Gewaltlose politische Gefangene gefoltert
Lage Papuas in Indonesien
© Golbez
Am 8. August sind ein 16-jähriger Schüler und ein 21-jähriger Student in der indonesischen Provinz West Papua wegen friedlicher politischer Aktivitäten willkürlich inhaftiert worden. Sie sollen in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein.
Appell an
LEITER DER POLIZEI IN DER REGION PAPUA
Jotje Mende, Jl. Samratulangi No. 8 Jayapura,
Papua, INDONESIEN
(Anrede: Dear Brigadier General / Sehr geehrter Brigadegeneral)
Fax: (00 62) 967 531014 oder (00 62) 967 533396
GENERALDIREKTOR FÜR MENSCHENRECHTE
Harkristuti Harkrisnowo
Ministry of Law and Human Rights
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan 12950, INDONESIEN
(Anrede: : Dear Harkristuti Harkrisnowo / Sehr geehrte Frau Harkristuti Harkrisnowo)
Fax: (00 62) 21 525 3095
Sende eine Kopie an
KOMMISSIONSSEKRETÄR
Drs. Logan Siagian
National Police Commission
Jalan Tirtayasa VII, Nomor 20, Kebayoran Baru,
Jakarta Selatan, Indonesia
Fax: (00 62) 217 392315
Email: sekretariat@kompolnas.go.id
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17, 10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über die Website http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Robert Yelemaken und Oni Wea sind nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit festgenommen worden. Ich fordere Sie daher auf, die beiden sofort und bedingungslos freizulassen.
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Stellen Sie sicher, dass Robert Yelemaken und Oni Wea nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass Robert Yelemaken und Oni Wea Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen ihrer Wahl und jeglicher erforderlichen medizinischen Behandlung erhalten. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass Robert Yelemaken gemäß den internationalen Standards der Jugendgerichtsbarkeit behandelt wird.
- Leiten Sie sofort eine wirksame und unabhängige Untersuchung zu den Vorwürfen der Folter und anderer Misshandlung ein. Alle Verantwortlichen für Folter und andere Formen der Misshandlung, einschließlich Personen mit Befehlsverantwortung, müssen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Die Opfer derartiger Misshandlungen müssen Entschädigungsleistungen erhalten.
Sachlage
Der 16-jährige Schüler Robert Yelemaken und der 21-jährige Student Oni Wea sind Mitglieder des Nationalen Komitees von West-Papua (Komitee Nasional Papua Barat – KNPB), einer Organisation, die sich auf friedliche Weise für die Unabhängigkeit der Region von Indonesien einsetzt. Die beiden wurden am 8. August um 3 Uhr morgens Ortszeit in Manokwari festgenommen, weil sie Graffiti gesprüht hatten, mit denen sie unter anderem zu einem Referendum zur Abstimmung über die Unabhängigkeit von Papua aufforderten.
Robert Yelemaken und Oni Wea wurden ausschließlich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen und inhaftiert. Es handelt sich bei ihnen daher um gewaltlose politische Gefangene, die sofort und bedingungslos freigelassen werden müssen.
Amnesty International hat glaubwürdige Informationen erhalten, denen zufolge die beiden während ihrer Festnahme und in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. Augenzeug_innen zufolge haben zwei Polizist_innen sie bei ihrer Festnahme geschlagen und getreten. Robert Yelemaken soll mit dem Griff einer Waffe gegen den Kopf und ins Gesicht geschlagen worden sein. Außerdem hat man ihn und Oni Wea Berichten zufolge dazu gezwungen, sich in einem Abflusskanal voll mit dreckigem Wasser zu wälzen und sie mit Farbe übergossen. Beide wurden auf die Polizeistation des Bezirks Manokwari gebracht, wo man sie ebenfalls geschlagen haben soll.
Robert Yelemaken und Oni Wea werden derzeit in der Abteilung für strafrechtliche Ermittlungen der Polizeistation in Manokwari festgehalten. Berichten zufolge haben sie Schwellungen im Gesicht, blutende Lippen und Schmerzen in der Brust. Es ist nicht bekannt, ob Robert Yelemaken, der laut Völkerrecht als minderjährig zu betrachten ist, gemäß den internationalen Standards der Jugendgerichtsbarkeit behandelt wird.
