Registrierungsfrist für NGOs verlängert

Stark gegen das Unrecht - Menschenrechtsverteidiger

Stark gegen das Unrecht - Menschenrechtsverteidiger

Die ägyptischen Behörden haben die unter dem Gesetz über Vereinigungen vorgeschriebene Registrierungsfrist für NGOs bis zum 10. November verlängert. Falls sich die NGOs nicht registrieren lassen, wird ihnen mit Konsequenzen gedroht. Sie müssen womöglich mit Schließung und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Appell an

SOZIALMINISTERIN
Her Excellency Ghada Waly
Ministry of Social Solidarity
19 Maraghi Street
Giza
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 3 337 5390

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DES NATIONALRATS FÜR MENSCHENRECHTE
Mohamed Fayek
69 Giza St.
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 3 762 4852

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, die gesetzlich vorgeschriebene Registrierungspflicht für NGOs aufzuheben, da das Gesetz über Vereinigungen (Gesetz 84/2002) nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.

  • Bitte beenden Sie das scharfe Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und stellen Sie sicher, dass den Untersuchungen der legitimen und friedlichen Aktivitäten von Menschenrechtsorganisationen und den Schikanierungen von Menschenrechtsverteidiger_innen ein Ende gesetzt wird.

  • Ziehen Sie bitte den aktuellen Gesetzesentwurf zurück.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Gesetze, die NGOs betreffen, die Vereinigungsfreiheit nicht einschränken.

Sachlage

Der Nationalrat für Menschenrechte hat das Sozialministerium gebeten, die Registrierungsfrist für NGOs bis zum 10. November zu verlängern. Sozialministerin Ghada Waly gab in einer Erklärung an, dass das Ministerium mit einer Verlängerung einverstanden sei.

Die Behörden arbeiten weiterhin an einem Gesetzentwurf, der eine Verschärfung der bestehenden Rechtslage für NGOs darstellen würde. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Regierung die Registrierung, Finanzierung und weitere Tätigkeiten der NGOs stark kontrollieren könnte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Trotz Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit durch die Behörden hat Ägypten eine aktive Zivilgesellschaft.

Am 18. Juli rief das Sozialministerium alle NGOs auf, sich "innerhalb von 45 Tagen", d. h. bis zum 2. September, gemäß dem Gesetz über Vereinigungen (Gesetz 84/2002) registrieren zu lassen. Falls sie dem nicht nachkämen, würden sie nach Vorgabe des Gesetzes zur Verantwortung gezogen. Viele ägyptische Menschenrechtsorganisationen agieren als Anwaltskanzleien oder gemeinnützige Unternehmen, weil sie gemäß der aktuellen Rechtslage die Erlaubnis des Sozialministeriums einholen müssen, bevor sie sich registrieren lassen können. Die Behörden haben solchen Organisationen jedoch in der Vergangenheit entweder die Registrierung verweigert oder ihre Registrierungsanträge ignoriert.

Durch das Gesetz 84 aus dem Jahr 2002 übt die Regierung bereits eine umfassende Kontrolle über die Registrierung und Finanzierung von NGOs aus. Die Behörden haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verschärfung der bestehenden Rechtslage darstellt. Laut Amnesty International würde der Gesetzentwurf NGOs daran hindern, ohne die vorherige Zustimmung der Regierung Feldforschung zu betreiben, Umfragen durchzuführen oder mit ausländischen Organisationen zusammenzuarbeiten. Unter dem neuen Gesetz könnten die Behörden NGOs auflösen oder ihnen die gesetzliche Registrierung verweigern, wenn diese aufgrund vage formulierter Vorwürfe als "Gefahr für die nationale Einheit" betrachtet oder "gegen die öffentliche Ordnung oder die Sitten des Landes verstoßen" würden.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs würde darüber hinaus die Einrichtung eines Koordinierungsausschusses nach sich ziehen. Der Ausschuss würde sich zusammensetzen aus Regierungsbeamt_innen wie z. B. Mitarbeiter_innen des Innenministeriums und der ägyptischen Geheimdienste, die unter anderem die Registrierung, Aktivitäten und Finanzierung ausländischer Organisationen in Ägypten kontrollieren könnten. Zudem könnten sie an ägyptische NGOs gerichtete ausländische Fördergelder kontrollieren. Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs könnte außerdem der Zugang von Amnesty International nach Ägypten sowie die Aktivitäten der Organisation in Ägypten aller Wahrscheinlichkeit nach stark eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für andere internationale Menschenrechtsorganisationen und NGOs, die in Ägypten in den Bereichen Entwicklung und politische Reformen tätig sind.

Die ägyptischen Behörden gehen bereits seit Jahren scharf gegen NGOs und Menschenrechtsorganisationen vor, insbesondere seit den Unruhen im Jahr 2011. Mitte 2011 leitete die Regierung eine Untersuchung der Registrierung und Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen ein und ordnete später sogar strafrechtliche Ermittlungen an. Die Untersuchung erfolgte, nachdem bekannt wurde, dass US-Behörden ohne die Zustimmung der ägyptischen Regierung Millionen von US-Dollar an Hilfsgeldern an ägyptische NGOs übergewiesen hatten.

Im Dezember 2011 führten Angehörige der Staatsanwaltschaft im Beisein von bewaffneten Sicherheitskräften Razzien bei fünf internationalen NGOs und zwei ägyptischen Menschenrechtsorganisationen durch. Die Büros wurden daraufhin geschlossen und die Mitarbeiter_innen festgenommen. Im Juni 2013 wurden 43 NGO-Mitarbeiter_innen von einem Gericht wegen ihrer Tätigkeit bei nicht registrierten NGOs und wegen des Erhalts illegaler ausländischer Fördergelder schuldig gesprochen. Alle Betroffenen wurden, zumeist in Abwesenheit, zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt.

Am 18. Dezember 2013 führten bewaffnete Sicherheitskräfte Razzien in dem Hauptsitz des Ägyptischen Zentrums für wirtschaftliche und soziale Rechte in Kairo durch. Einige angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen wurden festgenommen, geschlagen und mehrere Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Alle wurden nach kurzer Zeit wieder freigelassen, außer Mohamed Adel von der Jugendbewegung des 6. April, der im Zusammenhang mit einem Kriminalfall festgehalten wurde. Am 22. Mai 2014 wurde außerdem das Büro des Ägyptischen Zentrums für wirtschaftliche und soziale Rechte in Alexandria durchsucht. Es wurden mindestens 15 Rechtsbeistände und Aktivist_innen festgenommen, die an einer Konferenz teilgenommen hatten, um einen festgenommenen Demonstrierenden zu unterstützen. Sie wurden jedoch nach kurzer Zeit wieder freigelassen.