Familie inhaftiert
Yevgeniya Polukhina, Nina Chursina, Mariya Polukhina und Alexsandr Polukhin
© Yana Polukhina
Vier Mitglieder der Familie Polukhin wurden 2010 des Drogenhandels beschuldigt, weil sie Speisemohn verkauft hatten. Nach einem unfairen Prozess waren sie zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden. Sie haben vor dem Obersten Gerichtshof Russlands Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt. Die Anhörung wird vermutlich in den nächsten Tagen stattfinden.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 5841 / (007) 495 692 1725
STAATSANWALT DER REGION VORONEZH
Nikolai Antolevich Shishkin
pereulok. Krasnoarmeisky 12 "B"
394006 Voronezh
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
E-Mail: prokuratura-vrn@yandex.ru
Sende eine Kopie an
OMBUDSPERSON FÜR MENSCHENRECHTE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Tatiana Nikolaevna Moskalkova
ul. Miasnitskaia, 47
107084, Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 607 7470 oder
(00 7) 495 607 3977 (Zur Kontrolle, ob das Fax ankam: (00 7) 495 607 1854)
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte überprüfen Sie das Verfahren gegen die Familie Polukhin im Hinblick auf die Standards eines fairen Verfahrens und die Befugnisse der Staatsanwaltschaft.
- Stellen Sie bitte sicher, dass die Neuverhandlung des Falls in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren stattfindet.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Russian authorities to review the case against the Polukhin family in line with fair trial standards and the powers given to the Prosecutor’s Office.
- Urging them to ensure the retrial of the case is carried out in full accordance with fair trial standards.
Sachlage
Alexandr Polukhin eröffnete im Jahr 2000 eine Bäckerei, ein Café und einen kleinen Lebensmittelladen in Voronezh (Woronesch) in Südrussland. Zuvor hatte er bei der Luftwaffe gearbeitet. Seine Frau Mariya Polukhina, seine Tochter Nina Chursina und seine Schwägerin Yevgeniya Polukhina arbeiteten in dem Familienbetrieb. Das Unternehmen war erfolgreich und beschäftigte im Jahr 2010 15 Mitarbeiter_innen. Die Angebotspalette der Bäckerei und des Ladens umfasste auch Mohnbrötchen und Speisemohn. Angaben der Familie zufolge verlangten Beamt_innen der örtlichen Vertretung der nationalen Drogenbehörde 2010 "Schutzgeld". Nachdem sie sich geweigert hatten, zu zahlen, brachte die russische Drogenbehörde Anschuldigungen wegen Drogenhandels gegen sie vor. Die Behörde gab an, dass der Speisemohn, den die Familie verkauft, zu den Betäubungsmitteln gehöre und für Drogenkonsument_innen gedacht sei, da er geringfügige Mengen an Mohnstroh enthält, (was bei Speisemohn üblich ist).
Während des Prozesses, der im Juli 2012 begann, akzeptierte der Richter widerspruchslos die Ansicht des Staatsanwalts. Alle Zeug_innen der Staatsanwaltschaft waren anonyme Drogenkonsument_innen, die angaben, Mohn von den Mitgliedern der Familie gekauft zu haben. Drei der Zeug_innen waren bereits wegen Rauschgiftdelikten strafrechtlich verfolgt worden. Eine dieser drei Zeug_innen zog ihre Aussage vor Gericht zurück und sagte, dass sie gelogen habe, damit die Anklagen gegen sie fallengelassen werden. Der Richter stellte die Glaubwürdigkeit der Zeug_innen nicht in Frage und ignorierte die Alibis der Familie, die belegten, dass diese zu zwei Zeitpunkten, die von der Staatsanwaltschaft angeführt wurden, keinen Mohn verkauft haben konnten. In einem Fall war Yevgeniya Polukhina in ein Krankenhaus gebracht worden, da sie eine Fehlgeburt erlitten hatte. Nina Chursina wurde vorgeworfen, im Mai 2010 Mohn verkauft zu haben. Dabei soll sie mit einem Auto gefahren sein, das sie erst im September 2010 gekauft hatte.
Im Juli 2015 wurde die gesamte Familie wegen Drogenhandels verurteilt. Alexandr Polukhin wurde zu acht Jahren und vier Monaten, Mariya Polukhina, Nina Chursina und Yevgeniya Polukhina zu je acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem musste die Familie ihr Unternehmen schließen. Ein Rechtsmittelverfahren am 17. Februar 2016 führte zu einer Verkürzung ihrer Haftstrafen um wenige Monate. Weitere Rechtsmittel wurden am 31. Mai vor dem Regionalgericht Voronezh und am 29. August vor dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation abgewiesen. Das am 28. September eingereichte letztinstanzliche Rechtsmittel wird derzeit vor dem Obersten Gerichtshof behandelt. Die Anhörung wird innerhalb der nächsten Tage erwartet.
Hintergrundinformation
Die Verwendung von Speisemohn ist in Russland weitverbreitet und von russischen Gesetzen nicht verboten. Der Missbrauch von Betäubungsmittelgesetzen im Zusammenhang mit Speisemohn wird in Russland seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. 2011 erschienene Statistiken der russischen Drogenbehörde zu Rauschgiftdelikten führen zu der Annahme, dass der Prozess gegen die Familie Polukhin kein Einzelfall ist. Allein im Jahr 2011 gab die Drogenbehörde an, 2.649 Straftaten im Zusammenhang mit dem rechtwidrigen Gebrauch von Rauschgiften in Form von Speisemohn verzeichnet zu haben. Die Behörde machte jedoch keine Aussagen darüber, wie viele der Fälle vor Gericht verhandelt wurden. Im April 2016 wurde die russische Drogenbehörde aufgelöst.
Obwohl die Unabhängigkeit der Justiz in der Verfassung und weiteren Gesetzen Russlands festgelegt ist, sind Richter_innen einem hohen Druck von Seiten der Exekutive und ihren Vorgesetzten in der Justiz ausgesetzt, um eine "stabile Urteilsrate" (stabilnost prigovora) zu erfüllen. In der Praxis bedeutet das, zu verhindern, dass das Urteil in einem Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird. Während Freisprüche häufig durch vom Staatsanwalt eingelegte Rechtsmittel aufgehoben werden, ist dies bei Verurteilungen, gegen die die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt hat, äußerst selten der Fall. Dies führt zu dem in Russland weithin bekannten "Hang zur Verurteilung" im Strafrechtssystem. Die fehlende Unabhängigkeit der Justiz in Russland wurde von internationalen Menschenrechtsorganisationen festgestellt. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen kritisierte diese 2015 in seinem Abschließenden Bericht zu Russland.
Laut einem Familienmitglied, welches während des gesamten Prozesses anwesend war, machte der Vorsitzende Richter im Fall Polukhin im Bezirksgericht Levoberezhny in Voronezh einige Aussagen, die nicht mit der Unschuldsvermutung vereinbar waren. Als sich die Angeklagten beispielsweise vor dem Ende der Anhörung beim Richter beschwerte, dass der Staatsanwalt sie bedroht habe, erwiderte der Richter: "Ich denke, dass Sie mit dieser Einstellung und nach einem solchen Verhalten einige Zeit im Gefängnis verbringen werden".