Indigene brauchen Schutz

Am 5. September 2010 erhielten zwei VertreterInnen der indigenen Gemeinschaft der Kelyenmagategma in Paraguay Morddrohungen. Sie begleiteten eine internationale Delegation, die den Anspruch der Indigenen auf ihr angestammtes Land untersuchte.

Appell an

INNENMINISTER VON PARAGUAY
S.E Don Rafael Fillizola
Ministro del Interior de Paraguay
Chile y Manduvira
Asunción
PARAGUAY
(korrekte Anrede: Dear Minister of Interior/ Estimado Ministro del Interior)
Fax: (00 595) 21 450 027

GENERALSTAATSANWALT VON PARAGUAY
Dr. Jose Enrique Garcia Avalos
Procurador General de la Republica de Paraguay
Jose Berges 1007 c/Peru
Asunción
PARAGUAY
(korrekte Anrede: Dear Procurator General/ Estimado Procurador General)
Fax: (00 595) 21 212 220

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Tierraviva
Manuel Domínguez Nº 1073 e/ EEUU y Brasil
Asunción, PARAGUAY
Fax: (00 595) 21 202 039
(00 595) 21 209 092
(00 595) 982 344 034

BOTSCHAFT DER REPUBLIK PARAGUAY
S.E. Herrn Raul Alberto Florentin Antola
Hardenbergstraße 12
10623 Berlin
Fax: 030-31 99 86 17
E-Mail: embapyde@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit der indigenen Gemeinschaft der Kelyenmagategma in Absprache mit den Betroffenen zu gewährleisten.

  • Ich appelliere ferner an Sie, unparteiische Untersuchungen zu den Drohungen und Schikanen durchzuführen, denen die Indigenen ausgesetzt sind. Dies umfasst auch die jüngsten Drohungen gegenüber den beiden VertreterInnen der Gemeinschaft.

  • Ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaft nicht Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen wird, dass die Angehörigen der Gemeinschaft sich ohne Angst um ihre Sicherheit frei bewegen können und dass sie regelmäßig grundlegende Versorgung erhalten.

  • Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß geltenden internationalen Menschenrechtsstandards das Recht auf angestammtes Land für indigene Völker von großer Bedeutung ist, da es einen wichtigen Bestandteil ihrer Lebensweise darstellt.

Sachlage

Zwei VertreterInnen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission reisten in die Gemeinde Puerto Colon im Departamento Presidente Hayes, um sich einen Eindruck über die Situation der indigenen Gemeinschaft der Kelyenmagategma zu verschaffen. Die Delegation umfasste auch drei Mitglieder der Nichtregierungsorganisation Tierraviva, die die Gemeinschaft in ihrem Landkonflikt rechtlich vertritt, sowie den paraguayischen Vertreter der Organisation Amerikanischer Staaten. Zwei VertreterInnen der Gemeinschaft der Kelyenmagategma begleiteten die Delegation.

Die Siedlung der Gemeinschaft der Kelyenmagategma befindet sich auf dem Territorium, das ihrer Ansicht nach Teil ihres angestammten Lands ist und sich im Besitz des Unternehmens El Algarrobal SA befindet. Die Delegation erreichte ihr Ziel – die Siedlung der Kelyenmagategma – allerdings nicht, da ihr von MitarbeiterInnen des Unternehmens der Weg versperrt wurde. Obwohl die Regierung die zwei internationalen VertreterInnen nach Paraguay eingeladen hatte, hielt man diese etwa vier Stunden lang davon ab, ihren Weg zur Gemeinschaft fortzusetzen. Als die zwei VertreterInnen der indigenen Gemeinschaft die Angestellten des Unternehmens aufforderten, die Delegation passieren zu lassen, erhielten sie Morddrohungen. Über Land, das sich im Besitz anderer Personen befindet, erreichte die Delegation schließlich doch noch die Siedlung der Gemeinschaft.

