Nach Abschiebung in Haft

Der Tunesier Ali Ben Sassi Toumi wird seit seiner Abschiebung aus Italien am 2. August 2009 in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten. Seinen Angehörigen liegen keinerlei Informationen über seinen Aufenthaltsort vor. Ali Ben Sassi Toumi drohen Folter und andere Misshandlungen.

Appell an

INNENMINISTER
Minister of Interior
Rafik Haj Kacem
Ministry of Interior
Avenue Habib Bourguiba
1000 Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Son Excellence)
Fax: (00 216) 71 340 888

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Minister of Justice and Human Rights
Béchir Tekkari
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Son Excellence)
Fax: (00 216) 71 568 106

Sende eine Kopie an

BEAUFTRAGTER FÜR MENSCHENRECHTE IM JUSTIZMINISTERIUM
General Coordinator for Human Rights
Ridha Khemakhem
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Moncef Ben Abdallah
Lindenallee 16,
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • urging the authorities to disclose Ali Ben Sassi Toumi’s whereabouts immediately, and give him access to a lawyer of his choice, his family and any medical attention he may require;

  • urging them to ensure that he is not tortured or otherwise ill-treated;

  • urging them to release Ali Ben Sassi Toumi immediately and unconditionally, unless he is promptly charged with a recognizably criminal offence and brought to trial in proceedings that meet international standards for fair trial.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die tunesischen Behörden auffordern, den Aufenthaltsort von Ali Ben Sassi Toumi mitzuteilen und dem Gefangenen Zugang zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl, seinen Angehörigen und eventuell notwendiger medizinischer Behandlung zu gewähren;

  • bei den Behörden darauf drängen, sicherzustellen, dass Ali Ben Sassi Toumi weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;

  • von den Behörden die umgehende und bedingungslose Freilassung von Ali Ben Sassi Toumi fordern, sofern er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt und ein den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.

Sachlage

Ali Ben Sassi Toumi wurde nach seiner Abschiebung aus Italien am Flughafen von Tunesiens Hauptstadt Tunis festgenommen. Zuvor schickte er seiner Frau eine SMS, um ihr seine Ankunft mitzuteilen. Ein Freund wartete am Flughafen, aber Ali Ben Sassi Toumi kam nicht. Seitdem hat seine Familie nichts mehr von ihm gehört. Amnesty International befürchtet, dass sich Ali Ben Sassi Toumi im Gewahrsam der Abteilung für Staatssicherheit des Innenministeriums in Tunis befindet. Gefangenen, die dort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, drohen Folter und andere Misshandlungen.

Die tunesischen Behörden haben Ali Ben Sassi Toumis Angehörige trotz mehrerer Anfragen seines Anwalts weder über die Gründe seiner Festnahme noch über seinen Aufenthaltsort informiert, wie es das tunesische Gesetz eigentlich vorschreibt.
Ali Ben Sassi Toumi war wegen seiner Beteiligung an einer Terrorzelle und Mithilfe bei der Anwerbung neuer Aufständischer im Irak zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem er vier Jahre seiner Haftstrafe in einem Gefängnis in Benevento in Italien abgesessen hatte, wurde Ali Ben Sassi Toumi am 18. Mai 2009 freigelassen. Er stellte einen Asylantrag in Italien, der jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, er sei zuvor einer "schwerwiegenden Straftat" für schuldig befunden worden. Seit seiner Freilassung wird Ali Ben Sassi Toumi in Abschiebegewahrsam (centro di identificazione ed espulsione) in Isola di Capo Rizzuto in der Provinz Crotone im Südosten Italiens gehalten. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die italienischen Behörden dreimal dazu aufforderte, die Abschiebung zu stoppen, da dem Betroffenen in Tunesien Folter und andere Misshandlungen drohten, wurde er abgeschoben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den letzten Jahren gingen Amnesty International immer wieder Berichte über Folter und Misshandlungen durch tunesische Sicherheitskräfte zu. In nahezu keinem Fall werden die Vorwürfe untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gebracht. Die größte Foltergefahr besteht für Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden. Die häufigsten Foltermethoden sind Schläge, vor allem auf die Fußsohlen, Aufhängung an den Fußgelenken oder in schmerzhaften Positionen, Elektroschocks und Verbrennungen mit Zigaretten. Es gibt aber auch Berichte über Scheinhinrichtungen, sexuellen Missbrauch, einschließlich Vergewaltigung mit Flaschen und Stöcken sowie Drohungen, weibliche Angehörige sexuell zu missbrauchen.

Als Vertragsstaat des UN Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist Tunesien dazu verpflichtet, Folter zu verhindern und "dafür Sorge zu tragen, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde."