Student nach wie vor in Haft
Lage Papuas in Indonesien
© Golbez
Robert Yelemaken ist aus der Haft entlassen worden. Der Schüler war zusammen mit dem Studenten Oni Wea in der indonesischen Provinz West Papua inhaftiert und von Polizeibeamt_innen gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Oni Wea befindet sich noch immer in Haft und ist in Zusammenhang mit seinen friedlichen politischen Aktivitäten angeklagt worden.
Appell an
LEITER DER POLIZEI IN DER REGION PAPUA
Jotje Mende
Jl. Samratulangi No. 8 Jayapura
Papua
INDONESIEN
(Anrede: Dear Brigadier General / Sehr geehrter Brigadegeneral)
Fax: (00 62) 967 531014 oder (00 62) 967 533396
GENERALDIREKTOR FÜR MENSCHENRECHTE
Harkristuti Harkrisnowo
Ministry of Law and Human Rights
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan 12950
INDONESIEN
(Anrede: Dear Harkristuti Harkrisnowo / Sehr geehrte Frau Harkristuti Harkrisnowo)
Fax: (00 62) 21 525 3095
Sende eine Kopie an
KOMMISSIONSSEKRETÄR
Drs. Logan Siagian
National Police Commission
Jalan Tirtayasa VII
Nomor 20, Kebayoran Baru
Jakarta Selatan
INDONESIEN
Fax: (00 62) 217 392315
Email: skm@kompolnas.go.id
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über die Website: http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Oni Wea wurde nur aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit festgenommen. Ich fordere Sie daher auf, ihn sofort und bedingungslos freizulassen.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass Oni Wea Zugang zu jeglicher erforderlichen medizinischen Behandlung erhält.
- Leiten Sie sofort eine wirksame und unabhängige Untersuchung zu den von Oni Wea und Robert Yelemaken erhobenen Vorwürfen der Folter und anderer Misshandlung ein. Alle Verantwortlichen für Folter und andere Formen der Misshandlung müssen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Die Opfer derartiger Misshandlungen müssen Entschädigungsleistungen erhalten.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to release Oni Wea immediately and unconditionally, as he has been arrested solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.
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Urging them to ensure that Oni Wea has access to any medical treatment he may require.
- Calling on them to order immediately an effective and independent investigation into Oni Wea and Robert Yelemaken’s allegations of torture and other ill-treatment, bring all those responsible to justice in fair trials and provide reparations to the victims.
Sachlage
Der 16-jährige Schüler Robert Yelemaken ist am 18. August aus der Haft in der Polizeistation von Manokwari entlassen worden. Die gegen ihn erhobenen Anklagen wurden fallengelassen. Der 21-jährige Student Oni Wea befindet sich jedoch noch immer in Haft und ist wegen "Volksverhetzung" angeklagt worden. Beiden war am 14. August der Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt worden. Die Verletzungen, die Oni Wea durch Folter und anderweitige Misshandlung in Haft davongetragen hat, sind bisher noch nicht medizinisch behandelt worden.
Robert Yelemaken und Oni Wea sind Mitglieder des Nationalen Komitees von West-Papua (Komitee Nasional Papua Barat - KNPB), einer Organisation, die sich auf friedliche Weise für die Unabhängigkeit der Provinz von Indonesien einsetzt. Die beiden wurden am 8. August in Manokwari festgenommen, weil sie Graffiti gesprüht hatten, mit denen sie unter anderem zu einem Referendum zur Abstimmung über die Unabhängigkeit von Papua aufforderten. Sie würden bei ihrer Festnahme von Polizeibeamt_innen gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Die Beamt_innen schlugen ihnen mit dem Griff einer Waffe ins Gesicht und traten sie. Beide wurden zudem gezwungen sich in einem Abflusskanal voll mit dreckigem Wasser zu wälzen und Farbe zu trinken. Auch während ihrer Haft in der Polizeistation in Manokwari wurden sie weiter geschlagen.