Die Kelyenmagategma gehören dem indigenen Volk der Enxet an. Die Angehörigen der Gemeinschaft leben auf beengtem Raum in einer sehr kleinen Siedlung mit einer Größe von weniger als drei Hektar. Ihre Bewegungsfreiheit wird durch Schikanen von Personen, die eigenen Angaben zufolge für El Algarrobal arbeiten, eingeschränkt. Die Lebensbedingungen der Menschen in der Siedlung sind äußerst erbärmlich und ihr Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung ist stark eingeschränkt. Seit 2000 kämpfen die Kelyenmagategma für das Recht auf ihr Land. Sie beanspruchen einen Teil des Gebietes, das ihrer Meinung nach das Land ihrer Vorfahren darstellt und auf dem sich unter anderem ihre Siedlung befindet. Paraguay erkennt ebenso wie internationale Menschenrechtsabkommen das Recht indigener Völker auf Landbesitz an. Aufgrund ihres Einsatzes sieht sich die Gemeinschaft seit vielen Jahren Drohungen, rechtswidrigen Zwangsräumungen, Gewalt und Nötigung ausgesetzt. Deshalb hat sie bei den Behörden Beschwerde eingelegt, ihrer Meinung nach wurden allerdings noch keine umfassenden Ermittlungen durchgeführt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Oktober 2000 begannen die Angehörigen der Gemeinschaft der Kelyenmagategma in Paraguay auf rechtlichem Wege die Rückgabe eines Teils des Landes ihrer Vorfahren zu fordern. Die Gemeinschaft erklärt, ihr traditioneller Lebensraum umfasse die von ihnen bewohnte Siedlung sowie das Territorium, in dem sie angeln und jagen – zentrale Elemente zur Sicherungs des Lebensunterhalts der Gemeinschaft. Dieses Gebiet ist Teil des Geländes, das El Algarrobal im Jahr 2002 erworben hat. Nachdem die paraguayischen Behörden den Anspruch der Indigenen nicht hinreichend untersucht hatten, wandten sich die Angehörigen der Gemeinschaft mit Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Tierraviva an die Interamerikanische Menschenrechtskommission. Sie beklagten, ihre Rechte auf Leben, auf rechtlichen Schutz, auf menschenwürdige Behandlung, auf Besitz und auf Privatsphäre seien verletzt worden. Im Jahr 2007 erklärte die Kommission den Antrag für zulässig. In den Jahren 2003 und 2004 war die Gemeinschaft zweimal von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht. Bei dem ersten Vorfall sagten Angehörige der Gemeinschaft aus, PolizistInnen, bewaffnete ZivilistInnen und zwei StaatsanwältInnen hätten sie ohne gerichtliche Anordnung aus ihrer Siedlung vertrieben. Im darauffolgenden Jahr wurden die Indigenen eigenen Angaben zufolge von MitarbeiterInnen des Unternehmens angegriffen; einige Angehörige der Gemeinschaft sollen dabei zur Flucht in die Berge gezwungen worden sein.

Im Oktober 2004 ordnete die Interamerikanische Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für die indigene Gemeinschaft an. Unter anderem forderte die Kommission die paraguayischen Behörden auf, das Leben und körperliche Unversehrtheit der Indigenen zu schützen. Darüber hinaus sollten die Behörden sicherstellen, dass die Gemeinschaft bis zur endgültigen Entscheidung der interamerikanischen Menschenrechtsorgane weiterhin auf ihrem angestammten Land leben kann, ohne von Drohungen oder Zwangsmaßnahmen bedroht zu sein. Trotz der Schutzmaßnahmen waren Angehörige der Gemeinschaft weiterhin Drohungen und Gewalt ausgesetzt. Sie haben mehrfach Beschwerde eingelegt; ihrer Meinung nach haben die Behörden jedoch keine wirksamen Schritte unternommen, um ihre Sicherheit und ihr Überleben zu gewährleisten. Auch in den Jahren 2005 und 2006 sollen die Indigenen somit bedroht worden sein. Angehörige der Gemeinschaft erstatteten 2009 Anzeige gegen bewaffnete ZivilistInnen, die eigenen Angaben zufolge für das Unternehmen arbeiten und die Indigenen ein weiteres Mal bedroht und Zwangsmaßnahmen ausgesetzt haben sollen.

Die Einschränkungen, die die Kelyenmagategma aufgrund des fehlenden Zugangs zu ihrem angestammten Land erleben, prägen auch das Leben anderer indigenen Gemeinschaften in Paraguay. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte forderte Paraguay 2005 und 2006 auf, den indigenen Gemeinschaften der Yakye Axa und der Sawhoyamaxa das von ihnen beanspruchte Land wieder zu überlassen. Die Fristen, die der Gerichtshof der Regierung von Paraguay diesbezüglich gesetzt hat, sind längst abgelaufen, die Gemeinschaften leben jedoch nach wie vor am Rande der Straße von Pozo Colorado nach Concepción, da das Land ihrer Vorfahren immer noch in Privatbesitz ist. Die Gemeinschaften leben unter unzumutbaren Bedingungen und sind von unregelmäßigen und unzureichenden Nahrungsmittel- und Wasserlieferungen des Staates abhängig, da sie vom Zugang zu den Wasser- und Nahrungsquellen, die ihnen auf ihrem Land zur Verfügung stehen würden, abgeschnitten sind.

Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards ist das Recht auf angestammtes Land für indigene Völker von großer Bedeutung, da es einen wichtigen Bestandteil ihrer Identität, Existenzsicherung und Lebensweise darstellt.