Journalistin erhält Haftstrafe

Die Journalistin Hengameh Shahidi wurde zu sechs Jahren, drei Monaten und einem Tag Haft verurteilt. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Sie befindet sich gegen Kaution auf freiem Fuß, da noch ein Rechtsmittel gegen Urteil und Strafmaß vor Gericht anhängig ist. Bei einer erneuten Inhaftierung würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten und ihre umgehende und bedingungslose Freilassung fordern.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT VON TEHERAN
Mr Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana’i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran, 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: Via website: http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.

Sende eine Kopie an

GENERALSEKRETÄR DER NATIONAL TRUST PARTY
Mehdi Karroubi

E-Mail: über die Website http://www.etemademelli.ir/contactus/
Auf der Website füllen Sie bitte die mit "FA" markierten Textfelder aus. In das erste Textfeld schreiben Sie Ihren Namen, in das zweite mit "FA" markierte Textfeld den Betreff und in die große Textbox schreiben Sie bitte Ihren Appelltext.

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS

  • Dringen Sie bei den Behörden auf eine Prüfung des Urteils und Strafmaßes, die gegen Hengameh Shahidi verhängt wurden. Denn im Falle einer Inhaftierung wäre sie eine gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft gehalten wird.

  • Erinnern sie daran, dass es weder in der iranischen Verfassung noch nach dem Völkerrecht eine Straftat ist, an friedlichen Demonstrationen teilzunehmen sowie Medien Interviews zu geben und Petitionen zu unterzeichnen, in denen die Achtung der Menschenrechte gefordert wird.

  • Dringen Sie auf eine sofortige, gründliche und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe von Hengameh Shahidi, in Haft gefoltert worden zu sein, und darauf, die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht zu stellen.

Sachlage

Als Hengameh Shahidis Anwalt Mohammad Mostafaei bei der Abteilung 26 des Revolutionsgerichtes in Teheran vorstellig wurde, erfuhr er, dass man seine Mandantin zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt hatte: Fünf Jahre Haft wegen der "Teilnahme an Versammlungen und Konspiration, mit dem Ziel die nationale Sicherheit zu gefährden", ein Jahr wegen "Propaganda gegen den Staat" und 91 Tage wegen "Beleidigung des Präsidenten". Am selben Tag kündigte der Anwalt an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Hengameh Shahidi unterstützte den Wahlkampf des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi. Sie beriet ihn in frauenspezifischen Fragen. In der Gerichtsverhandlung wurde der Journalistin folgendes zur Last gelegt: die Teilnahme an Demonstrationen gegen das umstrittene Ergebnis der Wahlen vom 13. bis 17. Juni, ein Interview an die Medien, das Sammeln von Unterschriften für die "Kampagne zur Gleichberechtigung" (auch bekannt als "Eine-Millionen-Unterschriften-Kampagne", mit der die Diskriminierung der Frauen im iranischen Recht beendet werden soll) sowie ihr Einsatz für ein Verbot von Steinigungen im Iran. Des Weiteren beschuldigt man sie, zahlreiche Erklärungen an UN-Menschenrechtsinstitutionen, in denen Menschenrechtsverletzungen im Iran beschrieben werden, unterzeichnet zu haben und in ihrem Blog regierungskritische Artikel veröffentlicht zu haben.

Hengameh Shahidi wurde am 30. Juni festgenommen und im Evin-Gefängis in Teheran 50 Tage lang in Einzelhaft gehalten. Anschließend verlegte man sie in eine Zelle, die sie mit einer zweiten Frau teilte. Die Verhörenden drohten ihr mehrmals, sie hinzurichten und damit, weitere Mitglieder ihrer Familie einzusperren. Einmal unterzog man sie einer Scheinhinrichtung. Am 1. November wurde sie schließlich gegen eine Kaution von 900 Rail (umgerechnet etwa 90 000 US-Dollar) freigelassen, nachdem sie aus Protest gegen ihre fortdauernde Inhaftierung sechs Tage lang in einen Hungerstreik getreten war. Am 4. November, nach ihrer Freilassung, begann das Gerichtsverfahren gegen sie.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Vor ihrer Freilassung drohten Bedienstete des Gefängnisses Hengameh Shahidi Strafsanktionen an, sollte sie ihren Hungerstreik fortsetzen. Dagegen genießen Mitglieder der Sicherheitskräfte, die sich Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben, Straffreiheit. Auf der Website Norooz wird Hengameh Shahidi mit folgender Frage zitiert: "Sind die Personen, die mich im Kellergeschoss des Evin-Gefängnisses geschlagen haben, vor einen Disziplinarausschuss der Haftanstalt gestellt worden?" Amnesty International liegen zu Ermittlungen wegen dieser Vorwürfe keine Informationen vor.

Seit der Bekanntgabe des Wahlsiegs des amtierenden Präsidenten Ahmadinejad am 13. Juni nahmen hunderttausende IranerInnen im ganzen Land an größtenteils friedlichen Großkundgebungen teil, in denen sie den Ausgang der Wahlen anzweifelten. Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen die Demonstrierenden an. Die Behörden bestätigten 36 Todesfälle, während die Opposition von mehr als 70 Toten ausgeht. Mindestens 4.000 Personen wurden festgenommen, viele von ihnen gefoltert oder in Hafteinrichtungen im ganzen Land auf andere Weise misshandelt. Einige gaben an, vergewaltigt worden zu sein. Die Behörden dementierten dies, nachdem oberflächliche Untersuchungen und andere Maßnahmen durchgeführt wurden, die jedoch eher dazu bestimmt zu sein schienen, die Wahrheit zu vertuschen, als diese aufzudecken. Über 80 Personen wurden in Zusammenhang mit den Unruhen nach der Wahl zu Gefängnis- oder Prügelstrafen verurteilt. Dazu zählen auch diejenigen, die in den im August begonnenen Massenschauprozessen verurteilt wurden. Mindestens fünf Menschen wurden zum Tode verurteilt.

Sicherheitskräfte gehen an Tagen von nationaler Bedeutung weiter mit Gewalt gegen Demonstrationen vor. Zuletzt wurden am 7. Dezember Kundgebungen von Studierenden brutal zerschlagen. Sie hatten an die Studierenden gedacht, die 1953 Opfer des Shah Regimes geworden sind. Allein in Teheran wurden an diesem Tag 200 Demonstrierende festgenommen. Auch Menschenrechtsverteidiger wurden zur Zielscheibe. Am 5. Dezember nahm man 29 Mitglieder der Gruppe "Mütter in Trauer" in der Hauptstadt fest. Jeden Samstag kommt die Gruppe zusammen und protestiert gegen die Tötung von Demonstrierenden und andere Menschenrechtsverletzungen nach der Wahl. Inzwischen wurden alle 29 Festgenommenen wieder freigelassen.
Nähere Informationen zu den Ereignissen nach der Wahl finden Sie auf Englisch unter Iran: Election contested, Repression compounded (Index MDE 13/123/2009), Dezember 2009, http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/123/2009/en