Prozessbeginn in Kürze
Sieben Mitgliedern der religiösen Minderheit der Baha’i im Iran droht die Todesstrafe. Der Prozess gegen die zwei Frauen und fünf Männer könnte am 18. August 2009 beginnen. Die Betroffenen hatten bislang keinen Kontakt zu ihren AnwältInnen, und ein faires Gerichtsverfahren ist unwahrscheinlich. Die Baha’i-Mitglieder sind gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen ihrer religiösen Überzeugung gefangen gehalten werden.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street, Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website http://www.leader.ir/langs/en/index.php? p=letter
(Englisch) oder http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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sich besorgt darüber äußern, dass Fariba Kamalabadi Taefi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaei, Behrouz Tavakkoli, Vahid Tizfahm und Mahvash Sabet ein unmittelbarer und unfairer Prozess vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichtes droht;
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die umgehende und bedingungslose Freilassung der sieben gewaltlosen politischen Gefangenen fordern, die aus Sicht von Amnesty International allein aufgrund ihres Glaubens bzw. ihrer friedlichen Aktivitäten für die Rechte der Baha’i inhaftiert sind;
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Ihre Besorgnis darüber äußern, dass die Anklagen gegen die sieben Personen politisch motiviert sind und die Behörden auffordern, sie umgehend fallen zu lassen;
- Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass ihnen die Todesstrafe drohen könnte.
Sachlage
Die sieben Baha’i-Mitglieder stehen wegen "Beleidigung religiöser Heiligtümer und Propaganda gegen den Staat" unter Anklage. Im Mai 2009 ließ man die Familien der Inhaftierten wissen, dass diesen zusätzlich die Anklage "mofsed fil arz" (Verdorbenheit auf Erden), die mit der Todesstrafe geahndet werden kann, droht.
Bei den sieben Angeklagten handelt es sich um zwei Frauen – Fariba Kamalabadi Taefi und Mahvash Sabet – und fünf Männer – Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaei, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Sie alle sind führende Mitglieder einer Koordinierungsgruppe der religiösen Minderheit der Baha’i, die religiöse und administrative Angelegenheiten der Baha’i im Iran regelt. Mahvash Sabet, die Sekretärin der Koordinierungsgruppe, befindet sich bereits seit dem 5. März 2008 in Haft. Die anderen wurden am 14. Mai 2008 festgenommen. Die sieben Personen befinden sich im Trakt 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses, der dem Geheimdienstministerium untersteht. Seit ihrer Inhaftierung hatten sie keinen Kontakt zu ihren AnwältInnen.
Die zwei Frauen und fünf Männer sollten ursprünglich am 11. Juli 2009 vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts von Teheran erscheinen, der Termin wurde jedoch verschoben. Es scheint, dass der Prozess nun am 18. August 2009 stattfindet. Abdolfattah Soltani, der sich selbst im Gefängnis befindet, ist einer der Anwälte der Angeklagten (UA 160/2009, 19. Juni 2009). Er erhielt eine Nachricht mit der Information, dass er am 18. August 2009 wegen der Anklage gegen die sieben Mitglieder der Baha’i vor Gericht erscheinen solle. Amnesty International kritisiert immer wieder das Revolutionsgericht in Teheran wegen der Missachtung der internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.
Hintergrundinformation
Die Religionsgemeinschaft der Baha’i wurde vor 150 Jahren gegründet und hat sich seither auf der ganzen Welt verbreitet. Seit der Ausrufung der Islamischen Republik Iran wird die Baha’i-Gemeinde systematisch drangsaliert und verfolgt. Gleiche Rechte auf Bildung und der Zugang zu Arbeit und Aufstiegsmöglichkeiten werden ihnen verwehrt. Darüber hinaus dürfen sie sich weder versammeln noch religiöse Feiern abhalten.
Seit Präsident Mahmoud Ahmadinejad 2005 zum ersten Mal ins Amt gewählt wurde, sind viele Mitglieder der Baha’i festgenommen worden. Drei der sieben genannten Personen – Fariba Kamalabadi Taefi, Behrouz Tavakkoli und Jamaloddin Khanjani – waren zuvor schon wegen ihrer Tätigkeiten für die Gemeinschaft der Baha’i festgenommen worden.
Für Hintergrundinformationen zu den sieben Baha’is siehe UA-128/2008 (15. Mai 2009).
Nach Artikel 502 des Strafgesetzbuches können Personen, die der Spionage überführt wurden, zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt werden. Artikel 508 sieht vor, dass diejenigen, denen die schwerwiegendere Straftat "Kooperation mit ausländischen Staaten zur Gefährdung der nationalen Sicherheit" zur Last gelegt wird, eine Gefängnisstrafe von einem bis zu zehn Jahren erhalten oder zum Tode verurteilt werden. "Beleidigung religiöser Heiligtümer" kann mit einem bis fünf Jahren Gefängnis oder der Todesstrafe geahndet werden.
"Propaganda gegen den Staat" wird mit drei Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Ali Ashtari, ein Telekommunikationshändler, wurde im November 2008 gehängt, nachdem man ihn der Spionage für Israel für schuldig befunden hatte.
Abdolfattah Soltani ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Mitglied des Zentrums für die Verteidigung der Menschenrechte (Center for Defense of Human Rights) und enger Verbündeter der Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi. Er wurde am 16. Juni 2009 festgenommen und wird seitdem in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt.