Drohende Vertreibung
Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi und ihren beiden Kindern droht ab dem 24. Juni die rechtswidrige Zwangsräumung aus ihrem Zuhause in der spanischen Hauptstadt Madrid. Die Räumungsanordnung erging ohne vorherige Konsultation der Betroffenen. Der Familie ist auch kein alternativer Wohnraum angeboten worden.
Appell an
BÜRGERMEISTER VON MADRID
Alberto Ruiz Gallardón
Calle Montalbán, 1
28014 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señor Alcalde/ Dear Mayor /Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
E-Mail: alcalde@madrid.es
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENTIN DER REGIONALREGIERUNG MADRID
Esperanza Aguirre
Puerta del Sol, 7, 28013 Madrid
(korrekte Anrede: Señora Presidenta de la Comunidad de Madrid / Dear President of Madrid’s Regional Government/ Sehr geehrter Frau Präsidentin der Kommunalregierung Madrid)
E-Mail: presidenta@madrid.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich appelliere an Sie sicherzustellen, dass Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi und ihre Kinder nicht rechtswidrig aus ihrem Haus vertrieben werden.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass rechtswidrige Zwangsräumungen die Verletzung einer Reihe von internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards darstellen, insbesondere des Rechts auf Wohnen und dass Zwangsräumungen nach dem Völkerrecht lediglich durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden und auch dann nur in Übereinstimmung mit den Garantien regionaler und internationaler Menschenrechtsstandards.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Zwangsräumungen nur dann durchgeführt werden, wenn zuvor in echter Konsultation mit den Betroffenen alle Alternativen ausgeschöpft wurden und allen Betroffenen eine alternative Unterkunft und Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to ensure that Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi and their family are not forcibly evicted from their homes.
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Reminding the authorities that forced evictions constitute a violation of a number of international and regional human rights standards, especially on the right to adequate housing, and that under international law, evictions can only be undertaken as a last resort and only when they fully comply with the guarantees established under regional and international human rights standards.
- Urging authorities to ensure that evictions are carried out only after all feasible alternatives to evictions have been explored in genuine consultation with affected people and adequate alternative accommodation and compensation are provided to all those affected.
Sachlage
Hunderten weiteren Familien in der Gegend könnte ein ähnliches Schicksal drohen.
Abdelilah Ghailán und Fátima Zohra Alami Wahabi sind MigrantInnen aus Marokko und leben seit sieben Jahren mit ihren beiden drei und sechs Jahre alten Kindern in Cañada Real Galiana, einem Gebiet im Südosten Madrids. Cañada Real Galiana war ursprünglich ein Gelände für Vieh, doch in den vergangenen 30 Jahren haben sich spanische und migrantische Familien dort angesiedelt und Häuser errichtet. Bis 2005 gingen die spanischen Behörden nicht dagegen vor. Nun sind Hunderte Familien von Zwangsräumung bedroht, da die Stadtverwaltung von Madrid darauf abzielt, die Kontrolle über die Entwicklung dieser Gegend zurückzuerlangen. In diesem Zusammenhang plant die Behörde den Abriss sowohl von kürzlich als auch von vor Jahrzehnten errichteten Gebäuden.
Am 28. Mai erhielten Abdelilah Ghailán und Fátima Zohra Alami Wahabi den Gerichtsbescheid über ihre Räumung und den Abriss ihres Hauses ab dem 24. Juni – dem Tag, an dem das Schuljahr endet. Amnesty International hat Informationen erhalten, dass der Familie weder eine alternative Unterkunft noch eine Entschädigungszahlung angeboten wurde. Wenn die Familie ohne alternative Unterkunft vertrieben wird, bedeutet das für sie die Obdachlosigkeit. Ein im März 2011 in Kraft getretenes Gesetz, in dem es um Cañada Real Galiana geht, legt fest, dass jede Räumung nur nach umfassender vorheriger Konsultation der Betroffenen erfolgen darf, doch niemand hat sich bislang an Abdelilah Ghailán und Fátima Zohra Alami Wahabi gewandt.
