Oppositionsmitglieder in Haft

Äthiopien

Äthiopien

Äthiopische Sicherheitskräfte haben Aweke Tezera, Blen Mesfin, Eyasped Tesfaye, Abebe Akalu und Tena Yitayew festgenommen, nachdem diese ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten, um die Regierung zu kritisieren. Die Festnahmen erfolgten, nachdem als Reaktion auf eine Woche voller Proteste in der Region Oromia der Ausnahmezustand ausgerufen worden war.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Hailemariam Desalegn
FDRE Prime Minister
Addis Ababa
ÄTHIOPIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 251) 11 112 6292

GENERALSTAATSANWALT
Getachew Ambaye
FDRE Ministry of Justice
Addis Ababa
ÄTHIOPIEN
Fax: (00 251) 11 551 7755
E-Mail: justabr@ethionet.et

Sende eine Kopie an

BEAUFTRAGTER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Addisu Gebre-egziabher (PHD)
Ethiopian Human Rights Commission
Addis Ababa
ÄTHIOPIEN

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN
S.E. Herrn Kuma Demeksa Tokon
Boothstraße 20 a
12207 Berlin
Fax: 030-772 0624
E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Amharisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Aweke Tezera, Blen Mesfin, Eyasped Tesfaye, Abebe Akalu und Tena Yitayew bitte sofort und bedingungslos frei, die ausschließlich wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert sind.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind.

  • Ich bitte Sie, in Zukunft keine Personen mehr wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit festzunehmen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Ethiopian authorities to immediately and unconditionally release Aweke Tezera, Blen Mesfin, Eyasped Tesfaye, Abebe Akalu and Tena Yitayew, who are in custody solely for exercising their right to freedom of expression.

  • Calling on the Ethiopian authorities to ensure they are not subjected to torture or other ill-treatment pending their release.

  • Calling on the Ethiopian authorities to stop arresting people for exercising their right to freedom of expression.

Sachlage

Am 9. Oktober nahmen Sicherheitskräfte mehrere Mitglieder der Oppositionspartei Semayawi (Blaue Partei) fest. Unter ihnen befand sich auch Aweke Tezera, der bei sich zu Hause von Polizeikräften festgenommen und zur Polizeistation im Stadtteil Kirkos in Addis Abeba gebracht wurde. Abebe Akalu wurde am 10. Oktober an seinem Arbeitsplatz in Addis Abeba festgenommen. Er ist in der Polizeistation Lege-Tafo inhaftiert. Nachdem Blen Mesfin nicht nach Hause gekommen war, suchten ihre Verwandten nach ihr und fanden sie am 11. Oktober in der Polizeistation Lazarist im Stadtteil Gulele. Aweke Tezera, Blen Mesfin und Abebe Akalu wurden wegen "Anstiftung zu Gewalt" angeklagt, weil sie sich öffentlich gegen die Regierung ausgesprochen hatten.

Eyasped Tesfaye wurde am 11. Oktober in seinem Büro festgenommen und zur Polizeistation Amichae im Stadtteil Bole gebracht. Die Polizei hat ihn noch nicht vor Gericht gestellt. Tena Yitayew wurde am 13. Oktober festgenommen und nach Amichae im Stadtteil Bole gebracht, jedoch noch nicht angeklagt.

Am 9. Oktober 2016 wurde in Äthiopien der Ausnahmezustand ausgerufen, nachdem an mehreren Orten in den Regionen Oromia und Amhara eine Woche lang Proteste stattgefunden hatten. Auslöser der Proteste war eine Massenpanik bei den Feierlichkeiten anlässlich des Irreechaa-Fests der Oromo in Bishoftu in der Region Oromia, bei der 55 Personen ums Leben kamen. Die Protestierenden gehen davon aus, dass die Panik durch Sicherheitskräfte ausgelöst worden war. Während einer "Woche der Wut" gegen die Sicherheitskräfte brannten die Protestierenden Geschäfte, Fahrzeuge und Gebäude in der Region Oromia nieder.

