Migrantenfamile droht Zwangsräumung
Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi und ihren beiden Kindern droht ab dem 22. August erneut die rechtswidrige Zwangsräumung aus ihrem Zuhause in der spanischen Hauptstadt Madrid. Ein vorheriger zum 24. Juni ausgestellter Räumungsbefehl hatte aufgrund der Anwesenheit von JournalistInnen, Mitgliedern von Amnesty International und anderen gesellschaftlich engagierten Personen verhindert werden können.
Appell an
BÜRGERMEISTER VON MADRID
Alberto Ruiz Gallardón
Calle Montalbán, 1
28014 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señor Alcalde/ Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
E-Mail: alcalde@madrid.es
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENTIN DER REGIONALREGIERUNG MADRID
Esperanza Aguirre
Puerta del Sol, 7, 28013 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señora Presidenta de la Comunidad de Madrid / Sehr geehrter Frau Präsidentin der Kommunalregierung Madrid)
E-Mail: presidenta@madrid.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Am 29. Juli fand im Rathaus von Madrid ein Treffen zwischen Mitgliedern von Amnesty International und einem Vertreter des Bürgermeisters statt, der in dem Gespräch bekräftigte, dass der Räumungsbefehl ausgeführt werden wird. Nach Auskunft von zwei vor Ort tätigen Nichtregierungsorganisationen, die in aktuelle Unterlagen des Stadtrats von Madrid Einblick erhalten haben, soll die Zwangsräumung nun am 22. August beginnen.
Der im Baugewerbe beschäftigte Abdelilah Ghailán ist 33 Jahre alt, Fátima Zohra Alami Wahabi 27. Beide stammen aus Marokko und leben seit inzwischen sieben Jahren in Cañada Real Galiana, einem Gebiet im Südosten Madrids. Sie haben zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren.
Ein im März 2011 von der Stadtverordnetenkammer in Madrid verabschiedetes Gesetz hat den rechtlichen Rahmen für die Sanierung von Cañada Real Galiana abgesteckt. Zwangsräumungen dürfen nach diesem Gesetz erst nach umfassenden Konsultationen mit den betroffenen BewohnerInnen stattfinden. Mit Abdelilah Ghailán oder Fátima Zohra Alami Wahabi haben jedoch keine Gespräche stattgefunden. Auch ist ihnen offenbar weder eine Ersatzunterkunft noch eine Entschädigung angeboten worden. Der Familie droht die Obdachlosigkeit, falls die Zwangsräumung durchgeführt wird, ohne dass eine Ersatzunterkunft für sie bereit steht.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich appelliere an Sie sicherzustellen, dass weder Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi und ihre Kinder noch andere BewohnerInnen von Cañada Real Galiana rechtswidrig aus ihrem Haus vertrieben werden.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass rechtswidrige Zwangsräumungen die Verletzung einer Reihe von internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards darstellen, insbesondere des Rechts auf Wohnen. Nach dem Völkerrecht dürfen Zwangsräumungen lediglich durchgeführt werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden, und auch dann nur unter Beachtung regionaler und internationaler Menschenrechtsstandards.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Zwangsräumungen nur dann durchgeführt werden, wenn zuvor in echter Konsultation mit den Betroffenen alle Alternativen ausgeschöpft wurden und allen Betroffenen eine alternative Unterkunft und Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.
[APPELLE AN]
BÜRGERMEISTER VON MADRID
Alberto Ruiz Gallardón
Calle Montalbán, 1
28014 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señor Alcalde/ Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
E-Mail: alcalde@madrid.es
KOPIEN AN
PRÄSIDENTIN DER REGIONALREGIERUNG MADRID
Esperanza Aguirre
Puerta del Sol, 7, 28013 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señora Presidenta de la Comunidad de Madrid / Sehr geehrter Frau Präsidentin der Kommunalregierung Madrid)
E-Mail: presidenta@madrid.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Ursprünglich war der Grund und Boden in Cañada Real Galiana dem Viehtrieb vorbehalten, und jede Bebauung war untersagt. In den vergangenen 30 Jahren haben sich dort aber spanische und Migrantenfamilien niedergelassen und gebaut. Bis 2005 gingen die spanischen Behörden nicht dagegen vor. Vor 2005 wurden nur wenige gerichtliche Räumungsverfahren eingeleitet, seither ist die Anzahl der Verfahren jedoch dramatisch angestiegen.
Die von der Madrider Stadtverwaltung eingeleiteten gerichtlichen Verfahren zielen darauf ab, die Kontrolle über die Entwicklung dieser Gegend wiederherzustellen. Dabei plant die Behörde, sowohl kürzlich wie auch vor Jahrzehnten errichtete Gebäude niederzureißen. Die lokalen Behörden setzten Amnesty International in Kenntnis, dass die Entscheidung zur Räumung nötig war, damit keine weiteren illegalen Gebäude errichtet werden. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der derzeit in Cañada Real Galiana lebenden Personen, doch Schätzungen sprechen von 25 000 bis 40 000 Menschen. Am 15. März 2011 verabschiedete das Parlament in Madrid einen gesetzlichen Rahmen für die bauliche Erschließung von Cañada Real Galiana (Gesetz 2/2011).
Spanien ist durch eine Reihe von Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, rechtswidrige Zwangsräumungen nicht nur zu unterlassen, sondern sie auch zu verhüten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betont, dass Zwangsräumungen nur als letzte Möglichkeit durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen denkbaren Alternativen ausgeschöpft worden sind und auch dann nur unter Anwendung angemessener Verfahrensgarantien und rechtlicher Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die echte Konsultation der Betroffenen, eine angemessene und vertretbare vorherige Benachrichtigung, die Bereitstellung einer angemessenen alternativen Unterkunft und eine Entschädigung aller Verluste. Hinzu kommen Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Durchführung der Zwangsräumung und der Zugang zu Rechtsschutz und Gerichtsverfahren. Dies schließt im Bedarfsfall auch den Zugang zur Prozesskostenhilfe ein. Regierungen müssen darüber hinaus gewährleisten, dass niemand in Folge einer Räumung obdachlos wird oder anderen Menschenrechtsverletzungen schutzlos ausgesetzt ist.
Wenn die gesetzlichen Vorschriften befolgt und die internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten werden, sind Zwangsräumungen nicht rechtswidrig.