Hinrichtung stoppen!

Ergebnis dieser Urgent Action

Jia Jinglong ist am 15. November hingerichtet worden, nachdem das Oberste Volksgericht von China das Todesurteil mit unmittelbar darauf folgender Hinrichtung bestätigt hatte.

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Das Oberste Volksgericht von China hat das Todesurteil von Jia Jinglong bestätigt. Er könnte nun jederzeit hingerichtet werden. Laut seinen Rechtsbeiständen wurden strafmildernde Umstände bei der Urteilsfindung außer Acht gelassen. So wurde die Tatsache, dass Jia Jinglong sich selbst den Behörden gestellt hatte, nicht berücksichtigt.

Appell an

JUSTIZMINISTERIN
Wu Aiying Buzhang
Sifabu
10 Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100020
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Frau Ministerin)
Fax: (00 86) 10 652 923 45
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTS
Zhou Qiang Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 86) 10 652 923 45

MINISTERPRÄSIDENT
Li Keqiang
The State Council General Office
2 Fuyou Jie
Xicheng Qu, Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Premier / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 86) 10 659 611 09

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Mingde Shi
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie jegliche Pläne für die Hinrichtung von Jia Jinglong und wandeln Sie sein Todesurteil unverzüglich um.

  • Erlassen Sie bitte ein offizielles Hinrichtungsmoratorium. Dies sollte ein erster Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe sein, wie es fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung (zuletzt Resolution 69/186 vom 18. Dezember 2014) vorsehen.

  • Ich bitte Sie eindringlich, alle verhängten Todesurteile umzuwandeln.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Halt any plans to execute Jia Jinglong and commute his death sentence without delay.

  • Establish an official moratorium on all executions as a first step to abolishing the death penalty, as provided by five UN General Assembly resolutions, most recently resolution 69/186 of 18 December 2014.

  • Commute all existing death sentences.

Sachlage

Laut Medienberichten vertrieben mehrere Unbekannte Jia Jinglong am 6. Mai 2013 gewaltsam aus seinem Haus in der Provinz Hebei. Das Haus wurde zu dieser Zeit für seine bevorstehende Hochzeit renoviert. Jia Jinglong erlitt Kopfverletzungen und zwei seiner Cousins wurden geschlagen. Aus Rache für die erlittene Ungerechtigkeit tötete Jia Jinglong den Dorfvorsteher He Jianhua am 19. Februar 2015 mit einer Nagelpistole. Am 24. November verurteilte das Mittlere Volksgericht von Shijiazhuang Jia Jinglong zum Tode. Das Obere Volksgericht der Provinz Hebei bestätigte das Todesurteil am 17. Mai 2016.

Als letzte Instanz bestätigte das Oberste Volksgericht von China das gegen Jia Jinglong ergangene Todesurteil am 31. August 2016 mit unmittelbarer Hinrichtung. Laut chinesischem Recht wird ein Todesurteil mit unmittelbarer Hinrichtung durch die Bestätigung des Obersten Volksgerichts final und muss innerhalb von sieben Tagen vollstreckt werden. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer eingehalten. Seine Rechtsbeistände wurden über die Entscheidung des Gerichts erst am 18. Oktober informiert. Jia Jinglong hatte sich freiwillig der Polizei gestellt, was in der Regel dazu führt, dass die Betroffenen kein Todesurteil mit unmittelbarer Hinrichtung, sondern mit einem "zweijährigen Vollstreckungsaufschub" erhalten. Im Falle eines solchen Aufschubs werden die Todesurteile bei guter Führung nach zwei Jahren meist in Haftstrafen umgewandelt.

In China gibt es derzeit keine Mechanismen zur Begnadigung oder zur Umwandlung von Urteilen, wie sie das Völkerrecht vorsieht. Laut Regierungsquellen wurden im vergangenen Jahr dennoch 31.527 Gefangene in einem Sonderverfahren begnadigt. Bei den meisten von ihnen handelte es sich um jugendliche Straftäter_innen und um Gefangene, die im Zweiten Weltkrieg gekämpft hatten. Die Todesstrafe war gegen keinen von ihnen ergangen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In keinem anderen Land der Welt werden so viele Menschen hingerichtet wie in China. Amnesty International geht aufgrund von kontinuierlichen Beobachtungen der Entwicklung des Strafrechtssystems davon aus, dass dort jährlich Tausende Personen hingerichtet werden. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Anzahl der Hinrichtungen zurückgegangen ist, seitdem das Oberste Volksgericht 2007 begonnen hat, alle Fälle zu überprüfen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde.

2009 hat Amnesty International damit aufgehört, genauere Schätzungen zur Zahl der Hinrichtungen in China zu veröffentlichen, da dort alle Angaben zur Anwendung der Todesstrafe als Staatsgeheimnis gelten. Amnesty fordert die chinesischen Behörden kontinuierlich dazu auf, mit Zahlen zu belegen, dass sie tatsächlich ihr Ziel erreichen, die Anwendung der Todesstrafe zu reduzieren.

Mit Änderungen des Strafrechts, die im November 2015 in Kraft getreten sind, wurde die Anzahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, von 55 auf 46 reduziert. Staatlichen Medien zufolge waren nur selten Personen wegen der neun Straftaten, für die die Todesstrafe nun nicht mehr verhängt werden kann, verurteilt worden, sodass die Änderungen nur einen geringen Einfluss auf die Anzahl der verhängten Todesurteile haben würde. Dennoch entspräche die Entwicklung dem Ziel der Regierung, "weniger zu töten und dabei achtsamer zu sein". Trotz der 2015 eingeführten Änderungen entspricht das chinesische Strafrecht in Bezug auf die Todesstrafe noch immer nicht den völkerrechtlichen Richtlinien und internationalen Standards.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe stellt die größtmögliche Verletzung der Menschenrechte dar. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar.

Bis bis heute haben 140 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Der Großteil der Länder der Welt (103) hat diese Form der Bestrafung vollständig aus ihren Gesetzesbüchern gestrichen.