Drohende Todesstrafe

Den tansanischen Staatsbürger Ahmed Khalfan Ghailani erwartet ein Gerichtsverfahren vor einem US-Bundesgericht. Er war fünf Jahre ohne Anklageerhebung in Haft, von denen er zwei an einem unbekannten Ort festgehalten wurde. Der zuständige Richter hat die US-Regierung aufgefordert, dem Gericht bis zum 13. Oktober 2009 mitzuteilen, ob sie die Todesstrafe fordern wird.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Attorney General Eric Holder
US Department of Justice
950 Pennsylvania NW,
Washington, DC 20530-0001, USA
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 202 307 6777
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov

ZUSTÄNDIGER STAATSANWALT
Lev L. Dassin,
Acting United States Attorney
Southern District of New York
One Saint Andrew’s Plaza,
New York, NY 10007, USA
(korrekte Anrede: Dear US Attorney Dassin)
Fax: (001) 212 637 2390

Sende eine Kopie an

AUßENMINISTERIN
Secretary of State Hillary R. Clinton
US Department of State
2201 C Street, N.W.,
Washington DC 20520, USA
Fax: (001) 202 261 8577
E-Mail: secretary@state.gov

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Herrn Robert A. Pollard,

Gesandter-Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach 13. Oktober 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Tatsache begrüßen, dass die US-Regierung die unbefristete Haft ohne Anklageerhebung von Ahmed Ghailani beendet und beschlossen hat, sein Verfahren einem Bundesgericht zu übertragen;

  • fordern, dass die USA unter keinen Umständen die Todesstrafe gegen ihn verhängen, und auf die zunehmende Isolation der USA bezüglich dieser grundlegenden Menschenrechtsfrage hinweisen;

  • die Behörden an ihre Verpflichtung erinnern, weder in diesem noch in irgendeinem anderen Gerichtsverfahren Informationen zuzulassen, die unter Haftbedingungen oder mit Verhörmethoden gewonnen wurden, die gegen das internationale Verbot von Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen (es sei denn, die Informationen dienen zum Beweis einer solchen rechtswidrigen Behandlung);

  • fordern, dass eine umfassende Untersuchung des "Verschwindenlassens" von Ahmed Ghailani eingeleitet wird und er in vollem Umfang gegen etwaige Menschenrechtsverletzungen an ihm während seiner Zeit in US-Haft Entschädigung fordern kann.

Sachlage

Die pakistanische Polizei hatte Ahmed Ghailani am 25. Juli 2004 in Gujarat in Pakistan festgenommen. Im darauffolgenden Monat übergab man ihn MitarbeiterInnen des US-Geheimdienstes CIA, der ihn für zwei Jahre an einem unbekannten Haftort festhielt. Im September 2006 überführte man ihn in Militärgewahrsam auf den US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba, wo er in Einzelhaft saß. 2008 wurde er unter Anklage gestellt und für ein Verfahren vor einer Militärkommission vorgesehen. Die Bush-Regierung forderte die Todesstrafe, aber im Oktober 2008 lehnte die zuständige Behörde für Militärkommissionen dies ab. Sie erlaubte ein Verfahren, schloss die Todesstrafe aber aus, da sie nicht durch die Anklagepunkte gerechtfertigt würde.

Das US-Justizministerium gab am 21. Mai 2009 bekannt, dass man Ahmed Ghailani wegen einer seit März 2001 anhängigen Anklage vor dem Bezirksgericht des südlichen Bezirks New York (Southern District of New York – SDNY) einem Bundesgericht vorführen werde. Am 9. Juni 2009 überführte man ihn von Guantánamo nach New York. Ihm wird die Beteiligung an den Bombenanschlägen auf die US-Botschaften in Tansania und Kenia vorgeworfen, bei denen 1998 mehr als 200 Menschen starben und viele verletzt wurden. Bei einer Anhörung vor dem Bezirksgericht am Tage seiner Überführung von Guantánamo plädierte Ahmed Ghailani auf nicht schuldig.

In einem Brief der Staatsanwaltschaft des SDNY an den zuständigen Richter hieß es am 26. Juni 2009, dass man die frühere Entscheidung gegen die Todesstrafe im Verfahren vor der Militärkommission berücksichtige, wenn man nun prüfe, ob sie für das jetzige Verfahren vor dem Bundesgericht in Betracht käme. Allerdings könne man sich angesichts des eigenen Verfahrens nicht allein auf die Entscheidung des Militärs verlassen. Weiter heißt es, dass man innerhalb von 81 Tagen dem Justizministerium eine Empfehlung zukommen lassen würde und danach innerhalb von 30 Tagen mit einer Antwort rechne. Am 2. Juli forderte der Richter die Staatsanwaltschaft auf, bis spätestens zum 13. Oktober eine mögliche Forderung der Todesstrafe schriftlich einzureichen. Er setzte den Prozessbeginn für den 13. September 2010 an.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Eine Mehrheit von Ländern hat die Todesstrafe bereits im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Selbst für schwersten Verbrechen wie Genozid, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat die Völkergemeinschaft die Verhängung der Todesstrafe in internationalen Gerichtsverfahren ausgeschlossen. Indem die USA an der Todesstrafe festhalten, stellen sie sich sowohl gegen diesen globalen Trend als auch gegen internationale Menschenrechtsinstrumente, die auf die Abschaffung der Todesstrafe hinwirken.

Während der zwei Jahre im Gewahrsam der CIA war Ahmed Ghailani Opfer des "Verschwindenlassens", was nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt. Er wurde in geheimer Haft an einem unbekannten Ort in Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Amnesty International ist nicht bekannt, welchen Verhörmethoden er während seiner Haft in CIA-Gewahrsam ausgesetzt war. Seine Haftbedingungen allein stellen einen Verstoß gegen das Verbot von Folter oder anderer Misshandlung dar. Fest steht, dass niemand für die Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen wurde, die im Zuge des Vorgehens der CIA autorisiert und begangen wurden. US-Präsident Barack Obama und VertreterInnen seiner Regierung gaben bekannt, dass keine CIA-MitarbeiterInnen, die vom US-Justizministerium autorisierte Verhörmethoden angewandt haben, strafrechtlich verfolgt würden.

Im Dezember 1998 klagte man Ahmed Ghailani zum ersten Mal wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an dem Bombenanschlag auf die Botschaft in Dar es Salaam am 7. August 1998 an. In einer erweiterten Anklage warf man ihm am 12. März 2001 die Beteiligung an einem Bombenanschlag auf die Botschaft in Nairobi, ebenfalls am 7. August 1998, und die mutmaßliche Beteiligung an einer großangelegten Verschwörung mit al-Qaida vor.

Amnesty International wird die USA weiterhin auffordern, die Todesstrafe weder gegen Ahmed Ghailani noch gegen irgendeine andere Person zu verhängen, sieht aber seine Verlegung in zivile Haft als einen zu begrüßenden, wenn auch verspäteten Schritt, an. Diesem Beispiel sollte für jeden Guantánamo-Häftling, den die US-Regierung strafrechtlich verfolgen will, entsprochen werden. Bisher ist Ahmed Ghailani der einzige Guantánamo-Häftling, den die neue Regierung angeklagt hat. Es befinden sich noch etwa 229 Häftlinge in Guantánamo. Die USA sollten die Militärkommissionen auflösen und jeden Häftling freilassen, der nicht unverzüglich angeklagt und für ein Gerichtsverfahren vor einem Bundesgericht vorgesehen wird.