Journalistin gegen Kaution frei
Am 1. November wurde die Journalistin Hengameh Shahidi gegen Kaution freigelassen. Zuvor hatte sie vier Monate lang ohne Gerichtsverfahren in einem Gefängnis in Teheran eingesessen. Aus Protest gegen ihre Inhaftierung war die Journalistin rund sechs Tage im Hungerstreik gewesen.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT VON TEHERAN
Mr Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana’i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir
LEITER DES PARLAMENTARISCHEN SONDERAUSSCHUSSES
Parviz Sorouri, Majles-e Shoura-ye Eslami
Baharestan Square, Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0098) 21 33440 309
E-Mail: sorouri@majlis.ir
Sende eine Kopie an
GENERALSEKRETÄR DER NATIONAL TRUST PARTY
Mehdi Karroubi
E-Mail: über die Website http://www.etemademelli.ir/contactus/
Auf der Website füllen Sie bitte die mit "FA" markierten Textfelder aus. In das erste Textfeld schreiben Sie Ihren Namen, in das zweite mit "FA" markierte Textfeld den Betreff und in die große Textbox schreiben Sie bitte Ihren Appelltext.
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS.
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Begrüßen Sie die Freilassung von Hengameh Shahidi, aber bringen Sie Ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass die gegen sie erhobene Anklage nur auf ihrer friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung beruht.
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Dringen Sie darauf, dass die Anklage fallengelassen wird, da sie im Falle einer Verurteilung und Inhaftierung eine gewaltlose politische Gefangene wäre.
- Dringen Sie auf eine unabhängige Untersuchung ihrer Vorwürfe, in Haft geschlagen worden zu sein, und dass, falls ihre Vorwürfe sich als wahr erweisen, die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
Sachlage
Hengameh Shahidi ist Mitglied der "National Trust Party", einer Oppositionspartei unter dem Vorsitz des reformorientierten Geistlichen Mehdi Karroubi. Dieser kandidierte bei den Wahlen im Juni 2009 für das Amt des Staatspräsidenten. Die Ergebnisse des Urnengangs sind umstritten und haben Massendemonstrationen ausgelöst.
Hengameh Shahidi promoviert an einer britischen Universität und war in den Iran zurückgekehrt, um Mehdi Karroubi während des Wahlkampfes in frauenspezifischen Fragen zu beraten. Nach ihrer Festnahme am 30. Juni war sie 50 Tage lang im Evin-Gefängis in Teheran in Einzelhaft gehalten und anschließend in eine Gemeinschaftszelle verlegt worden, die sie mit einer anderen Frau teilte.
Bedienstete des Gefängnisses drohten Hengameh Shahidi Strafsanktionen an, sollte sie ihren Hungerstreik fortsetzen. Auf der Website Norooz wird Hengameh Shahidi mit folgender Frage an ihre Familie zitiert: "Sind die Personen, welche mich im Kellergeschoss des Evin-Gefängnisses geschlagen haben, vor einen Disziplinarausschuss gestellt worden?"
Hengameh Shahidi leidet an einer Herzerkrankung und unter Depressionen. Sie muss regelmäßig Medikamente einnehmen, unterließ dies jedoch während ihrer Tage im Hungerstreik. Nach Angaben der Journalistenorganisation Committee of Human Rights Reporters äußerte sich Hengameh Shahidi gegenüber ihrer Familie mit den Worten: "Dies ist meine einzige Möglichkeit des Protests gegen die Situation, in der ich stecke. Entweder ich werde freigelassen, oder man bringt nur noch meinen Leichnam aus dem Gefängnis." Nach ihrer Haftentlassung wurde Hengameh Shahidi in ein Krankenhaus gebracht. Über ihren derzeitigen Gesundheitszustand liegen keine Informationen vor.
Die Haftentlassung von Hengameh Shahidi erfolgte gegen Kaution in Höhe von 900 Millionen Rial (umgerechnet etwa 90 000 US-Dollar). Für den 4. November ist vor der 26. Kammer des Revolutionsgerichts von Teheran eine Anhörung anberaumt. Der Rechtsanwalt von Hengameh Shahidi durfte seine Mandantin erstmals Anfang Oktober im Gefängnis besuchen. Seinen Angaben zufolge lautet die Anklage auf "Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen, Verschwörung gegen die Staatssicherheit, staatsfeindliche Propaganda, Störung der öffentlichen Ordnung und Beleidigung des Präsidenten der Islamischen Republik Iran".
