Menschenrechtler in Gefahr
Ergebnis dieser Urgent Action
Am 13. Dezember 2011 wurden auf Weisung des sudanesischen Justizministers die gegen den Menschenrechtsverteidiger Abdelrahman Adam Abdelrahman und den Journalisten Jaafar Alsabki Ibrahim eingeleiteten Strafverfahren eingestellt.
Zwischen dem 30. Oktober und dem 1. November wurden in Khartum, der Hauptstadt des Sudan, acht Darfurer festgenommen, darunter einige MenschenrechtsaktivistInnen. Die Behörden haben die Festnahmen zwar bisher nicht zugegeben. Berichten aus Sudan zufolge werden jedoch alle acht ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) festgehalten. Ihnen droht Folter und andere Misshandlungen.
Appell an
PRÄSIDENT
His Excellency Omar Hassan al-Bashir
Office of the President, People's Palace, PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 782 541
JUSTIZMINISTER
Mr Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice, PO Box 302
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 764 168
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Mr Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior, PO Box 873
Khartoum, SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.homepage.t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Veröffentlichen Sie bitte die Namen und Aufenthaltsorte aller Gefangenen, auch die von Abdelrahman Mohammed Al Gasim, Dirar Adam Dirar, Abdelrahman Adam Abdelrahman, Manal Mohammed Adam, Aziza Ali Idriss, Aisha Sardo Sherif, Abu Gasim Al Din und Zakaria Yacoub.
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Ich fordere Sie höflich auf, alle Gefangenen aus der Haft zu entlassen oder sie einer als Straftat erkennbaren Handlung anzuklagen.
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Gewähren Sie den Häftlingen bitte Zugang zu gesetzlicher Vertretung, ihren Familien sowie jeglicher medizinischer Behandlung, die sie benötigen.
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Ich fordere Sie auf, die Schikanen und Bedrohungen gegen MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen im Sudan unverzüglich einzustellen.
- Ändern Sie das Gesetz über die Nationale Sicherheit, sodass die umfangreichen Befugnisse des NISS eingeschränkt werden, insbesondere die Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen ohne richterliche Prüfung.
Sachlage
Abdelrahman Mohammed Al Gasim, der Koordinator für Rechtshilfe und Rechtsschutz der Anwaltskammer Darfur und Mitglied der Menschenrechtsorganisation "Human Rights and Advocacy Network for Democracy" (HAND), sowie Dirar Adam Dirar, Finanz- und Verwaltungsbeamter von HAND und Abdelrahman Adam Abdelrahman, der stellvertretende Direktor von HAND, wurden vermutlich am Abend des 30. Oktober in Khartum vom NISS festgenommen.
Die drei Aktivistinnen Manal Mohammed Adam, Aziza Ali Idriss und Aisha Sardo Sherif wurden wahrscheinlich auch am 30. Oktober vom Geheimdienst festgenommen.
Zwei andere Männer, Abu Gasim Al Din und Zakaria Yacoub, wurden vermutlich auch verhaftet. Berichten zufolge wurden noch mehr Personen inhaftiert, aber es gibt keine Bestätigung ihrer Namen, Identität und gegenwärtigen Aufenthaltsorte. Die Festnahmen zielten auf Darfurer, die für HAND arbeiten. Die Organisation ist eine Vereinigung der Darfurer Basisorganisationen, die Menschenrechtsberichte für die Region veröffentlichen. Außerdem wurden MitarbeiterInnen von "Radio Dabanga" ins Visier genommen, einem sudanesischen Radiosender, der in den Niederlanden registriert ist und über Neuigkeiten vom Darfur-Konflikt berichtet. Beide sollen sich in Khartum im selben Gebäude befinden.
Die Familien der Gefangenen wissen nichts über die Aufenthaltsorte ihrer inhaftierten Angehörigen oder die Gründe für die Festnahmen. Berichten zufolge soll Abdelrahman Adam Abdelrahman Folter oder anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt worden sein.
Hintergrundinformation
In Sudan wird oft über Folter und andere Misshandlungen von MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen durch Angehörige des NISS berichtet, insbesondere wenn sie aus Darfur stammen oder sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft befinden. Amnesty International dokumentierte bereits viele Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von MenschenrechtsaktivistInnen, JournalistInnen und Darfurern in Haft durch das NISS.
Das "Gesetz über die Nationale Sicherheit" (National Security Act) von 2010 erteilt dem NISS weitreichende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen. Nach diesem Gesetz genießen NISS-Angehörige Straffreiheit bei jeglichen Menschenrechtsverletzungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit begehen. Das Gesetz über die Nationale Sicherheit erhält Befugnisse und Straffreiheiten aufrecht, die im vorherigen Gesetz, dem "Gesetz über die Nationalen Sicherheitskräfte" (National Security Forces Act) von 1999 festgelegt waren. Das Ergebnis dieser Gesetze ist die Entwicklung einer Kultur der Straffreiheit im Sudan. NISS-Angehörige begehen ungestraft Menschenrechtsverletzungen.
Obwohl die sudanesische Strafprozessordnung Schutzmaßnahmen gegen die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt vorsieht, erlaubt § 50 des Gesetzes über die Nationale Sicherheit, dass NISS-Angehörige jede Person festnehmen und bis zu viereinhalb Monate ohne richterliche Prüfung festhalten können. Dieses Gesetz legt aber nicht die genauen Gründe für solche Inhaftierungen fest. Diese Art der Inhaftierung ohne die Möglichkeit der Kommunikation mit der Außenwelt und ohne jede Kontrolle von außen leistet Folterungen Vorschub.