Amnesty International geht davon aus, dass die Semayawi-Parteimitglieder aufgrund ihrer öffentlichen Kritik an den äthiopischen Behörden in Bezug auf die aktuelle politische Situation festgenommen wurden. Die Festnahmen verstoßen gegen die internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen Äthiopiens, welche auch den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit einschließen. Amnesty International befürchtet, dass die Mitglieder der Semayawi-Partei in Haft Folter und anderweitiger Misshandlung ausgesetzt werden könnten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit November 2015 finden in der Region Oromia Proteste gegen die äthiopische Regierung statt. Unmittelbarer Auslöser für die Proteste in der gesamten Region war der "Integrierte Masterplan" zur Entwicklung der Hauptstadt Addis Abeba. Die Protestierenden befürchten, dass der Masterplan zu einer Ausweitung von Addis Abeba führt und dabei Landwirt_innen, die der ethnischen Gruppe der Oromo angehören, ohne ordentliches Verfahren und angemessene Entschädigung vertrieben werden. Obwohl die äthiopische Regierung im Januar 2016 bekanntgab, dass sie den Masterplan aufgehoben habe, hielten die Proteste an. Zu diesem Zeitpunkt forderten die Demonstrierenden auch Gerechtigkeit und Freiheit für die politischen Anführer_innen der Oromo, wie beispielsweise die gewaltlosen politischen Gefangenen Bekele Gerba und Dejene Tafa.

Einwohner_innen der Städte Gondor, Debre Tabor, Bahir Dar und Debre Markos, die in der Region Amhara liegen, schlossen sich den Protesten Ende Juli 2016 an, nachdem Mitglieder des Komitees zur Identität und Selbstbestimmung der Amharen in Wolkait festgenommen worden waren. Das Komitee war im November 2014 gegründet worden, um das Recht auf Selbstbestimmung der Angehörigen der Amhara im Bezirk Wolkait in der Region Tigray zu verbessern. Die Angehörigen der Amhara im Bezirk Wolkait setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, dass sie der Region Amhara und nicht der Region Tigray zugeordnet werden.

Proteste in anderen Städten der Regionen Amhara und Oromia sowie in Addis Abeba, die am 5. und 6. August stattfanden, wurden mithilfe von unverhältnismäßiger und teilweise tödlicher Gewalt aufgelöst, obwohl sie größtenteils friedlich waren. Innerhalb von zwei Tagen wurden mehr als 100 Personen getötet. Die Sicherheitskräfte nahmen außerdem viele der Demonstrierenden fest und inhaftierten sie in inoffiziellen Hafteinrichtungen, wie beispielsweise Ausbildungsstätten des Militärs und der Polizei. Amnesty International hat in der Vergangenheit mehrfach die Anwendung von Folter und anderweitiger Misshandlung in offiziellen und inoffiziellen Hafteinrichtungen dokumentiert.

Obwohl es seit Mitte September 2016 ruhiger geworden war, führte die Tragödie, die sich am 2. Oktober 2016 in Bishoftu während der Irreechaa-Feierlichkeiten der Oromo ereignete, zu einer weiteren Verschärfung der Situation in der Region Oromia. Der Tod von Protestierenden während einer Massenpanik bei der Feier wurde vermutlich durch den unverhältnismäßigen und unnötigen Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte verursacht. Die Einzelheiten des Vorfalls, die Anzahl der Toten und die Ursachen der Todesfälle sowie Details zu den Maßnahmen, die die Sicherheitskräfte während der Feier ergriffen hatten, sind jedoch weiterhin unklar. Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls. Nach diesem Ereignis nahmen Einwohner_innen vieler Städte in der Region Oromia die Proteste wieder auf und griffen Gebäude und Geschäfte von ausländischen Eigentümer_innen an.

Am 8. Oktober 2016 rief der äthiopische Ministerrat einen landesweiten Ausnahmezustand aus. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen, denen Äthiopien gemäß internationalen Verträgen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) nachkommen muss. Der offizielle Inhalt und Umfang der Erklärung des Ausnahmezustands sind noch nicht vollständig veröffentlicht und äthiopische Behörden sind ihrer Verpflichtung, die anderen Vertragsstaaten des IPbpR über den Ausnahmezustand zu informieren, wie es in Artikel 4(3) vorgeschrieben ist, nicht nachgekommen.

Während des Ausnahmezustands wurde eine Kommandostelle eingerichtet, die vom Ministerpräsidenten geleitet und deren Mitglieder dieser benennen wird. Die Kommandostelle soll die Orte, an denen individuelle Rechte eingeschränkt werden sollen, auswählen und bekanntgeben. Die Erklärung des Ausnahmezustands listet die Einschränkungen auf, die von der Kommandostelle durchgeführt werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise die Einschränkung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Aussetzung von materiellen Rechten und Verfahrensrechten.