Drohende Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Karte Saudi-Arabien

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Einem Schiiten droht in Saudi-Arabien die Hinrichtung. Er hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Das Todesurteil kam in einem hochgradig unfairen Gerichtsverfahren zustande. Seinen Angaben zufolge wurde er durch Folter zu einem "Geständnis" gezwungen. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht angemessen untersucht worden.

Appell an

KÖNIG
His Majesty
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: über das Innenministerium:
(00 966) 11 403 3125
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_AlSaud

Sende eine Kopie an

JUSITZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
PO Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 031

BOTSCHAFT DES KÖNIGSREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der 42-jährige Yussuf al-Mushaikhass wurde bereits am 6. Januar vom Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad (Specialized Criminal Court - SCC) zum Tode verurteilt. Die Straftaten, auf die sich das Todesurteil gründete, umfassen die Anklagen "bewaffnete Rebellion gegen den König", "Gefährdung der Sicherheit und Schüren des Aufruhrs durch den Beitritt zu einer terroristischen Gruppe" und "Teilnahme an Unruhen". Nach der Einlegung von Rechtsmitteln am 1. Februar wurde seinem Rechtsbeistand später mitgeteilt, das Urteil sei sowohl vom Berufungsgericht als auch vom Obersten Gerichtshof aufrechterhalten worden. Am 20. April wurde der Fall dann dem Innenministerium übergeben und damit die Befürchtung geweckt, das Urteil könne vom König ratifiziert und Yussuf al-Mushaikhass nun jederzeit hingerichtet werden.

Laut dem Gerichtsurteil scheint das SCC sein Urteil aufgrund von unterschriebenen "Geständnissen" gefällt zu haben. Yussuf al-Mushaikhass zufolge wurden diese "Geständnisse" jedoch unter Folter und anderer Misshandlung erpresst. Das Gericht hat diese Vorwürfe aber nicht umfassend untersucht. Während der ersten drei Monate seiner Haft ganz ohne Kontakt zur Außenwelt wurde Yussuf al-Mushaikhass in Einzelhaft gehalten und wiederholt verhört. Er sagte vor Gericht aus, dass man ihn Schlafentzug ausgesetzt, von der Decke gehangen und mit einem Bambusstock und Stromkabeln auf verschiedene Körperteile geschlagen habe. Er sei in Handschellen auf den Boden gezwungen und von vier Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (General Directorate of Investigations – GDI) brutal geschlagen worden. Laut dem Völkerrecht dürfen Aussagen, die unter Folter, Misshandlung oder anderen Formen von Zwang zustande kommen, vor Gericht nicht verwendet werden.

Yussuf al-Mushaikhass wurde am 26. Februar 2014 in Ras Tanura City festgenommen und in das GDI-Gefängnis in Dammam, ebenfalls in der Ostprovinz, gebracht. Er wurde in Einzelhaft gehalten und hatte während seiner Verhöre keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er befindet sich bis heute in diesem Gefängnis.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie umgehend das Todesurteil gegen Yussuf al-Mushailkass auf, da große Bedenken hinsichtlich der Fairness seines Gerichtsverfahrens bestehen. Sollte ausreichendes und vor Gericht zulässiges Belastungsmaterial gegen ihn vorliegen, stellen Sie ihn in einem Neuverfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtverfahren entspricht und unter Ausschluss der Todesstrafe, vor Gericht.

  • Bitte leiten Sie umgehend eine umfassende, unparteiische, unabhängige sowie zielführende Untersuchung zu den von ihm erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlungen ein.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich ersuchen, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium einzuleiten, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: über das Innenministerium:
(00 966) 11 403 3125
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_AlSaud

KOPIEN AN
JUSITZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
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PO Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 031

BOTSCHAFT DES KÖNIGSREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Die Einwohner_innen der mehrheitlich schiitischen Ostprovinz von Saudi-Arabien berichten schon seit langem von Diskriminierung und Schikane durch die Behörden. Zum Teil ermuntert durch die Proteste im Mittleren Osten und in Nordafrika 2011 organisierten sie Demonstrationen, um gegen die Schikane, die Festnahmen und Inhaftierungen von Angehörigen der schiitischen Gemeinschaft zu protestieren und ihre Unterstützung für die Demonstrant_innen in Bahrain zum Ausdruck zu bringen. Die Behörden nehmen unter anderem das Feiern schiitischer Feste sowie Verstöße gegen die Einschränkungen beim Bau schiitischer Moscheen und religiöser Schulen zum Anlass für diese Repressalien.

