Hungerstreik
Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11
© Amnesty International
Zabiuddin Ansari protestiert seit dem 5. August mit einem Hungerstreik gegen seine Einzelhaft im Zentralgefängnis von Mumbai. Ihm wird eine Beteiligung an der Planung und Koordination der Anschläge in Mumbai 2008 vorgeworfen. Er befindet sich bereits seit mehr als zwei Jahren und acht Monaten im Rahmen seiner Untersuchungshaft in Einzelhaft.
Appell an
REGIERUNGSCHEF DES BUNDESSTAATES MAHARASHTRA
Shri. Devendra Fadnavis
6th floor, Main Building
Mantralaya, Mumbai 400032
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Fadnavis)
Fax: (00 91) 22 22 029 214
E-Mail: sec.cm@maharashtra.gov.in
LEITER DES ZENTRALGEFÄNGNISSES VON MUMBAI
B.M. Bhosle
Mumbai Central Prison (Arthur Road Jail)
J R Boricha Marg, Lower Parel
Maharashtra, Mumbai 400013
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Bhosle)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Keshav Goghale
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030–2579 5102 oder 030–2655 7000
E-Mail: dcm@indianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte beenden Sie die Einzelhaft von Zabiuddin Ansari und stellen Sie sicher, dass er nicht gefoltert und anderweitig misshandelt wird.
- Bitte stellen Sie zudem sicher, dass er jegliche erforderliche medizinische Behandlung und Zugang zu unabhängigen Ärzt_innen seiner Wahl erhält.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to end Zabiuddin Ansari’s solitary confinement and ensure he is not subjected to torture or other ill-treatment.
- Calling on them to ensure that he receives any medical attention he may require and has access to an independent doctor of his choice.
Sachlage
Zabiuddin Ansari wurde im Juni 2012 festgenommen. Ihm wird eine Beteiligung an der Planung und Koordination der Anschläge in Mumbai 2008 vorgeworfen, bei denen 164 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden. Am 5. August 2015 ist er in den Hungerstreik getreten und nimmt seitdem ausschließlich Wasser zu sich. Er protestiert so dagegen, dass er im Zentralgefängnis von Mumbai bereits seit langem und auf unbestimmte Zeit in Einzelhaft festgehalten wird. Seine Rechtsbeistände geben an, dass sich sein Gesundheitszustand zusehends verschlechtert. Sie sagten Amnesty International, dass Zabiuddin Ansari extrem schwach sei und nicht ohne Hilfe laufen könne. Zabiuddin Ansari hat bei den Gefängnisbehörden ein Ende seiner Einzelhaft beantragt. Die Regierung des Bundesstaates Maharashtra hat jedoch erklärt, dass man ihn in Einzelhaft festhalte, um seine Sicherheit garantieren zu können.
Im August 2013 stellte Zabiuddin Ansari einen Antrag beim Hohen Gericht (Bombay High Court) auf Beendigung seiner Einzelhaft. Das Gericht lehnte den Antrag ab und gab an, dass die Gefängnisverwaltung die Berechtigung hätte, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, die sie als erforderlich erachtet, um die Sicherheit und den Schutz der Häftlinge gewährleisten zu können.
Zabiuddin Ansari reichte am 4. September 2015 einen Antrag beim Obersten Gerichthof ein. Darin gab er an, dass man ihn in einer Zelle ohne Fenster festhalte, in der ununterbrochen eine grelle Lampe leuchte, die den Raum aufheize. Er fühle sich deswegen wie in einem "Ofen".
Die überarbeiteten UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen besagen, dass das Festhalten einer Person in Einzelhaft für mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage einer Inhaftierung über einen langen Zeitraum gleichkommt und daher verboten ist. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter hat erklärt, dass Einzelhaft über lange Zeiträume schwerwiegenden psychischen Schmerz oder Leid verursache und Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen könne. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof von Indien geurteilt, dass Einzelhaft das Recht auf Leben und persönliche Freiheit verletzen kann, das in der indischen Verfassung festgeschrieben ist.