Gewaltlose politische Gefangene
Die Journalistin Hengameh Shahidi wurde am 25. Februar erneut inhaftiert und soll nun eine sechsjährige Haftstrafe verbüßen. Ein Berufungsgericht bestätigte ihre Verurteilung auf der Grundlage von Anklagen in Verbindung mit ihrem politischen Engagement und ihrer Arbeit als Journalistin. Sie wird im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT VON TEHERAN
Mr Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana’i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran, 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Email: über die Website http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.
Sende eine Kopie an
GENERALSEKRETÄR DER NATIONAL TRUST PARTY
Mehdi Karroubi
E-Mail: über die Website http://www.etemademelli.ir/contactus/
Auf der Website füllen Sie bitte die mit "FA" markierten Textfelder aus. In das erste Textfeld schreiben Sie Ihren Namen, in das zweite mit "FA" markierte Textfeld den Betreff und in die große Textbox schreiben Sie bitte Ihren Appelltext.
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS
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Fordern Sie die Behörden auf, Hengameh Shahidi umgehend und bedingungslos frei zu lassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten wird.
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Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass sie während ihrer Haft Zugang zu einem Rechtsbeistand und ihrer Familie sowie die von ihr benötigte medizinische Versorgung erhält.
- Dringen Sie auf eine sofortige, gründliche und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe von Hengameh Shahidi, in Haft gefoltert worden zu sein, und darauf, die Verantwortlichen unverzüglich in einem fairen Verfahren vor Gericht zu stellen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling for the immediate and unconditional release of Hengameh Shahidi as she is a prisoner of conscience, held solely for her peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association and assembly;
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Urging the Iranian authorities to ensure that while imprisoned, she is granted access to her family, her lawyer and to all necessary medical treatment.
- Calling for an immediate, thorough and impartial investigation into Hengameh Shahidi’s allegations of torture in detention and for anyone found responsible to be brought to justice promptly and fairly.
Sachlage
Am 25. Februar 2010 wurde Hengameh Shahidi erneut festgenommen und ins Evin-Gefängnis gebracht. Zuvor hatte sie eine Vorladung zum Geheimdienstministerium erhalten, unter dem Vorwand ihr ein paar Fragen stellen zu wollen. Anfänglich waren nicht einmal ihrem Anwalt Mohammad Mostafaei die Gründe der erneuten Inhaftierung bekannt. Als er bei der Abteilung 54 des Revolutionsgerichtes in Teheran vorstellig wurde, legte man ihm dort ein Urteil des Berufungsgerichts vor, das am Tag vor ihrer Inhaftierung ergangen war. Darin wurde die Aufrechterhaltung der sechsjährigen Gefängnisstrafe seiner Mandantin bestätigt.
Die sechsjährige Gefängnisstrafe beinhaltet fünf Jahre Haft wegen der "Teilnahme an Versammlungen und Konspiration, mit dem Ziel die nationale Sicherheit zu gefährden" und ein Jahr wegen "Propaganda gegen den Staat". Das Berufungsgericht hatte ihre Verurteilung zu einer 91-tägigen Haftstrafe und einer Geldstrafe wegen "Beleidigung des Präsidenten" aufgehoben.
Hengameh Shahidi leidet an einer Herzerkrankung und benötigt regelmäßige medizinische Versorgung.
Hintergrundinformation
Hengameh Shahidi, die den Wahlkampf des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi unterstützte und Mitglied der unter seinem Vorsitz stehenden Oppositionspartei "National Trust Partei" ist, wurde erstmals am 30. Juni 2009 festgenommen. Man hatte sie im Evin-Gefängnis in Teheran über vier Monate lang festgehalten, bis sie am 1. November 2009 gegen Kaution freigelassen wurde. Während ihrer Haft soll sie nach eigenen Angaben gefoltert worden sein. Die Verhörenden sollen ihr mehrmals gedroht haben, sie hinzurichten und damit, weitere Mitglieder ihrer Familie einzusperren. Einmal unterzog man sie einer Scheinhinrichtung.
Weitere ausführliche Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte den vorangegangenen Urgent Actions zu diesem Fall (UA-231/2009, UA-231/2009-1 und UA-231/2009-2) und der englischen Fassung auf www.amnesty.org.