Hintergrundinformation
Seit der Bekanntgabe des Wahlsiegs des amtierenden Präsidenten Ahmadinejad am 13. Juni nahmen hunderttausende IranerInnen im ganzen Land an größtenteils friedlichen Großkundgebungen teil, in denen sie den Ausgang der Wahlen anzweifelten. Daraufhin schränkten die iranischen Behörden die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sofort drakonisch ein. Auch Telefon- und Internetverbindungen wurden erheblich gestört. Außerdem ist es den iranischen Medien seither untersagt, Informationen über die im ganzen Land schwelenden Unruhen zu veröffentlichen. Ausländische JournalistInnen wurden von den Straßen verbannt, ihre Visa nicht verlängert, und einige wurden festgenommen oder des Landes verwiesen. Derzeit befinden sich vermutlich noch rund 20 Journalisten in Haft, deren Festnahme mit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Zusammenhang steht.
Als Reaktion auf die Massenproteste wurden zahlreiche Sicherheitskräfte eingesetzt, insbesondere die paramilitärische Basij-Miliz. Mindestens 4.000 Personen sollen in den drei bis vier Wochen nach der Wahl am 12. Juni festgenommen worden sein, darunter auch bekannte politische Persönlichkeiten, die entweder den Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Mousavi und Mehdi Karroubi oder dem ehemaligen Präsidenten Khatami nahe stehen, der Mousavis Wahlkampf unterstützte.
Einige MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen wurden ebenfalls inhaftiert. Ihnen wurde der Kontakt zu RechtsanwältInnen verweigert, sie konnten aber in den meisten Fällen von Familienangehörigen besucht werden. Seitdem wurden immer wieder Personen festgenommen, darunter auch Studierende, die seit Beginn des Semesters im September die Proteste auf dem Campus weitergeführt haben.
Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor; Dutzende wurden getötet und Hunderte verletzt. Einige Demonstrierende erlagen später ihren Verletzungen. Andere wurden verletzt und starben infolge von Folter im Gefängnis.
Die Massenprozesse gegen hunderte von Angeklagten, die Anfang August begannen, entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Die Gefangenen "gestanden" vage formulierte Anklagen, die oft keine strafbaren Handlungen darstellen. Diese "Geständnisse", die offensichtlich unter Zwang erfolgt waren, wurden vor Gericht zugelassen. Einige Angeklagte wurden bei ähnlichen "Geständnissen" gefilmt und die Aufnahmen noch vor der Verhandlung im Fernsehen ausgestrahlt. Mindestens vier Personen wurden bereits zum Tode verurteilt, vielen weiteren könnte die Todesstrafe drohen. Gegen Dutzende sollen Haftstrafen verhängt worden sein, darunter mindestens eine 15-jährige Haftstrafe.
Iranische Behörden haben bestätigt, dass zumindest einige dieser Gefangenen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wurden und dass in mindestens einem Gefangenenlager nahe Teheran, Kahrizak, Misshandlungen stattgefunden haben. Diese Einrichtung wurde nun auf Anordnung des Religionsführers Ayatollah Ali Khamenei geschlossen. Zwölf Polizeibeamte und ein Richter, die Gefangene nach Kahrizak überstellt haben, müssen sich Berichten zufolge wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Misshandlungen vor Gericht verantworten. Am 9. September 2009 teilte Farhad Tajari, Mitglied eines parlamentarischen Sonderausschusses zur Untersuchung der Festnahmen, der Nachrichtenagentur Fars mit, dass sehr bald eine Gerichtsverhandlung stattfinden würde, in der die Gesetzesverstöße der Tatverdächtigen im Fall Kahrizak untersucht würden.
Am 7. September schlossen iranische Sicherheitskräfte die Büroräume des Ausschusses, der von Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mousavi mitbegründet worden war. Sie konfiszierten die Aussagen von ZeugInnen zur Misshandlung von Häftlingen und Demonstrierenden. Amnesty International hat bereits die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass dies zu Repressalien der Sicherheitskräfte gegen die ZeugInnen führen könnte (mehr Informationen dazu auf Englisch unter http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/iranian-rape-and-torture-victims-renewed-risk-20090910). Gegen Mehdi Karroubi ist in Zusammenhang mit seinen öffentlichen Äußerungen über mutmaßliche Vergewaltigungen und Folter ein Verfahren beim Sondergericht für Geistliche eingeleitet worden. Dieses Gremium behandelt Fälle, in denen Geistliche angeklagt sind, und unterliegt nicht der Kontrolle der Justizbehörden.