Nächste Anhörung

Mann redet auf Podium

Der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Nasser bin Ghaith

Das Verfahren von Dr. Nasser bin Ghaith wurde am 18. Januar 2017 vor dem neu eingerichteten Bundesberufungsgericht in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) eröffnet. Die nächste Anhörung ist für den 22. Februar angesetzt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

Appell an

VIZEPRÄSIDENT UND PREMIERMINISTER
HH Sheikh Mohammed Bin Rashid al-Maktoum
Prime Minister’s Office
PO Box: 212000
Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 4 330 4044
E-Mail: info@pmo.gov.ae
Twitter: @HHShkMoh

INNENMINISTER
Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City
Arab Gulf Street
Near to Shaikh Zayed Mosque
POB: 398
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 402 2762 oder (00 971) 2 441 5780
E-Mail: moi@moi.gov.ae

Sende eine Kopie an

KRONPRINZ VON ABU DHABI
HH Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court
King Abdullah Bin Abdulaziz
Al Saud Street
P.O. Box: 124
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S.E. Herr Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. April 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Dr. Nasser bin Ghaith bitte umgehend und bedingungslos frei, da die Anklagen gegen ihn lediglich auf der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit beruhen.

  • Leiten Sie bitte eine umfassende und unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Vorwürfen über Verschwindenlassen, Folter und anderweitige Misshandlungen ein und stellen Sie sicher, dass vor Gericht keine Aussagen zugelassen werden, die durch Folter oder Misshandlung oder während der Zeit, in der er "verschwunden" war, erzwungen wurden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Dr. Nasser bin Ghaith bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und zu seiner Familie erhält.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to immediately and unconditionally release Dr Nasser bin Ghaith as he is detained solely for peacefully exercising his rights to freedom of expression, association, and assembly.

  • Calling on them to order a full and independent investigation into his allegations of enforced disappearance and torture and other ill-treatment.

  • Urging them to ensure that, pending his release, he is protected from torture and other ill-treatment, and has regular access to a lawyer of his choice, his family and any medical care he may require.

Sachlage

Der bekannte Wirtschaftswissenschaftler Dr. Nasser bin Ghaith erschien am 5. Dezember 2016 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichtshofs. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass sein Fall an das kürzlich eingerichtete Bundesberufungsgericht in Abu Dhabi, der Hauptstadt der VAE, übergeben worden sei. Das Verfahren begann am 18. Januar, die nächste Anhörung findet am 22. Februar statt.

Dr. Nasser bin Ghaith wurde am 18. August 2015 Opfer des Verschwindenlassens, nachdem die Staatssicherheit der VAE ihn an seinem Arbeitsplatz festgenommen hatte. Danach sah man ihn erstmalig wieder am 4. April 2016, als er zur ersten Anhörung vor die Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichtshofs gebracht wurde. Bei dieser Anhörung und auch bei der zweiten Anhörung am 2. Mai 2016 sagte er dem Gericht, dass er in geheimer Haft gehalten und fast acht Monate lang geschlagen und mit Schlafentzug gequält worden sei. Das Gericht wies diese Anschuldigungen zurück und weigerte sich, eine unabhängige Untersuchung seiner Folter und Misshandlungsvorwürfe einzuleiten. Im Juni 2016 wurde Dr. Nasser bin Ghaith in das al-Sadre-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt, wo er bis heute festgehalten wird.

Dr. Nasser bin Ghaith werden mehrere Dinge zur Last gelegt: "Verbreitung falscher Informationen im Internet, um Ruf und Ansehen des Staates und einer ihrer Institutionen zu schädigen", weil er auf Twitter erklärt hatte, im Fall "VAE 5" kein faires Verfahren erhalten zu haben; "Kommunikation und Kooperation mit Angehörigen der verbotenen Organisation al-Islah", weil er sich mit Personen traf, die im Fall "VAE 94" angeklagt waren, sowie "Kommunikation und Kooperation mit der verbotenen emiratischen Umma-Partei".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. August 2015 wurde Dr. Nasser bin Ghaith Opfer des Verschwindenlassens. Man hielt ihn in einem Geheimgefängnis fest, wo er gefoltert und anderweitig misshandelt wurde. Während seiner Gerichtstermine am 4. April und am 2. Mai 2016 berichtete er dem Richter von diesen Vorkommnissen.

