Erneut inhaftiert

Ergebnis dieser Urgent Action

Mohammed Allan ist am 4. November nach einem Jahr ohne Anklageerhebung aus der Haft entlassen worden. Das Hohe Gericht von Israel hatte im August seine Verwaltungshaftanordnung ausgesetzt, weil er sich nach einem Hungerstreik von 65 Tagen in Lebensgefahr befand. Das israelische Militär ordnete jedoch an, er müsse den Rest seiner Verwaltungshaftstrafe verbüßen.

Karte Israel

Karte Israel

Mohammed Allan wurde am 16. September erneut festgenommen. Er befand sich gerade in einer Klinik, in die er wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustands überwiesen worden war. Zuvor hatte ein Gericht seine Verwaltungshaftanordnung ausgesetzt, da er sich nach einem Hungerstreik in Lebensgefahr befand. Er verweigert nun erneut die Nahrungsaufnahme.

Appell an

MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Gilad Erdan
Kiryat Hamemshala, PO Box 18182
Jerusalem 91181, ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 2 584 7872
E-Mail: gerdan@knesset.gov.il

GENERALDIREKTOR DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS
Moshe Bar Siman Tov
2 Ben-Tabai St., P.O.B. 1176
Jerusalem 91010, ISRAEL
(Anrede: Dear Director General / Sehr geehrter Herr Generaldirektor)
Fax: (00 972) 2 623 3026
E-Mail: mankal@moh.health.gov.il

Sende eine Kopie an

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya, Tel Aviv
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avi_n@idf.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555 oder
030 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie die Verwaltungshaftanordnung gegen Mohammed Allan auf und lassen Sie ihn frei, sofern er nicht unverzüglich einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in einem Verfahren vor Gericht gestellt wird, das internationalen Standards entspricht.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass er Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal seiner Wahl erhält und dass die medizinische Versorgung in Übereinstimmung mit der Medizinethik steht, wozu auch die Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit der Behandlung, Selbstbestimmung und Einwilligung nach erfolgter Aufklärung zählt. Die Behörden dürfen medizinisches Personal nicht zu Handlungen anweisen, die ihrem fachmännischen Urteil widersprechen oder der Medizinethik zuwiderlaufen, laut welcher eine Zwangsernährung von psychisch gesunden Hungerstreikenden grundsätzlich ausgeschlossen ist.

  • Ich bitte Sie außerdem, die Praxis der Verwaltungshaft zu beenden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Israeli authorities to cancel the detention order and release Mohammed Allan if he is not promptly charged with an internationally recognizable criminal offence and brought to trial in proceedings which meet international standards.

  • Urging them to ensure that he has access to qualified health professionals of his choice providing health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent; the authorities must never require health professionals to act in any way contrary to their professional judgment or medical ethics, which essentially precludes compulsory feeding of mentally competent hunger strikers.

  • Calling on them to end the practice of administrative detention.

Sachlage

Der palästinensische Anwalt Mohammed Allan war am 16. Juni in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Er beendete seinen Hungerstreik nach 65 Tagen ohne Nahrung am 20. August, als das Hohe Gericht von Israel seine Verwaltungshaft aussetzte, da er sich in Lebensgefahr befand. Mohammed Allan wurde zur Genesung in das israelische Krankenhaus Barzilai verlegt und hätte die Klinik am 16. September verlassen sollen. Stattdessen wurde er kurz vor seiner Entlassung erneut von israelischen Polizeikräften festgenommen.

Die israelische Polizei hat in einer Stellungnahme erklärt, man habe Mohammed Allan auf Anordnung der Militärkommandatur festgenommen, da er den Rest seiner Verwaltungshaftstrafe verbüßen müsse, welche zuvor ausgesetzt worden war. Daraufhin wurde er in das Krankenhaus des Gefängnisses von Ramleh überstellt, welches weder über die nötige Ausstattung noch über das Fachpersonal verfügt, um Personen zu versorgen, die lange Zeit im Hungerstreik waren. Mohammed Allan soll nun bis zum Auslaufen seiner Verwaltungshaftanordnung am 4. November in Haft bleiben. Verwaltungshaftanordnungen können beliebig oft verlängert werden. Der Rechtsbeistand von Mohammed Allan hat bisher keinen Zugang zu seinem Mandanten erhalten.

Mohammed Allan ist aus Protest gegen seine erneute Inhaftierung wieder in den Hungerstreik getreten. Er befindet sich seit November 2014 ohne Anklageerhebung auf der Grundlage von "Beweisen" in Verwaltungshaft, die ihm und seinen Rechtsbeiständen vorenthalten wurden. Somit hatte er keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten. Die Verhängung von Verwaltungshaft gegen Palästinenser_innen ist in Israel weit verbreitet. Die israelischen Behörden führen dafür Sicherheitsgründe an, setzen Verwaltungshaft in einigen Fällen aber auch ein, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohammed Allan trat am 16. Juni in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Er wurde seit seiner Festnahme ohne Anklageerhebung oder Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft gehalten. Er war am 6. November 2014 in seinem Haus in Einabus, einem Dorf im besetzten Westjordanland, von israelischen Sicherheitskräften festgenommen worden. Man legte ihm Handschellen an und brachte ihn zu seinem Büro in der Stadt Nablus im Westjordanland, wo man ihm befahl, einige seiner Akten mit Informationen über seine Mandant_innen vorzuzeigen. Am 11. November wurde eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung gegen Mohammed Allan erlassen. Diese wurde am 5. Mai 2015 um weitere sechs Monate verlängert. Die israelischen Behörden haben weder Mohammed Allan noch seinem Anwalt die Gründe für seine Festnahme und Inhaftierung genannt. Sie werfen ihm vor, Verbindungen zum Islamischen Dschihad zu haben, einer von Israel verbotenen palästinensischen Gruppierung mit einem bewaffneten Flügel. Als Rechtsanwalt hat Mohammed Allan mehrere Personen vertreten, denen die israelischen Behörden vorwerfen, Verbindungen zu palästinensischen Gruppierungen zu unterhalten. Laut der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Addameer nahm er während der überwiegenden Zeit seines Hungerstreiks nur Wasser zu sich.

