Verleumdungsvorwürfe
Landkarte von Indonesien
© Amnesty International
Dem bekannten Menschenrechtsverteidiger I Wayan "Gendo" Suardana droht ein Verfahren wegen Verleumdung. Grund dafür sind von ihm veröffentlichte Twitter-Nachrichten über Unterstützer_innen des großangelegten Landgewinnungsprojekts eines Bauunternehmers in Banoa Bay im Süden Balis.
Appell an
CHEF DER NATIONALPOLIZEI
General Pol. Drs. H.M. Tito Karnavian
National Police Headquarters
Jl. Trunojoyo No. 3, Kebayoran Baru
Jakarta Selatan 12110
INDONESIEN
(Anrede: Dear General / Sehr geehrter Herr General)
Fax: (00 62) 21 7220 669 oder
(00 62) 21 7218 741
E-Mail: mabes@polri.go.id
Twitter: @DivHumasPolri
LEITER DES BÜROS DES PRÄSIDIALSTABS
KSP, Mr. Teten Masduki
Gedung Bina Graha
Jl. Veteran No. 16. Jakarta Pusat 10110
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 3450 009
E-Mail: webmaster@ksp.go.id
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM)
Mr. Imdadun Rahmat
Jl. Latuharhary No. 4
Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 3925 227
E-Mail: info@komnasham.go.id
Twitter: @komnasham
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, FAXE UND TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Sorgen Sie bitte dafür, dass alle strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verleumdung gegen I Wayan "Gendo" Suardana auf der Grundlage des ITE-Gesetzes, des indonesischen Strafgesetzes oder jeglicher anderer Gesetze unverzüglich gestoppt werden.
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Erheben Sie bitte nicht länger strafrechtliche oder andere Anklagen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen, die sich lediglich auf die friedliche Wahrnehmung ihrer Rechte beziehen. Stellen Sie zudem sicher, dass Menschenrechtler_innen ihrer Arbeit ohne Angst vor Einschüchterung und Drangsalierung nachgehen können.
- Ich bitte Sie, alle Vorschriften des ITE-Gesetzes abzuschaffen oder abzuändern, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise eingeschränkt wird, die gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstößt. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass Fälle von Diffamierung als zivilrechtliche Angelegenheiten behandelt werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the police to halt immediately all criminal defamation investigations against I Wayan Suardana, whether under the ITE Law, the Indonesian Criminal Code or any other law.
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Urging the authorities to refrain from bringing criminal charges or any other proceedings against human rights defenders that stem solely from the peaceful exercise of their rights and ensure they are able to carry out their work without fear of intimidation or harassment.
- Urging the authorities to repeal or amend all provisions in the ITE Law which impose restrictions on the right to freedom of expression which go beyond those permitted under international human rights law, and ensure that defamation is treated as a matter of civil litigation.
Sachlage
I Wayan "Gendo" Suardana ist ein Menschenrechtsverteidiger und gehört der Organisation WALHI (Freunde der Erde in Indonesien) an. Am 15. August wurde er von Aktivist_innen der Pospera (Posko Perjuangan Rakyat, der Pfeiler des Widerstands der Bevölkerung), einer Massenorganisation mit politischen Verbindungen, bei der Kriminalabteilung der Zentrale der Nationalen Polizei und fünf Zentralen der Polizei der Provinzen angezeigt. Die Aktivist_innen geben an, dass I Wayan "Gendo" Suardana diffamierende Aussagen gegen Pospera und den Vorsitzenden des Trägervereins der Organisation, der zudem ein Parlamentsabgeordneter der Regierungspartei ist, getätigt habe. I Wayan "Gendo" Suardana bezeichnete die Pospera in einem Tweet als "Pos Pemeras Rakyat" (Der Pfeiler der Erpressung der Bevölkerung) und nannte einen der Leiter_innen der Organisation, welcher mit Nachname Napitupulu heißt, "Napitufulus", was so viel wie "Napitugeld" heißt. Die Aktivist_innen erstatteten Anzeige gemäß Paragraf 28 (2) des Gesetzes Nr. 11/2008 über elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) wegen "Diffamierung" und gemäß Paragraf 16 des Gesetzes Nr. 40/2008 über die Abschaffung rassistischer und ethnischer Diskriminierung wegen "ethnischen Hasses".
