Drohende Hinrichtung

Hossein Haghi ist in unmittelbarer Gefahr, wegen eines Mordes, den er im Alter von 16 Jahren begangen haben soll, hingerichtet zu werden. Der Fall ist bereits der Strafvollzugsbehörde weitergeleitet worden, die das Hinrichtungsdatum festsetzen wird.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Internetseite http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani, Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh, Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Auf der Website füllen Sie bitte die mit einem roten Sternchen markierten Textfelder unterhalb der E-Mail-Adresse info@dadiran.ir aus. In die erste Textzeile schreiben Sie Ihren Vor-, in die zweite ihren Nachnamen. Die dritte Zeile (ohne Sternchen) bleibt leer. In der letzten Zeile geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Ihren Appelltext schreiben Sie bitte in die große Textbox darunter.

Sende eine Kopie an

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (0098) 21 3390 4986
E-Mail: fsharafi@bia-judiciary.ir oder int_aff@judiciary.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Oktober 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, ARABIC, ENGLISH, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Expressing concern that Hossein Haghi is at risk of execution for a crime committed when he was under 18;

  • calling on the Iranian authorities to commute his death sentence;

  • reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), both of which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre große Sorge darüber ausdrücken, dass Hossein Haghi die Hinrichtung für ein Verbrechen droht, das er begangen haben soll, als er noch nicht 18 Jahre alt war;

  • bei den iranischen Behörden darauf dringen, das Urteil umzuwandeln;

  • die Behörden daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.

Sachlage

Nach der Bestätigung des Todesurteils gegen Hossein Haghi durch die Abteilung 27 des Obersten Gerichtshofs ist das Urteil in der letzten Augustwoche an die Strafvollzugsbehörde weitergeleitet worden, die für die Vollstreckung von Hinrichtungen zuständig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Hinrichtung nur noch gestoppt werden, wenn die Oberste Justizautorität des Iran dies anordnet bzw. die gesamte Familie des Opfers die Zahlung einer finanziellen Entschädigung (Diyeh) akzeptiert.

Am 12. August 2003 griffen der damals 16-jährige Hossein Haghi und ein Freund in einen Kampf zwischen einem ihrer Freunde und einem weiteren Jungen namens Mehdi Khalili ein. Es waren auch noch andere Personen daran beteiligt. Hossein Haghi gibt an, dass er von hinten festgehalten wurde und Mehdi Khalili anfing, ihn zu schlagen. Hossein Haghi konnte seine Hände befreien und zog ein Messer aus der Tasche, um sich zu verteidigen. Mehdi Khalili starb durch eine Stichwunde in die Brust. Bei seiner Festnahme gab Hossein Haghi zu, dass er ein Messer in der Hand gehalten und nach Mehdi Khalili gestochen hatte, um ihn zu verjagen. Doch während seines Gerichtsverfahrens stritt er ab, Mehdi Khalili erstochen zu haben.

Am 8. Februar 2004 wurde Hossein Haghi von der Abteilung 74 des Strafgerichtshofs nach dem im iranischen Strafrecht geltenden Prinzip "Qesas" (Vergeltung) zum Tode verurteilt. Aufgrund seines anfänglichen Geständnisses befand man ihn des Mordes schuldig. Am 25. Juni 2004 hielt der Oberste Gerichtshof das Urteil aufrecht. Hossein Haghis Verteidiger reichte einen Antrag auf Prüfung des Falls ein. Obwohl dieser Antrag abgelehnt wurde, untersuchte man den Fall erneut, und die Oberste Justizautorität übertrug den Fall der Abteilung 33 des Obersten Gerichtshofs. Der Oberste Gerichtshof hielt das "Qesas"-Urteil aufrecht und übergab es der Obersten Justizautorität zur Bestätigung. Im September 2008 hob die Oberste Justizautorität das Todesurteil auf und verwies den Fall an die Abteilung 71 des Teheraner Strafgerichts. Die Anklage lautete unverändert auf Mord, und Hossein Haghi wurde erneut zum Tode verurteilt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach § 206(b) des iranischen Strafgesetzbuches wird eine Tötung in den Fällen als vorsätzlich eingestuft, "in denen der Täter oder die Täterin absichtlich eine Handlung verübt, die tödliche Folgen haben könnte, selbst wenn der Täter oder die Täterin nicht beabsichtigt, die Person zu töten."

Seit 1990 hat der Iran mindestens 44 mutmaßliche minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, acht im Jahr 2008 und mindestens drei in diesem Jahr. Der Iran ist Vertragsstaat mehrerer internationaler Abkommen, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten. Die iranischen Behörden dürfen deshalb keine Personen hinrichten, die zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Eine Person, die im Iran wegen Mordes verurteilt worden ist, hat unter Verstoß gegen Artikel 6(4) des IPBPR nicht das Recht, um Begnadigung oder eine Umwandlung des Todesurteils durch die staatlichen Behörden zu ersuchen. Die Familie des Mordopfers hat das Recht, entweder auf die Hinrichtung zu bestehen oder der Täterin bzw. dem Täter zu vergeben und eine finanzielle Entschädigung (Diyeh) zu erhalten.
Hossein Haghi drohte bereits im vergangenen Jahr die Hinrichtung. Amnesty International hat sich damals ebenfalls mit Eilaktionen gegen die Vollstreckung des Todesurteils eingesetzt (siehe UA 107/2008 vom 23. April 2008 und 20. Oktober 2008). Für nähere Informationen über die Hinrichtungen von minderjährigen StraftäterInnen im Iran siehe: Iran hält an der Todesstrafe für Minderjährige fest (Oktober 2008) http://www.amnesty.de/2008/10/30/iran-haelt-todesstrafe-fuer-minderjaehrige-fest
oder auf Englisch: Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007, Juni 2007), http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.