Politiker in Haft
Karte Malaysia
© based on UN map
Der Politiker Khairuddin Abu Hassan wurde am 23. September auf Grundlage des Gesetzes zur nationalen Sicherheit festgenommen, weil er über Korruptionsfälle berichtet hatte. Er befindet sich jetzt seit 28 Tagen ohne Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty International fürchtet um seine Sicherheit.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT
Datuk Seri Najib Tun Razak
Prime Minister's Office of Malaysia
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 60) 3 8888 3444
E-Mail: ppm@pmo.gov.my
GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office, No. 45, Persiaran Perdana, Precint 4, 62100 Putrajaya, W.P Putrajaya, MALAYSIA (Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my
GENERALINSPEKTEUR DER POLIZEI
Tan Sri Dato’ Sri Khalid bin Abu Bakar
Ibu Pejabat Polis
Diraja Malaysia Bukit Aman
50560 Kuala Lumpur
MALAYSIA
(Anrede: Dear Inspector General / Sehr geehrter Herr Generalinspekteur)
Fax: (00 60) 3 2070 7500
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herr Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Khairuddin Abu Hassan, der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Vertretung der regierenden Partei United Malays National Organisation (UMNO) in Batu Kawan, wurde am 23. September von der malaysischen Polizei unter dem Sicherheitsgesetz (Security Offences (Special Measures) Act – SOSMA) festgenommen. Der Polizei zufolge wurde er aufgrund der Aushändigung von Korruptionsberichten an unterschiedliche internationale Strafverfolgungsbehörden inhaftiert, obwohl die malaysischen Behörden in dieser Angelegenheit bereits Untersuchungen eingeleitet hatten. Dem Sicherheitsgesetz zufolge kann eine Person bis zu 28 Tagen ohne Anklage in Haft gehalten werden. Am Tag seiner Festnahme wurde Khairuddin Abu Hassan zur Polizeistelle Dang Wangi in der Hauptstadt Kuala Lumpur gebracht, wo gegen ihn wegen des "Versuchs der Staatssabotage" (Paragraf 124L des Strafgesetzbuches) und der "Sabotage" (Paragraf 124K des Strafgesetzbuches) ermittelt wird. Wenn er nach Paragraf 124K für schuldig befunden wird, könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen.
Khairuddin Abu Hassan war bereits am 18. September wegen Verdachts auf Handlungen zum "Sturz der Regierung" inhaftiert worden. Dieser Verdacht wurde nach Paragraf 124C des Strafgesetzbuches untersucht, welcher sich mit Handlungen auseinandersetzt, die als "nachteilig für die parlamentarische Demokratie" erachtet werden. Er befand sich fünf Tage in Untersuchungshaft.
Am 14. September war Khairuddin Abu Hassan und seinem Anwalt Matthias Chang die Ausreise aus Malaysia in die Vereinigten Staaten verwehrt worden. Dort sollten Berichte an das FBI eingereicht werden, die mutmaßlich Beweise über Geldwäsche enthielten, die eine Beteiligung von Premierminister Najib Razak daran nahelegen und die in Verbindung mit dem staatlichen Investmentunternehmen 1Malaysia Development Berhad (1MDB) stehen. Khairuddin Abu Hassan hat wiederholt ähnliches Material an Behörden in der Schweiz, Großbritannien, Singapur und Hongkong weitergeleitet. Amnesty International geht davon aus, dass die Anschuldigungen gegen Khairuddin Abu Hassan Teil einer konzertierten Aktion sind, um alle zum Schweigen zu bringen, die Korruption in Verbindung mit 1MDB aufdecken.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Khairuddin Abu Hassan sofort und bedingungslos frei und gewährleisten Sie, dass alle Anklagepunkte gegen ihn fallen gelassen werden, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seines Menschenrechtes, nämlich dem Informationsaustausch, inhaftiert wurde.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass Khairuddin Abu Hassan vor der ausstehenden Freilassung nicht gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wird, dass er regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und Rechtsbeiständen seiner Wahl hat und dass er unter Bedingungen festgehalten wird, die den internationalen Normen entsprechen.
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Bitte beenden Sie umgehend die willkürliche Festnahme, Inhaftierung, Schikanierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit von friedlichen Regierungskritiker_innen.
- Bitte prüfen oder heben Sie den Security Offences (Special Measures) Act und alle weiteren Gesetze auf, die "präventiven" Freiheitsentzug oder Verwaltungshaft erlauben und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren untergraben.
