationen zu einigen der KurdInnen, die wegen politischer Vergehen zum Tode verurteilt wurden, auch die in dieser UA genannten, finden Sie auf Englisch unter http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/012/2009/en.
Im Mai 2009 wurden drei Angehörige der belutschischen Minderheit in Zahedan öffentlich hingerichtet, weniger als 48 Stunden nach einem Anschlag auf eine Moschee, bei dem 25 Menschen ums Leben kamen. Zu dem Angriff bekannte sich die Volkswiderstandsbewegung des Iran (früher bekannt als Jondollah). Die drei Männer waren bereits zum Tode verurteilt worden, aber ihre Hinrichtungen standen in direkter Verbindung zum Anschlag auf die Moschee. Behördenvertreter behaupteten, dass die Verurteilten bei einer erneuten Befragung nach dem Angriff "gestanden" hätten, dazu beigetragen zu haben, den Sprengstoff ins Land zu bringen.
1988 wurden tausende politische Gefangene im so genannten "Gefängnismassaker" hingerichtet, vor allem Angehörige der Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (PMOI) oder linker Organisationen. Vorausgegangen war diesen Hinrichtungen ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Iran und Irak. Wenige Tage später hatten PMOI-Mitglieder vom Irak aus bewaffnete Übergriffe auf iranisches Territorium verübt, die jedoch von der iranischen Armee zurückgeschlagen wurden. Die meisten der Hingerichteten waren bereits inhaftiert, als der Überfall stattfand. Sie konnten also nicht, wie die Regierung behauptete, in Spionage oder Terrorismus verwickelt gewesen sein. Niemand wurde je für diese Massentötung zur Rechenschaft gezogen.