Drohende Hinrichtung

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Der Oberste Gerichtshof in Bangladesch hat am 18. November trotz Zweifeln an der Fairness des Prozesses das Todesurteil gegen Ali Ahsan Mohammad Mujaheed und Salauddin Quader Chowdhury aufrechterhalten. Es können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Beide befinden sich nun in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, sofern der Präsident ihr Todesurteil nicht in eine Haftstrafe umwandelt.

Appell an

PRÄSIDENT
Md. Abdul Hamid
President's Office
Bangabhaban, Dhaka
BANGLADESCH
(Anrede: Honourable President / Sehr geehrte Herr Präsident)
Fax: (00 880) 2 9585502

PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina
Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban
Tejgaon, 1215 Dhaka, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: (00 880) 2 913 3722
E-Mail: info@pmo.gov.bd

Sende eine Kopie an

STAATSMINISTER FÜR INNERES
Asaduzzaman Khan
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Building-8 (1st & 3rd Floor)
Dhaka
BANGLADESCH
Fax: (00 880) 2 957 3711
E-Mail: stateminister@mha.gov.bd

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Muhammad Ali Sorcar
Dovestraße 1, 5. Etage
10587 Berlin
Fax: 030-3989 7510
E-Mail: info@bangladeshembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Ali Ahsan Mohammad Mujaheed und Salauddin Quader Chowdhury sofort zu stoppen.

  • Bitte wandeln Sie das Todesurteil gegen Ali Ahsan Mohammad Mujaheed und Salauddin Quader Chowdhury unverzüglich in eine Haftstrafe um.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Bangladesch Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist, in dem festgelegt ist, dass die höchsten Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten werden müssen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bangladeshi Government to immediately halt the execution of Ali Ahsan Mohammad Mujaheed and Salauddin Quader Chowdhury.

  • Urging them to commute the death sentence against Ali Ahsan Mohammad Mujaheed and Salauddin Quader Chowdhury to terms of imprisonment.

  • Reminding them that Bangladesh is a state party to the International Covenant of Civil and Political Rights (ICCPR), which requires states to adhere to the highest standards of fair trial.

Sachlage

Ali Ahsan Mohammad Mujaheed, Generalsekretär der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami und ehemaliger Sozialminister, und Salauddin Quader Chowdhury, ehemaliger Ministerpräsident und leitendes Mitglied der Oppositionspartei Bangladesh National Party, sind vom Internationalen Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal - ICT) 2013 zum Tode verurteilt worden. Den beiden Männern werden Straftaten gegen die Menschlichkeit und Völkermord während des Unabhängigkeitskriegs von 1971 vorgeworfen. Das ICT, ein nationales Gericht, das 2010 geschaffen wurde, befand die beiden Männer in Verfahren für schuldig, die nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprachen.

Gegen Todesurteile, die von anderen Gerichten in Bangladesch gefällt werden, kann ein Rechtsmittel vor der zuständigen Abteilung des Hohen Gerichts sowie vor der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Gegen ein Todesurteil, das von dem ICT gefällt wurde, kann jedoch lediglich ein Rechtsmittel bei der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Die Inhaftierten können einen Antrag bei der Berufungsabteilung einlegen, damit diese ihre Entscheidung bezüglich des Rechtsmittels überprüft. Diese Überprüfung wird von denselben Richter_innen durchgeführt, die auch zuvor über das Rechtsmittel entschieden haben. Ali Ahsan Mohammad Mujaheed und Salauddin Quader Chowdhury haben vor der Berufungsabteilung Rechtsmittel gegen ihr Todesurteil eingelegt. Die Urteile wurden jedoch aufrechterhalten. Anschließend haben sie einen Antrag auf Prüfung dieser Entscheidung eingereicht. Die Berufungsabteilung lehnte den Antrag jedoch am 18. November ab. Bei diesem Antrag handelte es sich um das letzte ihnen zur Verfügung stehende Rechtsmittel.

Das Verteidigungsteam von Salauddin Quader Chowdhury hatte schwerwiegende Fehler während seiner Anhörung vor der Berufungsabteilung herausgestellt. Der Oberste Gerichtshof hat beispielsweise versäumt, die Aussage eines Zeugen, bekannt als "PW-6", zurückzuweisen. Der Zeuge hatte angegeben, dass eine Person, die seine Aussage bestätigen könnte, tot sei. Dies war jedoch nicht der Fall, da die genannte Person sogar als Beweis eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatte. Durch das von Ali Ahsan Mohammad Mujaheed eingelegte Rechtsmittel konnte der Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht zurückgewiesen werden, dass er seine Untergebenen zu Menschenrechtsverletzungen angestiftet habe, obwohl keiner der Untergebenen identifiziert wurde und es keine aufgezeichneten Aussagen von ihnen gibt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Einem Bericht von Amnesty International zufolge wurden 2014 mindestens 141 Männer und eine Frau in Bangladesch zu Tode verurteilt. Ende 2014 gab es insgesamt 1.235 zum Tod Verurteilte.

Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2010 von der Regierung geschaffen wurde, um Verfahren gegen Personen zu führen, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, die während des bangladeschischen Unabhängigkeitskriegs 1971 begangen wurden. Amnesty International begrüßte dies, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, bestand jedoch darauf, dass den Angeklagten faire Verfahren gewährt werden und nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Amnesty International wendet sich gegen die Todesstrafe, weil sie gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, verstößt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe darstellt. Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN – FORTSETZUNG (AUF ENGLISCH)
Article 6 (1) of the ICCPR, to which Bangladesh is a State Party, protects against the arbitrary deprivation of life, which is absolutely prohibited under customary international law. Article 14 of the ICCPR sets out standards of fair trial which include the right to a fair and public hearing by a competent, independent and impartial tribunal for anyone facing a criminal charge; the right to be presumed innocent until proven guilty; the right to be informed promptly and in detail in a language which they understand of the nature and cause of the charges against them; the right to adequate time and facilities to prepare a defence; the right to communicate with counsel of the defendant’s choosing; the right to free legal assistance for defendants unable to pay for it; the right to examine witnesses for the prosecution and to present witnesses for the defence; the right to free assistance of an interpreter if necessary; the right not to be compelled to testify against themselves or to confess guilt; and the right to appeal to a higher court. Safeguards of fair trial must be respected in all capital cases.

The UN Human Rights Committee has stated that "the imposition of a sentence of death upon conclusion of a trial in which the provisions of the [International] Covenant [on Civil and Political Rights] have not been respected constitutes a violation of article 6 of the Covenant". The UN Special Rapporteur on Extrajudicial, Summary or Arbitrary Executions has underlined that "it is arbitrary to impose the death penalty where the proceedings do not adhere to the highest standards of fair trial."

Article 6 (6) of the ICCPR also sets abolition of the death penalty as the goal to be achieved by States that still retain this punishment. As of today, 140 countries have abolished the death penalty in law or practice.