Haftstrafe für Uiguren
Dilixiati Paerhati (uigurische Transkription: Dilshat Paerhat) wurde am 21. Juli wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird. Der Uigure ist in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.
Appell an
LEITER DES AMTS FÜR JUSTIZANGELEGENHEITEN DER AUTONOMEN UIGURISCHEN REGION XIANJIANG
USOUR Abuliz Tingzhang,
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu Sifating,
27 Renminlu, Urumqi 830002, Xinjiang Weiwuer Zizhiqu,
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director General)
Fax: (00 86) 991 2311590
VORSITZENDER DER VOLKSREGIERUNG DER AUTONOMEN
UIGURISCHEN REGION
Nur BEKRI Zhuxi
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu Renmin Zhengfu Bangongting,
2 Zhongshanlu, Urumqii, 830041
Xinjiang Weiwuer Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
E-Mail: master@xinjiang.gov.cn
Fax: (00 86) 991 2817567 oder (00 86) 991 2803621
Sende eine Kopie an
MINISTERPRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
WEN Jiabao Guojia Zongli
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu
Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 65961109 (c/o Ministry of Foreign Affairs)
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail:de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Dilixiati Paerhati, sofern er keiner international als Straftat definierten Handlung angeklagt wird.
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Bitte geben Sie den Haftort von Dilixiati Paerhati bekannt und stellen Sie sicher, dass er in der Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.
- Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass er Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, zu seiner Familie und zu jeglicher benötigter medizinischer Versorgung erhält.
Sachlage
Das Verfahren gegen Dilixiati Paerhati, Betreiber der uigurischen Webseite "Diyarim", fand vor dem Mittleren Volksgericht in Urumqi, der Hauptstadt der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang, statt. Zwei weitere Männer, die ebenfalls uigurisch-sprachige Webseiten betreiben, wurden am selben Tag vor Gericht gestellt und der "Gefährdung der Staatssicherheit" für schuldig befunden. In separaten Verfahren wurde ein Mann names Nureli, der die Webseite "Salkin" verwaltet, zu fünf Jahren Haft, und Nijat Azat, Betreiber der Webseite "Shabnam", zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Weitere Informationen über die Verfahren gegen die beiden Männer liegen allerdings nicht vor.
Der Uigure Dilixiati Paerhati war am 7. August 2009 von Unbekannten aus seinem Zuhause in Urumqi entführt worden. Sein Haftort ist nicht bekannt, und seine Familie durfte ihn bislang nicht besuchen.
Im Gerichtsverfahren wurde Dilixiati Paerhati von einem Pflichtverteidiger vertreten. Er selbst erklärte vor Gericht, er habe gegen kein Gesetz verstoßen und sei lediglich seiner Arbeit nachgegangen. Bislang ist nicht bekannt, ob Dilixiati Paerhati Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.
Hintergrundinformation
Am 5. Juli 2009 schlug die Polizei eine anfangs friedliche Demonstration von Uiguren in Urumqi nieder. Danach kam es zu Ausschreitungen. Die Demonstrierenden hatten gegen die Untätigkeit der Polizei nach dem Tod von mindestens zwei uigurischen ArbeiterInnen protestiert, die am 26. Juni 2009 bei einem gewaltsamen Aufstand in einer Fabrik in Shaoguan in der im Süden Chinas gelegenen Provinz Guangdong ums Leben kamen. Nach Angaben der chinesischen Behörden kamen bei den Unruhen fast 200 Menschen ums Leben, vornehmlich "unschuldige Han-Chinesen, die von einem wütenden Mob getötet wurden". Über 1700 weitere sollen verletzt worden sein.
Amnesty International liegen Berichte von AugenzeugInnen vor, die den Angaben der Regierung über die Unruhen im Juli widersprechen und von exzessiver Gewalt seitens der Behörden gegen die anfänglich friedlichen Demonstrierenden sprechen, einschließlich Schlägen, Schüssen und tödlicher Gewalt. Am Abend des 5. Juli und in den darauffolgenden Tagen und Wochen wurden zahlreiche Personen willkürlich festgenommen und Gefangene gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Zudem kam es zu Fällen von "Verschwindenlassen" und unfairen Gerichtsverfahren.
Die zunächst friedliche Protestkundgebung auf dem Platz des Volkes in Urumqi vom 5. Juli 2009 war wenige Tage zuvor auf uigurisch-sprachigen Webseiten, darunter "Salkin" und "Diyarim", angekündigt worden. Außerdem wurden Informationen über die Demonstration über das Chatprogramm QQ und per SMS verbreitet.
Die chinesischen Behörden unterbrachen den Internetzugang in Xinjiang in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 2009. Laut Aussagen von Li Zhi, dem damaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei in Urumqi, diente dies dazu, "die Unruhen schnell niederzuschlagen und dafür zu sorgen, dass die Gewalt nicht auf andere Gegenden übergreift". SMS und internationale Telefonverbindungen wurden ebenfalls unterbrochen. Die Dienste wurden später peu à peu wieder hergestellt, E-Mails konnten zum Teil ab Februar 2010 wieder verschickt werden, und der Internetzugang wurde am 14. Mai wieder "ganz" hergestellt. Dennoch gibt es in Xinjiang wie in anderen Teilen Chinas keinen freien Internetzugang, da die Regierung das Internet zensiert, bestimmte Webseiten blockiert und die Aktivitäten von Einzelpersonen im Netz kontrolliert.
Am 27. September hat der ständige Ausschuss des Volkskongresses der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang neue Verordnungen erlassen, die den Gebrauch des Internets, ausdrücklich verbieten, wenn damit "die Staatssicherheit gefährdet" und "zu ethnischem Separatismus angestiftet" wird.
Das chinesische Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zu Tatbeständen, die die "Staatssicherheit gefährden". Dazu gehören unter anderem die "Untergrabung der Staatsgewalt", "Separatismus" und die "Weitergabe von Staatsgeheimnissen". In den vergangenen Jahren haben die chinesischen Behörden zunehmend auf vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuches zurückgegriffen, um friedliche AktivistInnen zum Schweigen zu bringen oder zu inhaftieren, und die freie Meinungsäußerung einzuschränken.
Laut Angaben der in San Francisco ansässigen NGO "Dui Hua Foundation" stehen seit Anfang 2000 in zwei Drittel der Verfahren, in denen es um "Gefährdung der Staatssicherheit" geht, Uiguren unter Anklage. Im Januar 2010 erklärte der Präsident des Oberen Volksgerichts von Xinjiang, Rozi Ismael, dass es im Jahr 2009 in der Region insgesamt 437 Gerichtsverfahren wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" gegeben habe, verglichen mit 268 derartiger Verfahren im Jahr 2008. Die öffentlich zugänglichen Statistiken legen nicht dar, wie viele Personen in den Verfahren unter Anklage standen.
Im April 2010 wurde Gulmira Imin, die regelmäßig Beiträge auf "Salkin" veröffentlicht, zu lebenslanger Haft verurteilt, und am 23. Juli 2010 verurteilte ein Gericht in Urumqi den uigurischen Journalisten Hairat Niyaz, der die Webseite "Uighurbiz" verwaltet, wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" zu 15 Jahren Haft.