Unmittelbar drohende Hinrichtung

Todesstrafe abschaffen!

Todesstrafe abschaffen!

Rasoul Holoumi ist in Gefahr, hingerichtet zu werden. Er soll im Alter von 17 Jahren einen Jungen während eines Kampfes tödlich verletzt haben. Das gegen ihn verhängte Todesurteil ist an die Behörde zur Vollstreckung von Strafen in Ahwaz weitergeleitet worden. Er könnte auf Verlangen der Familie des Opfers jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

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PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square, Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der 22-jährige Rasoul Holoumi wurde im Oktober 2010 auf Grundlage des Prinzips "Qesas" (Vergeltung) von der Abteilung 17 des Strafgerichts der Provinz Khuzestan wegen Mordes zum Tode verurteilt. Während einer Schlägerei im September 2009 soll er Nasim Nouri Maleki einen harten Gegenstand gegen den Kopf geworfen haben. Nasim Nouri Maleki soll an den Folgen der Verletzungen gestorben sein. Diese Vorwürfe waren von mehreren an der Schlägerei beteiligten Personen erhoben worden. Die Gerichtsunterlagen lassen darauf schließen, dass Rasoul Holoumi anfangs zugegeben hatte, die tödlichen Kopfverletzungen herbeigeführt zu haben. Er zog das Geständnis nach einigen Wochen jedoch zurück und machte Aussagen, die Zweifel am Tathergang aufkommen lassen, einschließlich an der Identität der Person, die das Opfer getroffen hat, an dem Vorsatz der verübten Tat und sogar daran, ob Rasoul Holoumi überhaupt am Tatort anwesend war.

Trotz seiner Minderjährigkeit zum Tatzeitpunkt, der Schwere der Tat und der möglichen Verhängung der Todesstrafe hatte Rasoul Holoumi während der Ermittlungsphase keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Außerdem erhielt er weder genügend Zeit noch ausreichenden Zugang zur entsprechenden Räumlichkeiten, um vor und während seines Verfahrens eine wirksame Verteidigungsstrategie mithilfe eines bestellten Rechtsbeistandes auszuarbeiten. Dennoch erhielt der Oberste Gerichtshof das gegen Rasoul Holoumi verhängte Todesurteil 2010 ohne Angabe von Gründen aufrecht.

Die Hinrichtung von Rasoul Holoumi sollte bereits am 4. Mai 2014 vollstreckt werden, wurde jedoch ausgesetzt, nachdem die Familie des Getöteten zugestimmt hatte, auf das "Qesas"-Prinzip zu verzichten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Familie von Rasoul Holoumi der Familie des Opfers ihr Haus und ihre Farm überschreibt und ihnen zudem 3,5 Milliarden Rial (etwa 100.000 Euro) als "Diyah" (Blutgeld) zahlt. Da es seiner Familie offensichtlich nicht möglich ist, eine so hohe Geldsumme zu zahlen, befindet sich Rasoul Holoumi in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Unter dem "Qesas"-Prinzip verhängte Strafen können nicht vom Religionsführer aufgehoben oder abgeändert werden, was eine Verletzung des Völkerrechts darstellt. Sie können jedoch von der Obersten Justizautorität vorrübergehend ausgesetzt werden, um so der Familie des Verurteilten mehr Zeit zu geben, das geforderte Blutgeld zu beschaffen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Hinrichtung von Rasoul Holoumi gestoppt wird.

  • Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass sein Fall unmittelbar gerichtlich überprüft wird mit dem Ziel, das Todesurteil aufzuheben.

  • Außerdem möchte ich Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.

  • Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sieht in Artikel 6(4) vor, dass jede zum Tode Verurteilte Person das Recht hat, um Begnadigung oder die Umwandlung der Strafe zu bitten.

[APPELLE AN]

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[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Das neue Islamische Strafgesetzbuch, das im Mai 2013 verabschiedet wurde, ermöglicht die Hinrichtung von zur Tatzeit unter 18-Jährigen in Fällen von Mord. Hier handelt es sich um die Prinzipien "Qesas" (Vergeltung) und "Hodoud" (z. B. Ehebruch und Prostitution), für die nach islamischem Recht bestimmte Strafen vorgesehen sind. Im Fall von zur Tatzeit Jugendlichen schließt Artikel 91 die Todesstrafe bei "Qesas" oder "Hodoud" jedoch aus, wenn der oder die Jugendliche die Art der Straftat oder die Konsequenzen nicht versteht oder Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Person bestehen. Dies bedeutet, dass es ausreichend Gründe für eine gerichtliche Überprüfung des Falls von Rasoul Holoumi gibt, mit dem Ziel, sein Todesurteil aufzuheben.

Die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ist nach dem Völkerrecht verboten. In Artikel 6(5) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und in Artikel 37 der UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, deren Mitgliedsstaat der Iran ist, ist festgelegt, dass niemand für einen Mord hingerichtet werden darf, den er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen hat.

Artikel 37(d) und 40 (2)b)ii) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes schreiben fest, dass Kinder, denen ihre Freiheit entzogen wurde oder denen Straftaten vorgeworfen werden, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen und anderem geeigneten Beistand während der Vorbereitung und Wahrnehmung ihrer Verteidigung haben. Das Kindeswohl muss bei allen Gerichtsverfahren, die Kinder betreffen, die zentrale Entscheidungsgrundlage darstellen. Dies bedeutete, dass insbesondere das Recht des Kindes, nicht gezwungen zu werden, sich schuldig zu bekennen oder sich selbst zu belasten, gewahrt werden muss. Die Begriffe Zwang und Nötigung legt der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes weit aus. Nicht nur direkte Gewalt und klare Menschenrechtsverletzungen, sondern auch Alter, Entwicklungsstand, Freiheitsentzug, fehlendes Verständnis, Angst vor unbekannten Konsequenzen oder versprochene geringeren Bestrafungen bzw. eine in Aussicht gestellte Freilassung können Kinder demnach dazu bringen, ein falsches Geständnis abzulegen oder sich selbst zu beschuldigen (UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes, Allgemeine Bemerkungen Nr. 10, Absatz 57).

Aufgrund der Unumkehrbarkeit der Todesstrafe ist es von grundlegender Bedeutung, dass in Gerichtsverfahren, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, alle relevanten internationalen Standards zur Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren gewissenhaft beachtet werden. Dazu gehört auch der Zugang zu kompetenten Verteidiger_innen in allen Phasen der strafrechtlichen Verfolgung, einschließlich während des Ermittlungsverfahrens (Menschenrechtsrat, Allgemeine Bemerkungen Nr. 6, Absatz 7).

Die neue Strafprozessordnung des Iran, die 2013 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Beschuldigten, während der Ermittlungsphase auf Anfrage Zugang zu einem Rechtsbeistand zu erhalten (Artikel 48) und schreibt vor, dass die zuständigen Ermittlungsrichter_innen die Beschuldigten über ihr Recht auf einen Rechtsbeistand aufklären müssen. Können sich die Beschuldigten keinen Rechtsbeistand leisten, so muss ihnen ein vom Gericht bestellter Rechtsbeistand angeboten werden. Gemäß der vorher geltenden Strafprozessordnung war Rechtsbeiständen der Zugang zu den Beschuldigten währen der Ermittlungsphase verboten.

Im Iran werden nach China weltweit die meisten Todesurteile vollstreckt. Nach offiziellen Angaben der iranischen Behörden bzw. staatlich kontrollierter Medien wurden 2013 insgesamt 369 Hinrichtungen vollzogen, nach anderen Quellen wurden jedoch noch mindestens 335 weitere Todesurteile vollstreckt. Somit läge die Zahl der Hinrichtungen im Jahr 2013 bei insgesamt mindestens 704. Berichte deuten darauf hin, dass mindestens elf der Hingerichteten zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat unter 18 Jahre alt waren. Nach offiziellen Angaben sind in diesem Jahr (Stand 26. Juni 2014) 171 Menschen im Iran hingerichtet worden. Verlässlichen Quellen zufolge gab es jedoch in diesem Zeitraum mindestens 233 weitere Exekutionen in dem Land.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigenste Form von Strafe dar.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to immediately halt the execution of Rasoul Haloumi.

  • Calling on them to ensure his case is reviewed urgently with a view to overturning his death sentence.

  • Reminding them that execution of people for crimes committed under 18 is strictly prohibited under the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), both of which Iran has ratified.

  • Reminding them that under Article 6(4) of the ICCPR, anyone sentenced to death shall have the right to seek pardon or commutation of the sentence.