In den vergangenen Jahren war I Wayan "Gendo" Suardana aktives Mitglied einer Koalition mit dem Namen ForBALI (Balinesisches Forum gegen Zurückforderung) und hat friedliche Protestaktionen gegen das großangelegte Landgewinnungsprojekt eines kommerziellen Bauunternehmers in Benoa Bay im Süden Balis organisiert. Der Koalition ForBALI gehören Studierende, Umweltaktivist_innen, NGOs, Künster_innen und Angehörige der traditionell lebenden Gemeinschaft der Adat an. ForBALI gibt an, dass das Projekt negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewahrung der Kultur habe. Der Unternehmer plant den Bau eines Luxus-Resorts mit Villen, Wohnungen, Geschäftszentren und einem Vergnügungspark auf vier künstlich angelegten Inseln. Sollte I Wayan "Gendo" Suardana angeklagt und verurteilt werden, könnten ihm bis zu sechs Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 1 Milliarde IDR (etwa 67.500 Euro) drohen.
Hintergrundinformation
Das 2008 in Kraft getretene Gesetz für elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) regelt die Informationsverbreitung im Internet. Es enthält ungenaue Formulierungen, die oft dazu führen, dass Verleumdung und Blasphemie sehr weit ausgelegt, und die freie Meinungsäußerung in Indonesien kriminalisiert werden. In Paragraf 28 (2) des Gesetzes geht es um Informationen, "die Hass oder Feindseligkeit [gegen] Einzelpersonen erzeugen sollen". Dieser Teil des Gesetzes wird in der Praxis häufig dazu genutzt, um Personen zu bestrafen, die beschuldigt werden, sich im Internet diffamierend oder beleidigend über Religion geäußert zu haben. Paragraf 27 des ITE-Gesetzes kriminalisiert Diffamierung. Beide Paragrafen können in der Praxis dazu genutzt werden, Meinungsäußerungen unter Strafe zu stellen, was einen Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) darstellt. Indonesien ist Vertragsstaat des IPbpR. 2014 wurde Abraham Sujoko vom Bezirksgericht in Dompu in West-Nusa Tenggara zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, da er nach Paragraf 27 (3) des ITE-Gesetzes in einem YouTube-Beitrag den Islam beleidigt haben soll.
Die indonesische Nationalpolizei, das indonesische Militär und die nationale indonesische Betäubungsmittelbehörde erstatteten am 2. August 2016 gemeinsam Strafanzeige gegen Haris Azhar wegen Verleumdung, da er gegen das 2008 in Kraft getretene Gesetz für elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) verstoßen haben soll. Er hatte einen Artikel in einem Sozialen Netzwerk veröffentlicht, in der Sicherheits- und Ordnungskräfte des Drogenhandels und der Korruption beschuldigt werden. Die Ermittlungen gegen ihn sind eingestellt worden, bis eine von Präsident Joko Widodo angeordnete Untersuchung zu den von Haris Azhar erhobenen Vorwürfen abgeschlossen wurde. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-189/2016-1 unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-189-2016-1/ermittlungen-eingestellt.
2012 wurde Alexander An wegen Facebook-Posts, die als "beleidigend" gegenüber dem Islam und dem Propheten Mohammed beurteilt wurden, vom Bezirksgericht von Sijunjung in West-Sumatra zu einer Geldstrafe von 100 Millionen Rupien (etwa 6.800 Euro) und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. In einem anderen Fall wurde Sebastian Joe ebenfalls wegen eines mutmaßlich den Islam beleidigenden Facebook-Posts zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ursprünglich war er vom Bezirksgericht von Ciamis nach Paragraf 156 (a) des Strafgesetzes zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, die Strafe wurde jedoch vom Obersten Gericht in Bandung in Westjava unter Berufung auf Artikel 28 (2) des ITE-Gesetzes um ein Jahr verlängert.
Indem Indonesien Verleumdung kriminalisiert, verstößt das Land gegen seine rechtliche Verpflichtung durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und zu schützen. Der UN-Menschenrechtsausschuss appelliert an Staaten, Verleumdung zu entkriminalisieren. Der Ausschuss hat betont, dass Gesetze gegen Verleumdung sehr sorgfältig formuliert werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der einzelnen Staaten Rechnung tragen und nicht effektiv das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Personen, die der Verleumdung angeklagt sind, sollten überdies das Recht haben, sich zu ihrer Verteidigung auf das öffentliche Interesse zu berufen. Nicht zuletzt ist der Menschenrechtsausschuss der Ansicht, dass unverhältnismäßige Strafen unbedingt zu vermeiden sind.