Foltergefahr

Ergebnis dieser Urgent Action

Am 13. Dezember 2011 wurden auf Weisung des sudanesischen Justizministers die gegen den Menschenrechtsverteidiger Abdelrahman Adam Abdelrahman und den Journalisten Jaafar Alsabki Ibrahim eingeleiteten Strafverfahren eingestellt.

Am 3. November wurde Jaafar Alsabki Ibrahim vom sudanesischen Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) inhaftiert. Der Darfurer Journalist arbeitet für die oppositionelle Zeitschrift Al Sahafa und wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmed Al Bashir
Office of the President
People’s Palace, PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 782 541

JUSTIZMINISTER
Mr Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice, PO Box 302
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 764 168

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Mr Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.homepage.t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Veröffentlichen Sie bitte die Namen und Aufenthaltsorte aller Gefangenen, auch die von Jaafar Alsabki Ibrahim, Abdelrahman Mohammed Al Gasim, Dirar Adam Dirar, Abdelrahman Adam Abdelrahman, Manal Mohammed Adam, Aziza Ali Idriss, Aisha Sardo Sherif, Abu Gasim Al Din und Zakaria Yacoub.

  • Ich fordere Sie mit Nachdruck auf, alle Gefangenen aus der Haft zu entlassen oder sie einer als Straftat erkennbaren Handlung anzuklagen.

  • Gewähren Sie den Häftlingen bitte Zugang zu gesetzlicher Vertretung, ihren Familien sowie jeglicher medizinischer Behandlung, die sie benötigen.

  • Ich fordere Sie auf, die Schikanen und Bedrohungen gegen MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen im Sudan unverzüglich einzustellen.

  • Ändern Sie das Gesetz über die Nationale Sicherheit, um die weitreichenden Befugnisse des NISS einzuschränken, insbesondere die Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen ohne richterliche Prüfung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to disclose the names and whereabouts of all those detained, including Jaafar Alsabki Ibrahim, Abdelrahman, Mohammed Al Gasim, Dirar Adam Dirar, Abdelrahman Adam Abdelrahman, Manal Mohammed Adam, Aziza Ali Idriss, Aisha Sardo Sherif, Abu Gasim Al Din and Zakaria Yacoub;

  • Calling on the authorities to release all those detained or charge them with recognizable criminal offences;

  • Urging the authorities to allow all the detainees access to legal representation as well as family visits and any medical attention they require;

  • Calling on the Sudanese government to immediately stop the harassment and intimidation of human rights activists and journalists in Sudan;

  • Calling on the 2010 National Security Act to be reformed to remove the excessive powers of the NISS, including the powers of arrest and detention without judicial oversight.

Sachlage

Seine Inhaftierung ist Teil einer Welle von Festnahmen, die am 30. Oktober begann, und bei der mittlerweile neun Darfurer AktivistInnen und JournalistInnen verhaftet worden sind. Jaafar Alsabki Ibrahim drohen Folter und andere Misshandlungen.

Am Abend des 3. November führten Angehörige des NISS eine Razzia in den Büroräumen der Zeitung Al Sahafa durch und nahmen Jaafar Alsabki Ibrahim aus der Redaktion mit. Augenzeugenberichten zufolge verboten die NISS-Angehörigen ihm, zuvor seine Familie anzurufen und beschlagnahmten sein Handy. Über seinen genauen Haftort liegen keine Informationen vor.

Vor Jaafar Alsabki Ibrahims Festnahme wurden zwischen dem 30. Oktober und dem 3. November bereits acht andere bekannte AktivistInnen aus Darfur sowie eine unbekannte Anzahl anderer Personen inhaftiert, deren Identität und gegenwärtiger Aufenthaltsort unbestätigt sind.

Die neun namentlich bekannten Inhaftierten stammen aus Darfur und werden wahrscheinlich vom NISS an einem nicht genannten Ort festgehalten. Berichten zufolge soll Abdelrahman Adam Abdelrahman Folter ausgesetzt worden sein. Die Familien der Gefangenen wissen nichts über die Aufenthaltsorte ihrer inhaftierten Angehörigen oder die Gründe für die Festnahme.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Aus Sudan treffen immer wieder Meldungen über Folterungen und Misshandlungen an MenschenrechtsaktivistInnnen und JournalistInnen durch MitarbeiterInnen des sudanesischen Geheimdienstes NISS ein. Vor allem aus Darfur stammende Personen und Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden, sind von derartigen Übergriffen bedroht. Amnesty hat zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlung an dem genannten Personenkreis dokumentiert.

Nach wie vor schränkt der NISS das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und geht gegen JournalistInnen wegen von ihnen verfasster Artikel vor. Vielfach werden JournalistInnen strafrechtlich belangt, weil sie ihren Überzeugungen in friedlicher Weise Ausdruck verliehen haben. Im Juni 2010 wurden sechs regierungskritische JournalistInnen der Zeitung Rai Al Shaab vom NISS verhaftet und einige von ihnen gefoltert und in anderer Weise misshandelt. Zu ihnen zählten Abuzar Al Amin, Al Tahir Abujawhara und Ashraf Abdelaziz. Die drei Männer wurden im Zusammenhang mit einem Artikel, den Abuzar Al Amin verfasst hatte, zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt.

Das im Dezember 2009 verabschiedete Nationale Sicherheitsgesetz 2010 (2010 NSA) überträgt dem NISS weit reichende Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse. Zudem gewährt es den MitarbeiterInnen des Geheimdienstes Schutz vor Strafverfolgung für im Dienst begangene Taten. Die genannte Rechtsvorschrift ist an die Stelle des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte aus dem Jahr 1999 getreten. Beide Gesetze haben in Sudan ein Klima der Straflosigkeit entstehen lassen, in dem MitarbeiterInnen des NISS ohne Furcht vor Strafverfolgung Menschenrechtsverletzungen begehen können.

Die Strafprozessordnung des Landes enthält Schutzvorschriften gegen die Inhaftierung von Menschen ohne Kontakt zur Außenwelt. Paragraph 50 des Nationalen Sicherheitsgesetzes 2010 hingegen erlaubt es dem NISS, Personen ohne richterliche Prüfung für einen Zeitraum von bis zu viereinhalb Monaten in Haft zu halten. In dem Gesetz wird nicht dargelegt, aus welchen Gründen Festnahmen durchgeführt werden dürfen. Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Überprüfung durch außenstehende Stellen leisten der Folter an Gefangenen Vorschub.