[APPELLE AN]
MINISTERPRÄSIDENT
Datuk Seri Najib Tun Razak
Prime Minister's Office of Malaysia
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Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya, MALAYSIA
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Fax: (00 60) 3 8888 3444
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Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office, No. 45, Persiaran Perdana, Precint 4, 62100 Putrajaya, W.P Putrajaya, MALAYSIA (Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
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Fax: (00 60) 3 2070 7500
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S.E. Herr Zulkifli Bin Adnan
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Seit dem Korruptionsskandal von 1MDB, in dem der Premierminister Najib Razak der Veruntreuung von mehreren hundert Millionen US-Dollar des staatlichen Investmentunternehmens 1Malaysia Development Berhad (1MDB) beschuldigt wird, gehen die malaysischen Behörden vermehrt gegen kritische Stimmen vor. Anstatt die Wahrheit hinter dem Korruptionsskandal aufzudecken und den Fall im Strafrechtssystem verfolgen zu lassen, verwenden die malaysischen Behörden eine Vielzahl an Gesetzen, um Personen, die Rechenschaft einfordern, zu schikanieren, zum Schweigen zu bringen und zu inhaftieren.
Das im April 2015 geänderte Sicherheitsgesetz (Security Offences (Special Measures) Act – SOSMA) ermöglicht es den Behörden, willkürlich Personen festzunehmen und zu inhaftieren, denen Straftaten vorgeworfen werden. SOSMA, welches das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA) ersetzt, entspricht in mehreren Hauptaspekten nicht den internationalen Menschrechtsnormen. Dazu gehört beispielsweise das Recht der Polizei, Verdächtige 48 Stunden in Einzelhaft gefangen zu halten, wodurch das Risiko der Folter steigt, und eine Inhaftierung von bis zu 28 Tagen ohne Anklage oder Zugang zu den Gerichten. Es besteht weiterhin Grund zur Sorge über die polizeiliche Behandlung von Häftlingen in Untersuchungshaft in Malaysia. Dies beinhaltet den Vorwurf der Folter und anderen Misshandlungen, bei denen die Täter_innen straflos bleiben.
Khairuddin Abu Hassan ist der erste bekannte Häftling unter dem Sicherheitsgesetz, bei dem die erhobenen Vorwürfe nicht im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit, Verteidigung und Terrorismus stehen. Neben Khairuddin haben auch andere Personen ähnliche Schikanierung durch den Staat erlebt, weil sie sich zu diesem Skandal geäußert haben. So hat im März Premierminister Najib Razak den Oppositionsführer Tony Pua verklagt, weil dieser ihn angegriffen habe, um einen politischen Vorteil für die Opposition zu schaffen, und weil er ihn im November 2014 in einer Rede über 1MDB verleumdet habe. Im Juli wurde Tony Pua und einem weiteren Oppositionspolitiker, Rafizi Ramli, von Beamt_innen der Einwanderungsbehörde die Ausreise verboten. Der Grund für das Reiseverbot wurde ihnen nicht mitgeteilt.
Neben dem Sicherheitsgesetz wenden die malaysischen Behörden auch das 1948 eingeführte Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) an, um gegen Menschenrechtsverteidiger_innen, Oppositionspolitiker_innen, Journalist_innen, Akademiker_innen und Studierende zu ermitteln, sie anzuklagen und zu inhaftieren. Bisher wurde in diesem Jahr gegen mindestens 60 Menschen unter dem Sedition Act ermittelt, oder sie wurden angeklagt und inhaftiert. Im Jahre 2014 waren es insgesamt 44 Menschen. Der Juraprofessor Azmi Sharom, der unter dem Sedition Act angeklagt wurde, reichte vor dem Bundesgericht eine Rechtsmittel gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ein, sodass Verfahren in ähnlichen Fällen ausgesetzt wurden.
Die malaysischen Behörden nutzen kürzlich vermehrt Vorschriften aus dem Strafgesetz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, insbesondere den Paragrafen 124b, der "Aktivitäten, welche die parlamentarische Demokratie bedrohen" strafbar macht. Außerdem wurden weitere repressive Gesetze angewendet, wie das Gesetz zu Druckerpressen und Publikationen (Printing Presses and Publications Act) und das Versammlungsgesetzes (Peaceful Assembly Act), um gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorzugehen.
Die Arbeit zweier Pressepublikationen, The Edge Financial Daily und The Edge Weekly, wurde am 27. Juli für drei Monate vom Innenminister ausgesetzt, weil sie kritisch über den 1MDB-Skandal berichtet haben, was von den Behörden als "nachteilig oder evtl. nachteilig für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder nationales Interesse" angesehen wurde. Am 21. September widerrief das Hohe Gericht diese pauschale Suspension, da sie nicht der "Verfahrensgerechtigkeit" entsprochen habe und "rechtswidrig" gewesen sei. Die malaysischen Behörden werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.