Hinrichtung ausgesetzt
Ergebnis dieser Urgent Action
Das texanische Berufungsgericht für Strafsachen hat die für den 18. August anberaumte Hinrichtung von Larry Swearingen bis auf Weiteres ausgesetzt. Der zum Tode Verurteilte beteuert bis heute seine Unschuld. Seit seinem Prozess sind auch mehrere forensische Sachverständige zu der Einschätzung gelangt, dass Larry Swearingen den ihm zur Last gelegten Mord nicht begangen haben kann.
Das texanische Berufungsgericht für Strafsachen hat die für den 18. August anberaumte Hinrichtung von Larry Swearingen bis auf Weiteres ausgesetzt. Der zum Tode Verurteilte beteuert bis heute seine Unschuld. Seit seinem Prozess sind auch mehrere forensische Sachverständige zu der Einschätzung gelangt, dass Larry Swearingen den ihm zur Last gelegten Mord nicht begangen haben kann.
Sachlage
Am 28. Juli hat das Berufungsgericht für Strafsachen im Bundesstaat Texas (Texas Court of Criminal Appeals – TCCA) dem Gefangenen Larry Swearingen einen Hinrichtungsaufschub gewährt. Der 40-jährige Mann beteuert, den 1998 verübten Mord an Melissa Trotter nicht begangen zu haben. Der Hinrichtungsaufschub wurde gewährt, nachdem Larry Swearingen eine Rückverweisung seines Falles an die Gerichte beantragt hatte, um seine Unschuld nachweisen zu können. Sein Antrag datiert vom 22. Juni und wurde mit Schreiben vom 11. und 25. Juli mit ergänzenden Informationen untermauert.
Am 8. Dezember 1998 verschwand die 19-jährige Melissa Trotter. Am 11. Dezember nahm man Larry Swearingen, der am Tag ihres Verschwindens mit Melissa Trotter gesehen worden war, fest. Er befindet sich seitdem in Gewahrsam. Der leblose Körper der Verschwundenen wurde am 2. Januar 1999 von JägerInnen in einem Wald gefunden. Daraufhin wurde Larry Swearingen des Mordes an Melissa Trotter angeklagt. Er legte jedoch kein Geständnis ab, und es gab auch keine AugenzeugInnen des Verbrechens. Daher wurde gegen Larry Swearingen ein Verfahren eingeleitet, das einzig und allein auf Indizien beruhte.
Im Gerichtsverfahren gegen Larry Swearingen sagte Dr. Joye Carter aus, die damalige leitende Rechtsmedizinerin von Harris County, Texas, die die Autopsie an Melissa Trotter vorgenommen hatte. Sie gab an, dass Melissa Trotter ihrer Ansicht nach bei Auffinden ihres leblosen Körpers bereits seit ungefähr 25 Tagen tot war. Im Jahr 2007 widerrief Dr. Carter diese Aussage auf der Grundlage einer erneuten Prüfung der Autopsieergebnisse. Es hätte sich gezeigt, so Carter, dass die Ergebnisse der Autopsie mit einem Ausgesetztsein des Körpers von über zwei Wochen "nicht vereinbar" seien.
In einer weiteren Eingabe vom 11. Juli führten die RechtsanwältInnen von Larry Swearingen aus, ihrem Mandanten sei "kein in jeder Hinsicht faires Gerichtsverfahren zuteil geworden, weil der Staat falsche forensische Gutachten finanziert hat, die zu einer ungerechtfertigten Verurteilung geführt haben". In der Eingabe wird auf ein Urteil des TCCA vom 29. Juni in einem anderen Prozess hingewiesen, "in dem Fragen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens behandelt wurden wie sie auch im Fall von Herrn Swearingen aufgetaucht sind". Das TCCA, so heißt es in der Eingabe weiter, habe in dem anderen Prozess Faktoren identifiziert, deren Vorliegen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit eines Prozesses begründen. Dieselben Faktoren seien auch im Gerichtsverfahren gegen Larry Swearingen auszumachen. Des Weiteren wird in der Eingabe ausgeführt: "Das Gutachten von Dr. Joye M. Carter im Prozess gegen Herrn Swearingen hat in der maßgeblichen Frage der Zeitspanne bis zur Vornahme der Autopsie einen falschen Eindruck vermittelt. Es lässt die wesentlichsten forensischen Details vermissen und stützt sich auf eine nicht sachgemäße forensische Analyse und Methodik. Zahlreiche Sachverständige haben sämtliche Aussagen des Gutachtens von Dr. Carter widerlegt."
In seinem Beschluss vom 28. Juli hat es das texanische Berufungsgericht für Strafsachen als erwiesen angesehen, dass Larry Swearingen alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Anhörung seines Berufungsantrags erfüllt hat. Die RichterInnen setzten die Hinrichtung aus und verwiesen den Fall "zur Überprüfung und Entscheidung" an das Prozessgericht.
Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.