Die Familie ist nicht zum ersten Mal von Zwangsräumung bedroht. Am 18. Oktober 2007 vertrieben die örtlichen Behörden sie zum ersten Mal aus ihrem Haus in Cañada Real Galiana. Sie wurden dadurch obdachlos. Damals riss man ihr Haus ohne vorherige Konsultation ab. Es wurden weder eine alternative Unterkunft noch eine Entschädigung zur Verfügung gestellt.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich appelliere an Sie sicherzustellen, dass Abdelilah Ghailán, Fátima Zohra Alami Wahabi und ihre Kinder nicht rechtswidrig aus ihrem Haus vertrieben werden.
-
Ich möchte Sie daran erinnern, dass rechtswidrige Zwangsräumungen die Verletzung einer Reihe von internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards darstellen, insbesondere des Rechts auf Wohnen und dass Zwangsräumungen nach dem Völkerrecht lediglich durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden und auch dann nur in Übereinstimmung mit den Garantien regionaler und internationaler Menschenrechtsstandards.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Zwangsräumungen nur dann durchgeführt werden, wenn zuvor in echter Konsultation mit den Betroffenen alle Alternativen ausgeschöpft wurden und allen Betroffenen eine alternative Unterkunft und Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.
[APPELLE AN]
BÜRGERMEISTER VON MADRID
Alberto Ruiz Gallardón
Calle Montalbán, 1
28014 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Señor Alcalde/ Dear Mayor /Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
E-Mail: alcalde@madrid.es
KOPIEN AN
PRÄSIDENTIN DER REGIONALREGIERUNG MADRID
Esperanza Aguirre
Puerta del Sol, 7, 28013 Madrid
(korrekte Anrede: Señora Presidenta de la Comunidad de Madrid / Dear President of Madrid’s Regional Government/ Sehr geehrter Frau Präsidentin der Kommunalregierung Madrid)
E-Mail: presidenta@madrid.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Ursprünglich war der Grund und Boden in Cañada Real Galiana dem Viehtrieb vorbehalten und jede Bebauung war untersagt. In den vergangenen 30 Jahren haben sich dort aber spanische und migrantische Familien niedergelassen und gebaut. Bis 2005 gingen die spanischen Behörden nicht dagegen vor. Vor 2005 wurden nur wenige Gerichtsverfahren zur Räumung eingeleitet, seither ist die Anzahl der Verfahren jedoch dramatisch angestiegen.
Die von der Madrider Stadtverwaltung eingeleiteten gerichtlichen Verfahren zielen darauf ab, die Kontrolle über die Entwicklung dieser Gegend wiederherzustellen. Dabei plant die Behörde, sowohl kürzlich wie auch vor Jahrzehnten errichtete Gebäude niederzureißen. Die lokalen Behörden setzten Amnesty International in Kenntnis, dass die Entscheidung für die Räumung nötig war, damit keine weiteren illegalen Gebäude errichtet werden dürfen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der derzeit in Cañada Real Galiana lebenden Personen, doch Schätzungen sprechen von 25 000 bis 40 000 Menschen.
Spanien ist durch eine Reihe von Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, rechtswidrige Zwangsräumungen nicht nur zu unterlassen, sondern sie auch zu verhüten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betont, dass Zwangsräumungen nur als letzte Möglichkeit durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen denkbaren Alternativen ausgeschöpft worden sind und auch dann nur unter Anwendung angemessener verfahrentechnischer und rechtlicher Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die echte Konsultation der Betroffenen, eine angemessene und vertretbare vorherige Benachrichtigung, die Bereitstellung einer angemessenen alternativen Unterkunft und eine Entschädigung aller Verluste. Hinzu kommen Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Durchführung der Zwangsräumung und der Zugang zu Rechtsschutz und Gerichtsverfahren. Dies schließt im Bedarfsfall auch den Zugang zur Prozesskostenhilfe ein. Regierungen müssen darüber hinaus gewährleisten, dass niemand in Folge einer Räumung obdachlos wird oder anderen Menschenrechtsverletzungen schutzlos ausgesetzt wird.
Wenn die gesetzlichen Vorschriften befolgt und die internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten werden, sind Zwangsräumungen nicht rechtswidrig.