Journalist in Foltergefahr
Dilixiati Paerhati, Betreiber der uigurischen Webseite "diyarim.com", wird seit dem 7. August vermisst. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Möglicherweise wird er ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und ist in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.
Appell an
VORSITZENDER DER VOLKSREGIERUNG DER AUTONOMEN
UIGURISCHEN REGION
Nur BEKRI Zhuxi
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu Renmin Zhengfu,2 Zhongshanlu, Wulumuqishi, 830041
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
E-Mail: master@xinjiang.gov.cn
LEITER DES AMTES FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER AUTONOMEN UIGURISCHEN REGION XIANJIANG
LIU Yaohua Tingzhang
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu Gong'anting
58 Huanghelu
Wulumuqishi 830001
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu
(korrekte Anrede: Dear Director)
VOLKSREPUBLIK CHINA
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN KOMMISSION FÜR ETHNISCHE ANGELEGENHEITEN DER VOLKSREPUBLIK CHINA
YANG Jing Zhuren
Guojia Minzu Shiwu Weiyuanhui
252 Taipingqiaodajie, Xichengqu
Beijingshi 100800
(korrekte Anrede: Your Excellency)
VOLKSREPUBLIK CHINA
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
die Behörden auffordern, umgehend den Verbleib und den rechtlichen Status von Dilixiati Paerhati zu klären;
-
die Behörden auffordern, Dilixiati Paerhati unverzüglich und bedingungslos freizulassen, sofern er nicht einer international als Straftat definierten Handlung angeklagt wird;
-
von den Behörden die Garantie einfordern, dass Dilixiati Paerhati in der Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;
- die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass er Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, zu seiner Familie und zu jeglicher benötigter medizinischer Versorgung erhält.
Sachlage
Am 7. August 2009 wurde der Uigure Dilixiati Paerhati nach einem Telefonanruf von Unbekannten aus seinem Zuhause in Urumqi, der Hauptstadt der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang im Nordwesten Chinas, entführt und in einem Auto davongebracht. Seitdem fehlt von Dilixiati Paerhati jede Spur.
Die Polizei hatte Dilixiati Paerhati ab dem 24. Juli etwa acht Tage lang im Zusammenhang mit den Unruhen vom 5. Juli verhört. Als er freigelassen wurde, sagten die VernehmungsbeamtInnen ihm, er habe nichts zu befürchten.
Nach anfangs friedlichen Protesten von Uiguren war es im Juli in Urumqi und anderen Teilen von Xinjiang zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, nachdem die Polizei die Proteste niedergeschlagen hatte. Die Demonstrierenden hatten gegen die anfängliche Untätigkeit der Polizei nach dem Tod zweier uigurischer Arbeiter protestiert, die in einem gewaltsamen Aufstand in einer Fabrik in Shaoguan in der im Süden Chinas gelegenen Provinz Guangdong ums Leben kamen. Nach der gewaltsamen Beendung der Unruhen beschuldigten die chinesischen Behörden Uiguren aus dem Ausland, insbesondere den Weltkongress der Uiguren und seine Vorsitzende Rebiya Kadeer, zu den Unruhen angestiftet zu haben
Die Webseite, die Dilixiati Paerhati betreibt, ist seit dem 6. Juli gesperrt. Am 5. Juli hatten die Behörden damit begonnen, das Internet, internationale Telefonverbindungen sowie den Versand von Kurzmitteilungen in Urumqi und anderen Teilen der Region zu sperren. Die Behörden gaben an, mit der Sperrung eine "Ausbreitung der Gewalt zu verhindern."
Hintergrundinformation
Nach den Unruhen im Juli in Xinjiang haben die Behörden tausende Personen festgenommen, vermutlich Dutzende vor Gericht gestellt und an den Unruhen beteiligten Menschen mit harten Strafen gedroht. Die Behörden haben jegliche abweichende Meinungen als Zeichen "terroristischer" oder "separatistischer" Aktivitäten gewertet, und damit ihr hartes Durchgreifen gerechtfertigt. Die tieferen Gründe für die Unzufriedenheit der Bevölkerung werden ignoriert. Amnesty International liegen Berichte von AugenzeugInnen vor, die den Angaben der Regierung über die Unruhen im Juli widersprechen und von exzessiver Gewalt seitens der Behörden gegen die anfänglich friedlichen Demonstrierenden sprechen, wodurch vermutlich hunderte Personen verletzt oder getötet wurden.
In Xinjiang bringen die Behörden uigurische kulturelle Aktivitäten, die Ausübung ihrer Religion und Äußerungen von Unstimmigkeiten regelmäßig mit den "drei Übeln" "Terrorismus, Separatismus und religiöser Extremismus" in Verbindung. Viele Uiguren werden willkürlich festgenommen und als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert.
Ilham Tohti, Betreiber einer weiteren bekannten uigurischen Webseite, "uighurbiz.net", wurde am 8. Juli aus seinem Zuhause entführt, kurz nachdem die Behörden behauptet hatten, die Artikel auf seiner Webseite hätten die Gewalt geschürt. Ilham Tohti wies die Anschuldigungen zurück und sagte, dass er gegen die Anwendung von Gewalt sei. Er wurde am 23. Juli freigelassen, steht jedoch weiterhin unter polizeilicher Überwachung. Es gibt weitere, unbestätigte, Berichte, wonach weitere MitarbeiterInnen oder externe MitarbeiterInnen von "uighurbiz.net" ebenfalls vermisst werden.
Am 27. September hat der ständige Ausschuss des Volkskongresses der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang neue Verordnungen erlassen, die den Gebrauch des Internets, ausdrücklich verbieten, wenn damit "die Staatssicherheit gefährdet" und "zu ethnischem Separatismus angestiftet" wird.
Das chinesische Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zu Tatbeständen, die die "Staatssicherheit gefährden". Zur "Gefährdung der Staatssicherheit" gehören unter anderem die "Untergrabung der Staatsgewalt", "Separatismus" und die "Weitergabe von Staatsgeheimnissen". In den vergangenen Jahren haben die chinesischen Behörden zunehmend auf vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuches zurückgegriffen, um friedliche AktivistInnen zum Schweigen zu bringen oder zu inhaftieren, und die freie Meinungsäußerung einzuschränken.