Hintergrundinformation
Sowohl durch die indonesische Verfassung als auch durch die nationale Gesetzgebung des Landes werden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungen geschützt. Dennoch werden Gesetze noch immer dazu genutzt, friedliche politische Aktivitäten unter Strafe zu stellen und Menschen zu inhaftieren, die lediglich friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung, Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit machen.
Dutzende friedliche politische Aktivisten sind derzeit in der Region Papua (umfasst die Provinzen Papua und West Papua) inhaftiert, weil sie an friedlichen politischen Aktivitäten oder Demonstrationen teilgenommen oder diese mitorganisiert haben oder weil sie die Morgenstern-Flagge, ein verbotenes Symbol der Unabhängigkeitsbewegung, besaßen, gehisst oder geschwenkt haben. Einige wurden zu bis zu 20 Jahren Haft verurteilt. Oft werden die Festgenommenen auf Grundlage der Paragraphen 106 und 110 des indonesischen Strafgesetzbuchs (Straftaten gegen die Sicherheit des Staates) wegen "Rebellion" (makar) angeklagt.
Amnesty International hat zudem den unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt und Schusswaffen sowie die Anwendung von Folter und anderen Formen der Misshandlung gegen friedliche politische Aktivist_innen durch die indonesischen Sicherheitskräfte dokumentiert.
Der Zugang internationaler Menschenrechtsbeobachter_innen, Nichtregierungsorganisationen und Journalist_innen zu Papua ist stark eingeschränkt, was zu einem Klima der Straflosigkeit beiträgt.
Die indonesischen Sicherheitskräfte begehen immer wieder Menschenrechtsverletzungen in der Region Papua und werden nur selten zur Verantwortung gezogen. Amnesty International hat glaubwürdige Berichte über rechtswidrige Tötungen und den unnötigen und unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt und Schusswaffen durch Angehörige der Polizei und des Militärs während friedlicher Demonstrationen und Versammlungen von Unterstützer_innen der Unabhängigkeitsbewegung erhalten. Die Regierung macht keine Unterscheidung bei der Behandlung friedlicher Aktivist_innen und Angehörige gewalttätiger bewaffneter Gruppierungen. Politische Aktivist_innen und andere Personen, denen Verbindungen zu Gruppierungen nachgesagt werden, die für die Unabhängigkeit kämpfen, werden immer wieder während ihrer Festnahme und in Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt. Nur selten wird jemand für derartige Taten vor Gericht gestellt. Werden Angehörige der Sicherheitskräfte zur Verantwortung gezogen, so erhalten sie höchstens Disziplinarstrafen.
Amnesty International nimmt zum politischen Status der Provinzen Indonesiens und zu Forderungen nach ihrer Unabhängigkeit keine Stellung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst nach Auffassung der Organisation jedoch auch das Recht, mit friedlichen Mitteln für Volksabstimmungen einzutreten, sich für die Unabhängigkeit zu engagieren oder nach anderen politischen Lösungen zu suchen.
Die Anwendung von Folter ist im indonesischen Strafgesetzbuch noch immer nicht als Straftat aufgeführt. Dies ist einer der Gründe, weshalb es in Indonesien nach wie vor zu Fällen von Folter und anderweitiger Misshandlung kommt. Der UN-Ausschuss gegen Folter hat die indonesische Regierung 2008 aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten und darin Folter als Straftat gemäß der Definition in Artikel 1.1 des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aufzunehmen. Zudem wurde die Regierung Indonesiens aufgefordert sicherzustellen, dass jede Art der Folter mit angemessenen Strafen geahndet wird, die die Schwere der Tat berücksichtigen. Das Strafgesetzbuch wird seit etwa dreißig Jahren überarbeitet. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, bleibt die derzeitige Version in Kraft.
Das Völkerrecht besagt, dass jede Person unter 18 Jahren als Minderjährige zu betrachten ist. Minderjährige, die einer Straftat beschuldigt werden, müssen gemäß dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Dieses beinhaltet unter anderem folgende Grundsätze: Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe darf nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden und nur unter regelmäßiger Überprüfung und der Verpflichtung, Alternativen zu nutzen, wann immer es möglich ist; Verbot von Einzelhaft; eine von erwachsenen Gefangenen getrennte Unterbringung jugendlicher Straftäter_innen und die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Minderjährigen in Haft.