Zusätzlich zu den oben aufgezählten Anklagen, ist Dr. Nasser bin Ghaith auch wegen: "Begehen feindseliger Handlungen gegen einen fremden Staat" wegen seiner Kommentare auf Twitter, in denen er die ägyptische Regierung kritisierte; "offensive Kritik am Bau eines Hindu-Tempels in Abu Dhabi und die Aufhetzung von Bürgern der VAE gegen ihre Führung und Regierung" wegen eines Tweets, der ihm zufolge vom Gericht falsch verstanden wurde und eigentlich zu Toleranz aufrufen sollte, angeklagt.

Im November 2013 wurde Dr. Nasser bin Ghaith von der emiratischen Umma-Partei eingeladen, einen Vortrag über islamische Wirtschaft zu halten. Dr. Nasser bin Ghaith unterhält keine offizielle Verbindung zu der Partei, die im November 2014 von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur "terroristischen Vereinigung" erklärt wurde. Am 1. Mai 2016 gab die Umma-Partei in den Emiraten bekannt, dass er zum Parteivorsitzenden ernannt worden sei. Die Familie von Dr. Nasser bin Ghaith veröffentlichte umgehend ein Dementi in seinem Namen. Während seiner Haft hatte Dr. Nasser bin Ghaith ausgesagt, dass die Umma-Partei ihm den Parteivorsitz angeboten, er aber abgelehnt habe.

Dr. Nasser bin Ghaith und vier weitere Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate (die sogenannten "VAE 5") wurden 2011 wegen Äußerungen angeklagt, die sie zuvor auf der Webseite Hewar, einem politischen Online-Diskussionsforum, getätigt hatten. Die Männer wurden wegen der "öffentlichen Beleidigung" des Präsidenten, des Vizepräsidenten sowie des Kronprinzen der VAE in dem Internetforum unter Anklage gestellt. Amnesty International betrachtet alle fünf Männer als gewaltlose politische Gefangene, da sie lediglich wegen der legitimen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung angeklagt wurden. Die VAE verstoßen damit gegen internationale Menschenrechtsnormen. Nach Ansicht von Amnesty International beruhte das Verfahren auf keiner rechtlich oder faktisch legitimen Basis und wurde gezielt eingeleitet, um politische Kritik zu unterdrücken bzw. zu verhindern. Aus diesem Grund ist das Gerichtsverfahren in seiner Begründung und Durchführung als äußerst unfair zu betrachten. Weitere Informationen auf Englisch finden Sie unter: https://www.amnesty.org/en/documents/mde25/008/2011/en.

Zwischen März und Juli 2013 fand vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Arabischen Emirate ein Verfahren gegen 94 emiratische Staatsangehörige statt, denen Verbindungen zur Organisation al-Islah nachgesagt wurden. Das Verfahren in diesem als "VAE 94" bekannten Fall entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Einer der Angeklagten, der aus dem Emirat Dubai stammende bekannte Menschenrechtsanwalt Mohammed al-Roken, leistet derzeit eine zehnjährige Haftstrafe wegen "versuchten Umsturzes der Regierung" ab. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Amnesty International hat das Verfahren im Fall "VAE 94" im November 2014 in einem englischsprachigen Bericht dokumentiert. Den Bericht finden Sie online unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE25/018/2014/en.

Am 29 November 2016 trat das Bundesgesetz 11/2016 in Kraft. Dieses Gesetz betrifft die Bundesjustizbehörde. Sie führte ein Rechtsmittelverfahren für Fälle mit Bezug zur staatlichen Sicherheit ein. Verfahren vor der Kammer für Staatssicherheit des Obersten Bundesgerichtshofs entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Amnesty International hat insbesondere Sorge über das Fehlen eines Rechtsmittelverfahrens vor dieser Kammer geäußert, da dies verhindert, dass Angeklagte Gerichtsentscheidungen anfechten können. Am 20. Dezember 2016 hat Amnesty International dem Justizminister der VAE geschrieben und das neue Gesetz begrüßt, aber auch die Sorge geäußert, dass es das Problem unfairer Gerichtsverfahren nicht löst, wenn es nicht von Änderungen in der Strafprozessordnung begleitet wird, insbesondere bei der Behandlung von Fällen im Bereich der nationalen Sicherheit und angrenzender Thematiken.