Nach Abschiebung Foltergefahr
Ergebnis dieser Urgent Action
Ein syrischer Kurde wird nach seiner Abschiebung aus Deutschland seit mehr als drei Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt in Syrien festgehalten. Er ist in großer Gefahr, gefoltert zu werden.
Khaled Kenjo
© privat
Ein syrischer Kurde wird nach seiner Abschiebung aus Deutschland seit mehr als drei Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt in Syrien festgehalten. Er ist in großer Gefahr, gefoltert zu werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
Al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency Lieutenant-General
Ali Ben-Mohammed Habib Mahmoud
Ministry of Defence
Omayyad Square
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 223 7842
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
His Excellency
Major Sa’id Mohammed Sammour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428
E-Mail: somi@net.sy
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
die Behörden auffordern, den Aufenthaltsort von Khaled Kenjo unverzüglich bekannt zu geben und alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass er weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;
-
bei den Behörden darauf dringen, sicherzustellen, dass Khaled Kenjo umgehend Zugang zu einer Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und etwaig notwendiger medizinischer Versorgung erhält.
- die Behörden auffordern, Khaled Kenjo unverzüglich freizulassen, sofern er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird.
Sachlage
Khaled Kenjo wurde am 13. September vom syrischen Staatssicherheitsdienst in Qamishli im Nordosten Syriens in Haft genommen.
Im Jahr 2002 hatte Khaled Kenjo in Deutschland Asyl beantragt. Sein Asylantrag wurde in allen Instanzen abgelehnt. Am 1. September 2009 schoben ihn die deutschen Behörden nach Syrien ab.
Nach seiner Rückkehr nach Syrien erhielt er eine Vorladung in das Büro der Staatssicherheit in Qamishli, der er am 13. September Folge leistete. Er kehrte nach diesem Termin nicht nach Hause zurück und hat sich seither auch nicht gemeldet. Die Staatssicherheit ist einer der vielen syrischen Geheimdienste, die ohne Ausnahme regelmäßig Personen schon beim geringsten Verdacht auf eine oppositionelle Haltung gegenüber der Regierung inhaftieren. Amnesty International sind Berichte zugegangen, denen zufolge Khaled Kenjo am 25. September in die Abteilung der Staatssicherheit in Damaskus gebracht wurde. Die syrischen Behörden haben seinen Verbleib jedoch nicht bestätigt.
Im Jahr 2004 starb ein Bruder von Khaled Kenjo, Ahmad Ma’mu Kenjo, an einer Hirnblutung, nur wenige Monate nachdem er Berichten zufolge von Angehörigen eines Geheimdienstes und während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt geschlagen wurde. Ein weiterer Bruder von Khaled Kenjo, Husayn Kenjo, wurde ebenfalls 2004 festgenommen und verbrachte unter dem Vorwurf einer vermeintlichen Beteiligung an kurdischen Protesten und Unruhen 16 Monate in Haft.
Hintergrundinformation
Syrische KurdInnen laufen Gefahr, über lange Zeiträume willkürlich inhaftiert, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden. Insbesondere Personen, von denen angenommen wird, dass sie mit kurdischen Parteien in Verbindung stehen oder mit Gruppierungen, die den Umgang mit den KurdInnen in Syrien kritisieren, werden besonders oft willkürlich festgenommen und inhaftiert, in vielen Fällen auch gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Selbst die Familienangehörigen von vermeintlichen kurdischen AktivistInnen werden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Am 12. März 2004 starben bei Zusammenstößen rivalisierender arabischer und kurdischer Fußballfans bei einem Spiel in Qamishli im Nordosten Syriens mehrere Menschen – sie sollen durch den Einsatz scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte zu Tode gekommen sein. Am folgenden Tag schossen die Sicherheitskräfte bei den Begräbnisfeiern auf die Trauergemeinde. Dabei sollen weitere Menschen verletzt und getötet worden sein. In Qamishli und anderen überwiegend von KurdInnen bewohnten Städten im Norden und Nordosten des Landes kam es zwei Tage lang zu Protesten und Unruhen. Dabei starben mindestens 36 Menschen, offenbar alle durch die Sicherheitskräfte. Fast alle waren KurdInnen. Mehr als hundert Personen wurden verletzt. Über 2000 Menschen, überwiegend KurdInnen sollen nach diesen Ereignissen festgenommen worden sein. Soweit bekannt ist nach diesen Ereignissen weder der Einsatz tödlicher Waffen durch die Sicherheitskräfte untersucht worden noch die verbreiteten Berichte über Folter und andere Misshandlungen der dabei inhaftierten Männer, Frauen und Kinder.