Amnesty International betrachtet Oni Wea als gewaltlosen politischen Gefangenen. Es ist bisher keine Untersuchung zu den von Robert Yelemaken und Oni Wea erhobenen Vorwürfen der Folter und anderer Misshandlungen durchgeführt worden.
Hintergrundinformation
Sowohl durch die indonesische Verfassung als auch durch die nationale Gesetzgebung des Landes werden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungen geschützt. Dennoch werden Gesetze noch immer dazu genutzt, friedliche politische Aktivitäten unter Strafe zu stellen und Menschen zu inhaftieren, die lediglich friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit machen.
Dutzende friedliche politische Aktivisten sind derzeit in der Region Papua (umfasst die Provinzen Papua und West Papua) inhaftiert, weil sie an friedlichen politischen Aktivitäten oder Demonstrationen teilgenommen oder diese mitorganisiert haben oder weil sie die Morgenstern-Flagge, ein verbotenes Symbol der Unabhängigkeitsbewegung, besaßen, gehisst oder geschwenkt haben. Einige wurden zu bis zu 20 Jahren Haft verurteilt. Oft werden die Festgenommenen auf Grundlage der Paragraphen 106 und 110 des indonesischen Strafgesetzbuchs (Straftaten gegen die Sicherheit des Staates) wegen "Rebellion" (makar) angeklagt.
Amnesty International nimmt zum politischen Status der Provinzen Indonesiens und zu Forderungen nach ihrer Unabhängigkeit keine Stellung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst nach Auffassung der Organisation jedoch auch das Recht, mit friedlichen Mitteln für Volksabstimmungen einzutreten, sich für die Unabhängigkeit zu engagieren oder nach anderen politischen Lösungen zu suchen.
Amnesty International hat glaubwürdige Berichte über rechtswidrige Tötungen und den unnötigen und unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt und Schusswaffen durch Angehörige der Polizei und des Militärs während friedlicher Demonstrationen und Versammlungen von Unterstützer_innen der Unabhängigkeitsbewegung erhalten. Die Regierung macht keine Unterscheidung bei der Behandlung friedlicher Aktivist_innen und Angehöriger gewalttätiger bewaffneter Gruppierungen. Politische Aktivist_innen und andere Personen, denen Verbindungen zu Gruppierungen nachgesagt werden, die für die Unabhängigkeit kämpfen, werden immer wieder während ihrer Festnahme und in Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt. Nur selten wird jemand für derartige Taten vor Gericht gestellt. Werden Angehörige der Sicherheitskräfte zur Verantwortung gezogen, so erhalten sie höchstens Disziplinarstrafen.
Amnesty International hat zudem den unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt und Schusswaffen sowie die Anwendung von Folter und anderen Formen der Misshandlung gegen friedliche politische Aktivist_innen durch die indonesischen Sicherheitskräfte dokumentiert. Der Zugang internationaler Menschenrechtsbeobachter_innen, Nichtregierungsorganisationen und Journalist_innen zu Papua ist stark eingeschränkt, was zu einem Klima der Straflosigkeit beiträgt. Die indonesischen Sicherheitskräfte begehen immer wieder Menschenrechtsverletzungen in der Region Papua und werden nur selten zur Verantwortung gezogen.
Die Anwendung von Folter ist im indonesischen Strafgesetzbuch noch immer nicht als Straftat aufgeführt. Dies ist einer der Gründe, weshalb es in Indonesien nach wie vor zu Fällen von Folter und anderweitiger Misshandlung kommt. Der UN-Ausschuss gegen Folter hat die indonesische Regierung 2008 aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten und darin Folter als Straftat gemäß der Definition in Artikel 1.1 des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aufzunehmen. Zudem wurde die Regierung Indonesiens aufgefordert sicherzustellen, dass jede Art der Folter mit angemessenen Strafen geahndet wird, die die Schwere der Tat berücksichtigen. Das Strafgesetzbuch wird seit etwa dreißig Jahren überarbeitet. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, bleibt die derzeitige Version in Kraft.