Die saudischen Behörden reagieren mit repressiven Maßnahmen gegen diejenigen, die im Verdacht stehen, an den Protesten teilzunehmen, sie zu unterstützen oder sich kritisch gegenüber dem Staat zu äußern. Protestierende werden ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt tage- oder wochenlang in Haft gehalten, wo Berichten zufolge einige gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. Seit 2011 wurden mindestens 20 Menschen in Verbindung mit den Protesten in der Ostprovinz getötet, Hunderte wurden inhaftiert. Neben Scheich Nimr Baqir al-Nimr sind mindestens noch sechs weitere Personen im Zusammenhang mit den Demonstrationen von 2011 und 2012 zum Tode verurteilt worden. Drei von ihnen waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme unter 18 Jahre alt. Sie haben angegeben, mit Folter zur Abgabe von "Geständnissen" gezwungen worden zu sein. Einer der sieben, Ali al-Nimr, ist der Neffe von Scheich Nimr Baqir al-Nimr. Mehr Informationen zu dem Fall von Ali al-Nimr finden Sie in UA-143/2014-2, unter https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-143-2014-2/drohende-hinrichtung. Informationen zu dem Fall der beiden weiteren Personen, die bei ihrer Festnahme noch minderjährig waren, finden Sie in UA-229/2015 http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-229-2015/maennern-droht-hinrichtung).

Saudi-Arabien gehört mehr als 2000 hingerichteten Menschen zwischen 1985 und 2016 zu den Ländern mit den weltweit meisten Hinrichtungen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.

FORTSETZUNG AUF ENGLISCH
Court proceedings in Saudi Arabia fall far short of international fair trial standards. Defendants are rarely allowed formal representation by lawyers, and in many cases are not informed of the progress of legal proceedings against them. They may be convicted solely on the basis of "confessions" obtained under duress or torture.

Yussuf al-Mushaikhass’ detention and trial have followed a similar pattern. After his arrest he was placed for almost three months in solitary confinement and denied any access to his family or legal representative. Throughout this period he was repeatedly interrogated and allegedly tortured to force him to confess. He was moved from al-Dammam political prison to the SCC in Riyadh to start his trial on 2 August 2015. He attended his first hearing alone. His legal representative was not even informed about the trial session and only knew about it when Yussuf al-Mushaikhass told him during their weekly phone call. He claimed that he was tortured during interrogations to force him to "confess", and claims he was threatened with more torture before he was taken to court to verify his confessions before the judge. Although the SCC decided to sentence him to death based largely on these confessions, it did not properly investigate Yussuf al-Mushailkass’ claims of torture. According to the court verdict the SCC discarded all his allegations, relying solely on a medical report provided by the medical centre in the GDI prison where he had been detained and tortured into confessing. When his legal representative requested a counter opinion by an independent doctor outside of the prison, the judge rejected the request stating "this is all we have".

The death penalty is a cruel, inhuman and degrading punishment. Amnesty International opposes the death penalty at all times, regardless of who is accused, the crime, their guilt or innocence or the method of execution. Saudi Arabia is one of the top executioners in the world, with more than 2,000 people executed between 1985 and 2016.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Saudi Arabian authorities to quash the conviction and death sentence against Yussuf Ali al-Mushaikass, given grave concerns about the fairness of the trial, and, if there is sufficient admissible evidence against him, to retry him in line with international fair trial standards without recourse to the death penalty.

  • Calling on them to order a prompt, impartial, independent and effective investigation into his allegation of torture and other ill-treatment.

  • Urging them to immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty in Saudi Arabia.