Jamil al-Khatib, der Anwalt von Mohammed Allan, und die Menschenrechtsorganisation Adalah reichten am 17. August eine Petition beim Hohen Gericht von Israel ein, in der sie den israelischen Sicherheitsdienst (ISA) und die Militärkommandatur im Westjordanland dazu aufforderten, die Verwaltungshaftanordnung gegen Mohammed Allan aus gesundheitlichen Gründen aufzuheben, weil sich sein Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert und dies nach ihrer Auffassung dem Zweck der Inhaftierung widerspricht, da Mohammed Allan keine Bedrohung der Sicherheit darstellen kann. Gleichzeitig reichte auch das palästinensische Ministerium für Gefangenenangelegenheiten eine Petition ein. Beide Anträge wurden am 19. August behandelt. Das Hohe Gericht von Israel setzte die gegen Mohammed Allan verhängte Verwaltungshaftanordnung nur aus und hob sie nicht gänzlich auf. Das Gericht bezog keine Stellung zur Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Mohammed Allan, sondern begründet seine Entscheidung allein mit der schlechten gesundheitlichen Verfassung von Mohammed Allan, nachdem eine MRT-Untersuchung am 19. August ergab, dass Mohammed Allan aufgrund von Vitaminmangel eine erhebliche Hirnschädigung erlitten hat. Das Gericht erklärte, wenn die neurologische Schädigung nicht abgemildert werden könne, werde die Haftanordnung gänzlich aufgehoben. Wenn sich der Gesundheitszustand von Mohammed Allan allerdings verbessere, könne die Haftanordnung erneuert werden.

Vor der Gerichtsentscheidung hatten die israelischen Militärbehörden versucht, Mohammed Allan zur Aufgabe seines Hungerstreiks zu bewegen. Sie hatten ihm angeboten, ihn freizulassen, wenn er eine gewisse Zeit ins Exil gehe. Zudem boten sie ihm die Freilassung im November an. Mohammed Allan bestand jedoch darauf, im September freigelassen zu werden. Nachdem ein MRT-Scan am 19. August gezeigt hatte, dass Mohammed Allan eine Hirnschädigung erlitten hatte, erklärte ein Vertreter der israelischen Behörden, dass die Behörden, wenn sich sein Zustand als "unumkehrbar und bleibend" herausstelle, und er somit "seine Aktivitäten nicht wieder aufnehmen" könne, die Haftanordnung umgehend aufheben würde. Aus medizinischen Kreisen hieß es, dass es einige Wochen dauern würde, um mithilfe weiterer Tests festzustellen, ob die Schäden bleibend sind. Mohammed Allan hatte seinen ersten Hungerstreik am 20. August beendet, nachdem das Hohe Gericht entschieden hatte, die Verwaltungshaftanordnung gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen.

Die Verwaltungshaft wurde angeblich als Sondermaßnahme zur Inhaftierung von Personen eingeführt, die eine große und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit darstellen. Seit Jahren setzt Israel diese Form der Haft jedoch auch gegen Personen ein, für deren Festnahme keinerlei Gründe vorliegen. Alle Personen, die festgenommen werden, haben das Recht, entsprechend der internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren festgenommen, angeklagt und vor Gericht gestellt zu werden. Allerdings werden diese Standards bei Verfahren vor israelischen Militärgerichten häufig nicht eingehalten. Verwaltungshaftanordnungen können immer wieder verlängert werden. Amnesty International ist der Ansicht, dass es sich bei einigen der Palästinenser_innen in israelischer Verwaltungshaft um gewaltlose politische Gefangene handelt, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten werden. Das israelische Militär behält die gegen Verwaltungshäftlinge vorliegenden Beweismittel meist ein und beruft sich dabei auf Sicherheitsgründe. Dies führt dazu, dass die Betroffenen keine Möglichkeit haben, gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. Nach Angaben der palästinensischen NGO Addameer, die sich für die Rechte von Gefangenen einsetzt, befinden sich derzeit fünf weitere Verwaltungshäftlinge im Hungerstreik. Laut der israelischen Menschenrechtsorganisation B’tselem befanden sich Ende Juli 2015 insgesamt 342 Palästinenser_innen in israelischen Hafteinrichtungen in Verwaltungshaft. Manche von ihnen werden seit über zwei Jahren festgehalten.